FAQ – Häufige Fragen zu Gaswarnanlagen

Fragen und Antworten zu Gaswarnanlagen

Hier folgend finden Sie Antworten auf häufige Fragen aus unserem Alltag in der Gaswarnbranche.
Einige dieser Fragen und Antworten finden Sie sicherlich auch anderweitig. Dabei sollte Sie jedoch berücksichtigen, dass diese oftmals von Personen und Firmen veröffentlicht wurden, welche ein finanzielles Interesse mit der Antwort verbinden.
Beispielsweise ist eine Antwort einer Firma, welche Wartungen von Gaswarnanlagen durchführt, hinsichtlich eines “Wartungszykluses” oder “wer Wartungen durchführen darf”, mit großer Vorsicht zu genießen.

Vertrauen Sie bei Aussagen in Sachen Gaswarnanlagen nur auf finanziell unabhängige Aussagen, denn nur dann ist eine unparteiische Sichtweise gegeben.

Wir als Gaswarn-Beratung haben nichts mit dem finanziellen Tagesgeschäft durch Verkauf und Wartung von Gaswarnanlagen zu tun, sind absolut Hersteller- und Anbieterunabhängig und Neutral. Unsere Aussagen basieren immer auf den aktuellen Normen und Regelwerken, ohne jegliches finanzielles Interesse an der Antwort bzw. Aussage.

Generelle Fragen zu uns

So oder so ähnliche Fragen tauchen bei nahezu jedem Kontakt auf.
Genau können Sie dies der Seite „Über Uns“ entnehmen.
In ganz kurzen Worten erklärt: Meine Person, Roger Schmidt, dürfte einer der wenigen im Gaswarngeräte-Bereich sein, welcher mit eigenem Wissen und Händen Gaswarngeräte entwickelt hat, Prototypen in seinem Keller zusammengebaut und anschließend eine Serienfertigung inklusive Qualitätsmanagement dazu aufgebaut und zuvor selber durchgeführt hat. Hinzu kommt die jahrelange Vertriebstätigkeit und das Projektmanagement. Zusätzlich die Kabel der Gaswarngeräte verlegt, angeschlossen, programmiert und mittels Prüfgas in Betrieb genommen. Auch Wartungen und die „Tücken“ dabei sind mir persönlich bestens vertraut. Hinzu kommt natürlich die Einstellung, Einarbeitung und vollständige Ausbildung (IHK) von Mitarbeitern. Auch die Erstellung und Weiterentwicklung entsprechender Unterlagen wie z. B. der Serviceberichte, Datenblätter und Bedienungsanleitung wurden von meiner Person durchgeführt. Natürlich gehörte auch der weltweite Einkauf und das Einpacken von Lieferungen zum Versand an den Kunden dazu.
Ganz kurz: Alle Tätigkeiten von der Idee einer Gaswarnanlage bis zur Wartung selbiger habe ich persönlich mit eigenen Händen und Wissen in jedem Stepp und Nebentätigkeit selber durchgeführt. Dies ist es, was mich ein wenig „besonders“ macht, neben meinem restlichen Werdegang. Auf jeden Fall ist mir dadurch ein breitere Sichtweise und Kenntnisstand gegeben.

