Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gaswarn-Beratung, Roger Schmidt (Freiberufler)
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für unsere angebotenen Dienstleistungen im Bereich Begutachtung und Beratung durch die
Gaswarn-Beratung
Roger Schmidt (Freiberufler)
Döngesgasse 13
D.35516 Münzenberg
– im Folgenden „Anbieter“ –
und den in § 1.3 der AGB bezeichneten Kunde
– im Folgenden „Kunde“ –
1.2 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Ein Vertragsschluss kommt nur unter Unternehmern zustande (B-2-B). Verbraucher werden vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Alle zwischen Anbieter und Kunde getroffene Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und/oder unserer Annahmeerklärung.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Anbieters.
§ 3 Vertragsgegenstand
3.1 Die vom Anbieter abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet der Anbieter kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Stellungnahmen und Empfehlungen des Anbieters bereiten die unternehmerische Entscheidung des Kunden vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
3.2 Gegenstand des Auftrages ist entweder eine gutachterliche Tätigkeit (vgl. § 3) oder eine Beratungstätigkeit (vgl. § 4).
3.3 Gutachten- oder Beratungsthema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen.
3.4 Gegenstand des Vertrags ist die in der Auftragserteilung / Auftragsbestätigung dargelegte Aufgabe der Berichterstattungen oder Beratung. Die Auftragserteilung / Auftragsbestätigung weist aus, ob es sich um eine Tätigkeit im Bereich Begutachtung oder Beratung handelt.
3.5 Als Grund für die Beauftragung gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Kunde ist verpflichtet genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich von uns unterschrieben wurden.
§ 4 Rechte und Pflichten im Tätigkeitsfeld Begutachtung
4.1 Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens wird nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
4.2 Bei Aufträgen im Bereich Begutachtung ist der Anbieter nicht an Weisungen des Kunden gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.
4.3 Ohne eine besondere Zustimmung des Kunden können für die Auftragserfüllung folgende für die Durchführung des Auftrages notwendigen Dinge veranlasst werden: Besichtigungen, notwendige Untersuchungen, Laborversuche, Fotos, Skizzen, Reisen innerhalb Deutschlands. Soweit hier unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck des Gutachtens zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Kunden einzuholen.
4.4 Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages die Zuziehung von Sachverständigen anderer Disziplinen erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung durch den Kunden.
4.5 Der Anbieter wird vom Kunden ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen, die für die Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, ist ihm vom Kunden hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen.
4.6 Das Gutachten ist innerhalb der vereinbarten Frist zu erstatten. Ist keine Frist für die Erstellung des Gutachtens vereinbart worden, dann ist das Gutachten in einer dem Auftragsumfang angemessenen Zeit zu erstellen.
4.7 Schriftliche Ausarbeitungen werden dem Kunden in einfacher Ausfertigung und digital als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.8 Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten Vergütung hat der Anbieter die ihm vom Kunden zur Durchführung des Begutachtungsauftrages überlassenen Unterlagen unaufgefordert wieder zurückzugeben bzw. digitale Unterlagen zu löschen.
§ 5 Rechte und Pflichten im Tätigkeitsfeld Beratung
5.1 Die Beratungsleistungen durch den Anbieter umfassen insbesondere aber nicht ausschließlich:
- Beratung von Planern und Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Planung / Auslegung von Gaswarnanlagen. Eine eigenständige Planung von Gaswarnanlagen durch den Anbieter erfolgt nicht.
- Mitwirkung als Berater bei Gefährdungsbeurteilungen / Explosionsschutzdokumenten
- Das Einholen von Angeboten und Anstellen von (Preis-)Vergleichen für Gaswarnanlagen.
- Begleitende Projektbetreuung von der Planung bis zur Inbetriebnahme der Gaswarnanlage in beratender und kontrollierender Form.
5.2 Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart.
5.3 Ohne eine besondere Zustimmung des Kunden können für die Auftragserfüllung folgende für die Durchführung des Auftrages notwendigen Dinge veranlasst werden: Besichtigungen, notwendige Untersuchungen, Laborversuche, Fotos, Skizzen und Reisen. Soweit hier unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck des Auftrages zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Kunden einzuholen.