Kurz gesagt: Wegen des Fachkräftemangels.
Als ich damit 2013 begonnen habe, war auch bereits der Fachkräftemangel spürbar, wenn auch nur leicht.
Am Anfang habe ich nur Innendienst Mitarbeiter gesucht, oder Techniker, welche abends immer zu Hause waren. Dies ging noch, einiger maßen. Allerdings stieg die Anzahl der Serviceeinsätze, bestehend aus Installationen, Inbetriebnahmen und Wartungen sehr schnell und somit mussten auch immer mehr Service-Techniker gefunden werden. Dies gelang jedoch immer schlechter. Als mit den Jahren die Anzahl der Servicetechniker abnahm, weil diese nicht die ganze Woche durch Deutschland fahren wollten, kam irgendwann der Punkt der Entscheidung. Nach der Abwägung aller Vor- und Nachteile war der einzigste sinnvolle Entschluss, auch im Sinne der Kunden, das Ganze nicht weiter fortzuführen, trotz Hunderte von Wartungsverträgen.
Und bevor Sie fragen, warum es bei anderen funktioniert:
Schauen Sie sich deren Beginn-Jahr an. Da gab es noch keinen Fachkräftemangel. Wenn man eine gewisse Größe und Auftragslage hat, dann kann man seine Servicetechniker regional beschäftigen. Von Beginn an geht dies jedoch nicht. Da muss man erst zu jedem Auftrag einzeln hinfahren. Mit der Zeit kann man dies regional zusammenstellen und danach kommt erst der generelle regionale Einsatz eines Servicetechnikers.
Zehn Jahre früher begonnen und es wäre kein Problem gewesen. Leider war dem nicht so.

Unsere Dienstleistungen sind gerichtet an Firmen jeglicher Größe. Von kleinen Firmen bis zu großen Konzernen. Genau wie öffentliche Einrichtungen, Immobiliengesellschaften oder Planungsbüros. Genauso gehören zu unseren Zielkunden Gaswarngeräte-Hersteller und Händler, genauso wie Anlagenbauer. Selbst Industrie- und Handelskammern, oder Handwerkskammern, wie auch Schulungsgesellschaften, gehören zu unseren Zielkunden.

Nein. Für private Endkunden arbeiten wir nicht.

Nein. Wir haben mit dem Verkauf von Gaswarnprodukten nichts zu tun. Wir sind als Sachverständiger oder Berater in Sachen Gaswarntechnik tätig.

Nein. Wir haben nichts mit dem Thema der Wartungen und Instandhaltungen von Gaswarngeräten zu tun. Wir sind als Sachverständiger und Berater in Sachen Gaswarntechnik tätig.

Nein. Dies obliegt der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsingenieuren. Gerne können Sie sich dazu an unsere Partner wenden.

Nein. Vom Ausbildungsstand gesehen dürften wir dies aber haben keinerlei Erfahrung damit. Bitte wenden Sie sich dazu vertrauensvoll an unsere Partner.

Nein. Diese Tätigkeit obliegt dem “Prüfsachverständigen”. Dies bedarf einer anderen Ausbildung und Zulassung. Wir werden dann meist als Zweitgutachter tätig, wenn die Mängelliste ein Problem darstellt oder bei Projekten betreuen wir diese bis zur Fertigstellung. Sollten Sie aber eine offizielle Abnahme benötigen (Behördlich erforderlich), dann muss ein Prüfsachverständiger beauftragt werden.

Das kommt darauf an was Sie darunter verstehen. Wir legen eine Gaswarnanlage aus, also stellen diese zusammen. Eine Planung, wie es ein Planungsbüro macht, mit Plänen und Zeichnungen, führen wir nicht durch. 

Nein. Wir legen auf Wunsch nur Produktkriterien fest, welche für eine Anwendung notwendig sind, aber empfehlen keine Hersteller oder direkte Produkte.

Wir sind deutschlandweit für Sie tätig, egal wo Sie sich in Deutschland befinden (auch Inseln). Wir arbeiten mit pauschalen Reisekosten, wenn es sich um planbare Einsätze handelt, oder mit Kilometerpauschalen, wenn es mal eilig ist. Auf jeden Fall gibt es bei planbaren Einsätzen keinen Nachteil oder höhere Kosten für Sie, was die Entfernung zu uns betrifft.
Für Kunden in unserer unmittelbaren Nähe finden wir immer Sonderlösungen bzw. es steht Ihnen immer frei die Kilometerpauschale zu wählen, je nachdem was für Sie kostengünstiger ist.
Unser Büro ist verkehrstechnisch sehr gut gelegen am Gambacher Kreuz, was der Schnittpunkt der Autobahnen A5/A45 ist. Man findet dies ca. 50 km nördlich von Frankfurt. Unsere Reisedauer ist nach Hamburg, München und Berlin nahezu gleicht lang, deshalb arbeiten wir auch vorwiegend mit günstigen Pauschalen.