5.4 Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrages die Zuziehung von Sachverständigen anderer Disziplinen erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung durch den Kunden.
5.5 Schriftliche Ausarbeitungen werden dem Kunden in einfacher Ausfertigung und digital als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.6 Nach Erledigung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten Vergütung hat der Anbieter die ihm vom Kunden zur Durchführung des Beratungsauftrages überlassenen Unterlagen unaufgefordert wieder zurückzugeben bzw. digitale Unterlagen zu löschen.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Anbieter bei seiner Arbeit zu unterstützen und den Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen. Der Kunden ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich auf Änderungen hinzuweisen, die für den Auftrag von Belang sind.
§ 7 Urheberrecht
7.1 Der Anbieter behält an den von ihm erzeugten Arbeitsergebnissen, insbesondere an Gutachten jeglicher Art, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.
7.2 Insoweit darf der Kunde das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
7.3 Eine darüber hinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder -kürzung ist dem Kunden nur mit Einwilligung des Anbieters gestattet. Vervielfältigung und Veröffentlichung der Unterlagen, insbesondere im Internet, sind nur dann möglich, wenn der Anbieter hierzu ausdrücklich sein schriftliches Einverständnis gegeben hat.
§ 8 Hilfskräfte
8.1 Der Anbieter ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen.
8.2 Anfallende Kosten für Hilfskräfte oder Laboruntersuchungen sind vom Kunden ohne vorherige Absprache mit dem Anbieter zu bezahlen. Dies gilt bis zu einem Wert von € 250.- im Einzelfall, höchstens jedoch bis zur Höhe von 10% der Auftragssumme. Sofern höhere Kosten anfallen, sind diese mit dem Kunden abzusprechen.
8.3 Der Anbieter haftet nicht für Gutachten oder Ergebnisse weiterer Sachverständiger oder Fachgutachter.
8.4 Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden vom Anbieter aufgrund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Kunden selbst bereitzustellen.
§ 9 Vertragserfüllung
9.1 Der Anbieter erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der vom Kunden oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden vom Anbieter auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Kunden.
9.2 Der Anbieter erbringt seine Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
§ 10 Terminvereinbarung
10.1 Der Anbieter hat den Auftrag in einer dem Auftragsumfang angemessenen Zeit zu erstellen. Terminabsprachen gelten nur dann, sofern sie dem Kunden schriftlich zugesichert worden sind.
§ 11 Vergütung
11.1 Der Anbieter hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der ausdrücklichen Vereinbarung des Auftrages sowie den entsprechenden Bestimmungen in diesen AGB sowie den einschlägigen Bestimmungen des BGB.
11.2 Der Anbieter erstellt jeweils zum letzten Werktag des Monats eine Rechnung für die bis dahin angefallenen Kosten.
11.3 Der Anbieter kann Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der angeordneten Vorauszahlung ist in der jeweiligen Auftragsbestätigung anzugeben. Der Anbieter ist berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden, ohne dass ein Verzug eintritt.
11.4 Die volle Gebühr wird mit Überreichung der Unterlagen an den Kunden oder einer von ihm benannten Person fällig. Bereits bezahlte Monatszahlungen und Vorauszahlungen sind in Abzug zu bringen.
11.5 Die Gebührenrechnung richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Anbieters. Die Preisliste wird bei Vertragsschluss an den Kunden überreicht. Es wird je Tag, Stunde oder im 5 Minuten-Takt abgerechnet – dies umfasst auch Kosten für Hilfskräfte. Es wird in der Gebührenrechnung nach Tätigkeiten im Büro und außer Haus unterschieden.
11.6 Im Einzelfall kann der Anbieter diese Gebühren bis zu 50% überschreiten, wenn von ihm nur Teilleistungen gefordert werden, es eines umfangreichen Literaturstudiums bedarf oder ein besonderer Einsatz gefordert wird (z.B. Arbeit an Feiertagen, Eilbedürftigkeit).