Ja, wir führen Schulungen durch. Entweder bei Ihnen Vor-Ort (Inhouse-Schulungen) oder Online.
Der Schulungsinhalt richtet sich dazu nach Ihrem Bedarf und wird individuell darauf angepasst und zusammengestellt. Dieser kann bis hin zu einer Befähigungsschulung reichen, welche dann aus 1-2 Blöcken a 1-3 Tagen besteht, inklusive Wissenstests, welche zu bestehen sind.
Auch besteht die Möglichkeit praktische Teile mit einzubauen wie z. B. die Gegenüberstellung von Messprinzipen.
Wir arbeiten mit festen Tagespauschalen, welche Vor- und Nachbereitung, sowie etwaige Übernachtungen/Reisekosten mit beinhalten. Aus diesem Grund macht es oft Sinn, wenn es mehr wie ein Schulungsteilnehmer ist.
Die Zielgruppe sind meist Planer, Vertriebler, Innendienst, Servicetechniker oder neue Mitarbeiter.
Jeder Teilnehmer bekommt ein Zertifikat, was auch den Schulungsinhalt aufführt. Auf Wunsch kann auch eine Abschlussprüfung mit eingebaut werden.

Fragen zu Angeboten

Weil bei unseren Beratungsleistungen keine genaue Festlegung möglich ist. Wenn wir ein Gaswarnprodukt liefern würden, dann weiß man, was es kostet und kann es anbieten. Wenn aber eine Beratungsleistung durchführt wird, dann ist dies immer abhängig davon, was und wie viel beraten werden soll. Auch die schriftlichen Ausarbeitungen dauern mal länger und gehen mal schneller. Dies ist immer von vielen kleinen Faktoren abhängig. Klar ist der Rahmen bekannt, allerdings hat die Praxis ergeben, dass dann noch das eine oder andere Problem dazu kommt. Oft fällt dies auch erst im Zuge der schriftlichen Ausführung / Gutachten auf. Deshalb handelt es sich meist um Kostenschätzungen.

Die Kunden gehen in der Regel her und legen bei einer Beauftragung eine Summe oder Stunden fest. Bis dahin können wir dann frei arbeiten und wenn es mehr werden sollte, dann muss dies schriftlich vom Auftraggeber frei gegeben werden (dann Zeitverzug berücksichtigen). Es kommt aber auch vor, dass es günstiger wird, weil weniger Zeit benötigt wurde, dann wird natürlich auch nur diese Zeit berechnet.

Zu Ihrer und unserer Sicherheit sollte bei einem Auftrag Fragen formuliert werden, welche Bestandteil des Auftrags sind. Diese werde, wir dann versuchen zu beantworten. Wenn diese beantwortet sind, gilt dieser Auftrag als erledigt. Sollten dann neue Fragen auftreten, dann kann ein neuer Auftrag angewendet werden. Die Fragen sollten so genau wie möglich formuliert sein und nicht allgemein gehalten werden.
Beispiel: Wie muss meine Gaswarnanlage ausgeführt sein? Oder worauf ist bei meiner Gaswarnanlage für Wasserstoffüberwachung zu achten? Usw.

Nein. Ich war selber jahrelang ein Gaswarngeräte-Hersteller aber ich pflege keinerlei finanzielle Zusammenarbeit mit Herstellern. Weder erhalte ich etwas dafür, noch gebe ich etwas dafür. Um unabhängig beurteilen und beraten zu können sind solche Verbindungen nicht sinnvoll und werden von mir in keinster Weise praktiziert.
Allerdings kennt man sich in der Branche und trifft sich auch immer mal wieder bei Projekten, somit ist die Bekanntheit und bei manchen auch eine gewisse Vertrautheit vorhanden, ohne dass dies Einfluss in irgendeiner Form hat.

Fragen zur Abwicklung

Die Abrechnung erfolgt, wenn die Fragestellung schriftlich beantwortet wurde. Dann sende ich eine E-Mail mit meiner schriftlichen Ausarbeitung und die Rechnung befindet sich sehr oft mit anbei. Ein postalischer Versand erfolgt nur bei Gutachten, wegen des notwendigen Stempels. Deshalb benötige ich auch eine Emaildresse für diese Unterlagen.
Meine Rechnung sind Dienstleistungsrechnung und sofort, also innerhalb 14 Tage, ohne Abzug zahlbar.

Das lässt sich schlecht pauschal beantworten. In der Regel werde ich direkt nach dem Auftragseingang bereits tätig und schließe die meisten Projekte auch innerhalb 14 Tagen ab. Dies hängt aber von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel, wann ist der Ortstermin, sind alle Unterlagen und Informationen vorhanden, usw. Oft hängt es an den Unterlagen und Informationen vom Auftraggeber, was dann natürlich die Ausführungszeit verzögert.
Da ich aber ein „Ein-Mann-Betrieb“ bin kann ich natürlich nicht mehr wie arbeiten. Wenn sehr viele Projekte auf einmal beauftragt werden, dann muss ich eines nach dem anderen abarbeiten und dann kann es auch einmal zu etwas Verzögerung kommen. Aber dann frage ich meist vorab nach, wie eilig jeder einzelne Auftrag ist.

Ja. Wenn man seriös etwas beurteilen möchte, dann geht dies nur, wenn man sich selber ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten gemacht hat. Man glaubt gar nicht, was einem alles vor Ort auffallen kann, an was man durch Fragestellungen und Bilder gar nicht gedacht hat.
Natürlich gibt es auch Standardanwendungen wie z. B. Tiefgaragen, wo reine technische Daten ausreichen, um etwas zu erarbeiten. Genauso gibt es Mini-Projekte, wo ein Ortstermin teurer wie die Ausführung wäre.
Wenn kein Ortstermin stattfindet, dann erfolgt die Beurteilung immer anhand der vorliegenden Informationen und Bilder und wird dann auch so vermerkt.
Der Auftraggeber legt fest ob er einen Ortstermin wünscht oder nicht.

Ja, Sie erhalten eine Auftragsbestätigung, sowie alle notwendigen Unterlagen vorliegen und eine Fragestellung formuliert wurde.

Weil wir schon von Beginn an ausschließlich digital arbeiten. Also keine Papier-Ordner, keine Ausdrucke, kein Papier. Alles digital. Aus diesem Grund benötigen wir für die Überstellung der späteren Rechnung eine entsprechende Emailadresse.

Fragen zur Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt sehr oft am Tag an welchen Ihnen digital die Unterlagen übergeben wurden.
Bei großen und längeren Projekten, welche einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen in Anspruch nehmen, wird eine Zwischenabrechnung jeweils zum Ende des Kalendermonats, erstellt.

Unsere Leistugen sind Dienstleitungen und somit sofort zahlbar. Es liegt ein Zahlungsziel von 14 Tagen vor.

Nein. Alle unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge zahlbar.

Nein.
Und dies gibt immer mal wieder Diskussionen mit großen Konzernen, welche dies bis heute noch praktizieren.
Wir vesenden keine Rechnungen per Post. Zum einen weil wir restlos Digital arbeiten, zum anderen weil bei Ausnahmen der Brief jedes Mal nicht ankam (warum auch immer) und wir dann eine erhebliche Verzögerung im Geldeingang hatten.
Ohne Rechnungs-Email-Adresse lehnen wir den Aufrag ab, bzw. warten so lange bis uns diese vorliegt. Keine Ausnahmen, egal wie groß der Konzern sein mag.