11.7 Bei Terminen Vor-Ort, beim Kunden oder im Rahmen von Projekten, sind Fahrt- und Reisekosten gemäß der Preisliste fällig.
11.8 Die Leistungen des Anbieters sowie Auslagen, die in Rechnung gestellt werden, unterliegen der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 12 Zahlungen
12.1 Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe der Unterlagen (Versand via E-Mail) fällig. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung hat der Kunde für den Schaden einzustehen, der dem Anbieter durch diesen Verzug entstanden ist. Des Weiteren ist der Anbieter befugt, die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) zu verlangen.
12.2 Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden durch den Anbieter anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
12.3 Die Rechnungstellung erfolgt ausschließlich digital und wird per E-Mail übermittelt. Dazu hat der Kunde mit der Auftragserteilung eine entsprechende E-Mail-Adresse zu übermitteln. Verzug, der in einer fehlerhaften oder fehlenden E-Mail-Adresse begründet ist, geht zu Lasten des Kunden.
§ 13 Haftung
13.1 Eine Haftung des Anbieters für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („wesentliche Vertragspflichten“). Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragsplichten sind Schadensersatzansprüche des Kunden jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden beschränkt. Die gleichen Haftungseinschränkungen gelten für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
13.2 Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes gehaftet wird.
13.3 Sollte der Kunde die Unterlagen an Dritte weitergeben, so übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund der Unterlagen entstehen. Der Kunde stellt den Anbieter entsprechend von Haftungsansprüchen Dritter frei.
13.4 Diese Regelungen gelten auch dann, wenn der Anbieter für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haftet.
13.5 Der Anbieter sichert zu, dass er gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in angemessenem Umfang versichert ist. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt.
§ 14 Nachbesserung
14.1 Im Falle einer mangelbehafteten Leistung ist der Anbieter zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
§ 15 Kündigung
15.1 Eine Kündigung des Auftrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
15.2 Als wichtiger Kündigungsgrund gilt ein in grober Weise erfolgter Verstoß gegen obliegende Verpflichtungen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder dem Anbieter keinen Zugang zu den für die Dienstleistungserbringung erforderlichen Dokumente, Begutachtungsobjekte o.Ä. verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Kunde den Anbieter anderweitig in seiner Arbeit behindert oder mit der Annahme der Leistung des Anbieters in Verzug kommt.
15.3 Dem Anbieter obliegt ein Wahlrecht, ob er sein Kündigungsrecht ausüben will oder das pflichtwidrige Verhalten des Kunden zunächst abmahnen will.
15.4 Etwaige Vorauszahlungen werden bei einer Kündigung verrechnet.
15.5 Wird der Vertrag aus wichtigem Grunde gekündigt, den der Anbieter zu vertreten hat, so steht ihm eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung zu.
15,6 In allen anderen Fällen behält der Anbieter den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sofern der Kunde im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 25% des Honorars für die vom Anbieter noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.
15,7 Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.
§ 16 Schweigepflicht
16.1 Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen und bekannt gewordenen Daten werden nur zur Durchführung des Vertrages, zu steuerlichen Zwecken und in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken gespeichert.
16.2 Der Anbieter ist im Rahmen seiner Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen haben hat der Anbieter Verschwiegenheit zu wahren.
16.3 Der Anbieter ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse dann befugt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Kunde ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat.
§ 17 Auskunftspflicht
17.1 Der Kunde hat das Recht, vom Anbieter Auskünfte darüber zu verlangen, ob die Leistungen termingerecht fertig gestellt werden können, ob zu den anfänglich vereinbarten Auslagen weitere Mittel des Kunden erforderlich sind, sowie über den neuesten Stand des Auftrages.
§ 18 Vertragsänderungen
18.1 Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 19 Erfüllungsort & Gerichtsstand
19.1 Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Geschäftssitz des Anbieters in 35516 Münzenberg.
§ 20 Schlussbestimmung
20.1 Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.
Münzenberg, 01.01.2021
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