Fragen zu Schulungen

Der Hauptunterschied ist die Erfahrung.
Bevor Sie eine Schulung buchen, schauen Sie sich an wer der Dozent dazu ist. Oft sind es Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Nun stellen Sie die Frage ob diese Person schon einmal über einen längeren Zeitraum mit Gaswarntechnik gearbeitet hat. Also hat der Dozent Gaswarnanalgen selber zusammengebaut, selber geplant, selber angeschlossen und programmiert und selber kalibriert und Instandgesetzt? Und dies einige Jahre?
Wenn Sie ohne Ausnahme alles mit einem „ja“ beantworten konnten, dann sind Sie in guten Händen, denn der Dozent weiß dann genau wovon er spricht. Sollten Sie ein „nein“ geäußert haben, dann sollten Sie Ihre Buchung überdenken.

Unzureichende und teilweise auch unseriöse Schulungsangbote erkennen Sie als Laie an folgenden Dingen:

  • Wer eine Schulung zum „Fachkundigen“ anbietet.
  • Wenn eine Befähigungsschulungen kürzer als 2 Tage sind (für den Grundlagenstoff brauch man deutlich mehr als 2 Tage).
  • Wenn bei Befähigungsschulungen kein Wissenstest erfolgt.
  • Wenn bei Befähigungsschulungen niemand nachweisbar durchfällt bzw. Sie kein Detailergebnis mit den falschen Antworten bekommen.
  • Wenn für eine Befähigungsschulung keine Nachweise über den Ausbildung- und Kenntnisstand abgefragt bzw. angefordert werden.
  • Wenn das Zertifikat unbefristet ausgestellt wird.
  • Wenn ein Befähigungszertifikat ohne Verweis auf die notwendige technische Schulung beim Hersteller, ausgestellt wird.
  • Wenn der Dozent nicht in der Gaswarnbranche arbeitet.
  • Wenn der Dozent in nur einer Branche tätig ist, z. B. Lüftung/Tiefgarage aber Schulungen für alles anbietet.
  • Wenn Sie eine Schulung für Produkte von verschiedenen Herstellern angeboten bekommen.
  • Wenn kein Schulungs-Siegel für eine geprüfte Schulung vorliegt (am eindeutigsten)

Aber auch Grundlagenschulungen bei Herstellern haben so ihre Tücken. Was man dort in Sachen Grundlage zu hören bekommt ist oftmals auch als „Grenzwertig“ zu bezeichnen. Zum Beispiel wurde von einem deutschen Hersteller den Teilnehmern erklärt, dass eine CO2-Messstelle nur alle 5 Jahre kalibriert werden muss, ansonsten würde eine reine Funktionskontrolle ausreichen.
An diesem Beispiel ist erkennbar, dass technische Schulungen bei Herstellern gut aufgehoben sind, aber Grundlagenschulungen nicht unbedingt, da man dort unter Umständen zu wenig auf die Normen und Regelwerke bei den Schulungen achtet.

Unsere Schulungen können auf Wunsch sehr umfangreich sein. Aktuell hat unsere Schulungspräsentation einen Umfang von über 1.000 Folien. Und die Folien sind mit Text befüllt und keine „Einzeilen-Bilder“ Folien. Dies bedeutet, es gibt sehr viel zu erfahren und dies kann auf Wunsch sehr umfangreich sein. Vergleichen Sie dies gerne mit anderen, welche Ihnen Präsentation mit 150 bis 200 Folien darlegen, deren Inhalt oft noch geprägt sind von Unfallschilderungen.

Bei unseren Schulungen geht es darum etwas zu lernen und auf keinen Fall darum die Zeit abzusitzen für ein „geschenktes“ Zertifikat. Zum Beispiel bestehen wir bei unseren Online-Schulungen darauf, dass die Kamera die ganze Zeit eingeschaltet bleiben. Denn es geht wirklich darum etwas zu lernen und dies wird man nicht in dem man sich anmeldet und dann nur beiläufig an einer Schulung teilnimmt.

Weil eine Schulung außerhalb vom Hersteller, immer nur eine Grundlagenschulung in Sachen Gaswarntechnik ist. Aus genau dem gleichen Grund bieten viele Hersteller auch keine „Befähigungsschulungen“ an, da diese oft den Grundlagenteil nicht erfüllen wollen oder können.
Eine vollwertige Schulung zur befähigten Person erreichen Sie ausschließlich über einen Grundlagenteil in Sachen Gaswarntechnik und einem technischen Teil für das jeweilige Produkt.
Alles anders was es vielleicht am Markt gibt und anders lautet, sollte man in Frage stellen.

Die Antwort dazu ist kurz: Weil Sie für Ihre Tätigkeit haften.
Was genau bringt Ihnen ein Schulungszertifikat, wenn Sie nicht die notwendigen Inhalte gelernt haben? Klar Sie haben ein Zertifikat, was Sie nutzen können, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, dass etwas falsch gelaufen ist. Ab dann wird es umso schlimmer.
Man sollte beachten: Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter zu „befähigten Person“ berufen und sich vergewissern, dass dieser die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Sollte nun klar sein, dass der Mitarbeiter nicht das notwendige Wissen hatte, weil die Schulung nur eine günstige „Tarnschulung“ war, dann haftet der Arbeitgeber und nicht die Schulungsgesellschaft. Dies wissen viele Arbeitgeber nicht. Deshalb sollte man sehr genau darauf achten, welchen Umfang die Schulung hat, wer der Dozent ist und dass auch wirklich das notwendige Wissen vermittelt wurde.

Ja, zur „Fachkunde“ nicht zum „Fachkundigen“.
In den Informationen der Berufsgenossenschaften und Deutschen Unfallversicherungen T021 und T023 (DGUV 213-056/057)ist etwas unklar formuliert in wie weit man die „Fachkunde“ besitzen oder „Fachkundiger“ sein muss.
Der Begriff „Fachkundiger“ hieß ursprünglich einmal „Sachkundiger“ und ist die höchste Qualifizierungsstufe im Bereich der Gaswarntechnik (ausgenommen Sachverständiger).
Es ist sicherlich von den Verfassern der T021 und T023 nicht gemeint, dass eine Gaswarnanlage ausschließlich von der höchsten Qualifizierungsstufe ausgelegt werden darf.
Dies würde dann auch das Problem mit sich bringen, dass es keine Qualifizierungsstufe darüber gibt, welche diese schulen könnte, zumal die Ausbildung und der Werdegang hier auch mit zu betrachten wären.
Deshalb interpretieren wir die Begriffsunterschiede der „Fachkunde“ und des „Fachkundigen“.
Die „Fachkunde“ kann man schulen die Qualifizierungsstufe „Fachkundiger“ nicht.

Weil nur dieser Weg später darlegen kann, dass Sie auch das notwendige Wissen aus der Schulung verinnerlicht haben. Der Test ist die Absicherung für den Dozenten, dass Sie das notwendige Wissen besitzen.
Allerdings wird bei diesen Tests sehr oft „geschummelt“. Man bekommt die Fragen schon im Vorfeld genannt oder man darf bei der Prüfung diverse Hilfsmittel  nutzen (teilweise sogar die Präsentation), usw.
Fragen oder erkundigen Sie sich vor einer Buchung: Ist in den letzten Schulungen dieser Art jemand durchgefallen?
Bei uns fast immer (abhängig von der Teilnehmerzahl). Für Wissenstests gibt es keinerlei Hilfestellungen. Die Fragen kommen alle aus der Präsentation, sodass man sagen kann, aus jeder 3-5 Folie kommt eine Frage im Wissentest vor. Wenn man also aufpasst, ein paar Eckpunkte mitschreibt (Notizen darf man verwenden), dann besteht man auch den Test. Sollte man aber nicht aufpassen, dann wird man mit hoher Sicherheit durchfallen. Und genau dies ist bei größeren Gruppen immer der Fall.

Ja.
Aber, Sie sollten beachten, dass bei unserem Zertifikat darauf verwiesen wird, dass dieses nur in Verbindung mit einer Herstellerschulung zu allen Produkten, für welche die Befähigung gelten soll, gültig ist.
Versuche (wie schon oft passiert) mit uns darüber zu diskutieren, werden nicht funktionieren. Dies sind unsere Bedingungen und davon weichen wir nicht ab.

Alle unsere Schulungszertifikate haben eine Laufzeit von 2 Jahren. Danach ist eine Widerholungsschulungen erforderlich. In seltenen Ausnahmen kann es auch vorkommen, dass Schulungen jährlich wiederholt werden müssen.

Nein.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Voraussetzungen, welche nachgewiesen werden müssen z. B. durch Vorgaben der TRBS 1203. Zum anderen führen wir nur sinnvolle Schulungen durch, welche für die Teilnehmer auch einen Mehrwert ergeben.
Dies bedeutet, dass wir auch regelmäßig Schulungen aus verschiedensten Gründen ablehnen.

Ja.
Wir schulen auch des Öfteren die Servicetechniker von Gaswarngeräte-Herstellern. Dies macht gelegentlich Sinn, um einmal einen anderen „Input“ als den Firmeninternen zu bekommen. Zusätzlich dient es der Auffrischung von Grundlagenkenntnissen. Der Vorteil bei Herstellerschulungen ist, dass es hier keine Probleme mit der Befähigung gibt, da ein Hersteller immer die Befähigung bzw. Fachkunde für seine Produkte besitzt.
Auch der Vertrieb wird immer mal wieder geschult. Für die Vertriebler ist eine Grundlagenschulung auch oftmals sinnvoll, um deren Wissen zu erweitern, auch wenn diese manches davon nicht benötigen, aber dann etwaige Zusammenhänge besser nachvollziehen können.

Der Unterschied bei dem Befähigungsstand vom „qualifiziertem Fachpersonal“ zur „befähigten Person“ ist, dass Sie mit der Schulung zum qualifiziertem Fachpersonal die Wartung und Funktionsprüfung an stationären Gaswarnanlagen durchführen dürfen.
Jedoch ist es Ihnen damit nicht möglich eine jährliche Systemkontrolle, Inbetriebnahme oder eine Instandsetzung durchzuführen. Für diese drei Tätigkeiten ist eine Schulung zur befähigten Person notwendig.
Wenn Se also an der Gaswarnanlage Sensoren austauschen wollen, dann sollten Sie sich zur „befähigten Person“ schulen lassen. Wollen Sie allerdings nur eine extern beauftragte Firma bei der Durchführung dazu überwachen, dann reicht die Schulung zum qualifiziertem Fachpersonal aus.

Fragen zu Schulungszertifizierungen

Gaswarnanlagen sind Sicherheitseinrichtungen, wo es um die Gesundheit der Menschen, die Arbeitsplatzsicherheit und den Explosionsschutz geht. Fehler wirken sich oftmals direkt auf Personen und Gebäude aus. Aus diesem Grund sind alle Normen und Regelwerke bemüht die Fehlermöglichkeiten gering zu halten. Der Beginn eines Fehlers liegt aber oftmals in der Ausbildung und Schulung einer Person, welche sich mit Gaswarntechnik beschäftigt. Sei es ein Planer oder Projektingenieur wie auch ein Servicetechniker. Alle sind mit ihrem Wissen von eigenen Erfahrungen und Schulungen abhängig.
Nun nimmt eine Person an einer Schulung teil, um danach entsprechend Kalibrierungen von Gaswarnanlagen durchzuführen oder Gaswarnanlagen auszulegen. In der Schulung bekommt die Person jedoch nur oberflächliche oder teilweise auch unvollständige Informationen.
Aber es wird ein Zertifikat verteilt, was besagt, dass man nun alle Gaswarnanlage warten oder auslegen darf. Jedoch hat die geschulte Person gar keine Ahnung, worauf zu achten wäre.
Und nun?
Nun gehen die Probleme ihren Weg. Und was nun kommt, ist von vielen Zufallsfaktoren abhängig. Oftmals geht es gut, zumindest eine Zeit lang, aber es kann auch schief gehen. Dann wird man sich der Thematik seitens der BG, DGUV und Staatsanwaltschaft der Sache annehmen und Sachverständige mit einbeziehen, welche den Vorgang prüfen. Wenn sich am Ende herausstellt, dass der Mitarbeiter einen Fehler gemacht hat, dann wird der Arbeitgeber ein Erklärungsproblem bekommen, sofern es nicht grobe Fahrlässigkeit war, was kaum vorkommt.
Der Versuch der Schulungsgesellschaft, Hersteller oder schulenden Person eine Mitschuld einzuräumen, dürfte sehr schwierig werden.
Um also erst gar nicht in diese Problematik zu kommen, ist es sehr wichtig, bei der Auswahl möglicher Schulungen genau hinzuschauen.
Aber wie wollen Sie dies machen, wenn Sie selber keine Ahnung von dem notwendigen Inhalt haben?
Deshalb gibt es unsere Zertifizierung in Sachen Schulungen für Gaswarntechnik.
Vertrauen Sie in Sachen Gaswarntechnik nur auf Schulungen, welche entsprechend unabhängig geprüft und als gut befunden wurden. Egal ob Sie eine Schulung bei einem Hersteller, Schulungsgesellschaft oder Einzelperson besuchen wollen. Mit unserem Siegel können Sie sicher sein, dass die Schulung in Sachen Gaswarntechnik alle Erfordernisse der aktuellen Normen und Regelwerke erfüllt. Fordern Sie den Nachweis bei Schulungsinteresse ein, denn ohne „Druck“ werden sich die Schulungsanbieter nicht Zertifizieren und Prüfen lassen.

Sie selber, gar nicht. Es sei denn Sie wären „vom Fach“.
Die Schulungsanbieter werden Ihnen alles Mögliche erzählen oder in Texte schreiben. Hauptsache die Schulung wird gebucht.
Auch interessiert es den Schulungsanbieter sehr wenig, ob der Schulungsinhalt passend und geeignet ist, denn wenn es interessieren würde, dann müsste man logischerweise zu dem Ergebnis kommen, dass eine Schulung für Personen in Raffinerien nicht identisch mit Personen aus einem Labor sein können.
Da Sie selber kaum eine geeignete Schulung erkennen können, sollten Sie nur geprüfte und zertifizierten Schulungen vertrauen. Nur dann wissen Sie relativ sicher, dass alle aktuellen Normen und Regelwerke berücksichtigt wurden und der Schulungsinhalt auch dem entspricht, was erforderlich ist. Dies gilt auch für Schulungen beim Hersteller.
Was Sie jedoch nicht vollständig abgebildet werden kann, ist das erwähnte Thema generellen Schulungen, ohne Bezug auf eine Brache. Dies sehen wir als keine passende Schulung an (je nach Befähigungsstand), aber dies wird sich auch mit einer Zertifizierung nicht restlos abbilden lassen.

Sie beauftragen uns, Ihre Schulung in Sachen Gaswarntechnik zu prüfen und zu zertifizieren. Dazu werden wir an der entsprechenden Schulung teilnehmen. Im Zuge dessen werden wir die komplette Schulung beurteilen und oftmals Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Diese sollen dazu dienen, die Schulung nebst Inhalt auf den Stand zu bringen, welcher für das Schulungsziel erforderlich ist. Sie können dann Ihren Schulungsinhalt oder Schulungsablauf entsprechend anpassen. Wenn dies geschehen ist, erfolgt eine erneute Prüfung durch uns.
Wenn dann alle Differenzen beseitigt sind, dann stellen wir Ihnen ein Zertifikat aus, was Sie berechtigt mit unserem Siegel entsprechend zu werben. Das Ganze hat eine Gültigkeit von zwei Jahren.

Seriosität, Vertrauen, Kunden, Umsatz, Gewinn.
Dies bringt Ihnen die Zertifizierung. Mit einer Zertifizierung Ihrer Schulung sagen Sie viele Dinge aus. Zum einen, dass Sie nach aktuellen Normen und Regelwerken den Schulungsinhalt gestalten.
Zum anderen, dass Ihre Schulungen seriös aufgebaut sind und nicht darum gehen Schulungszertifikate zu verkaufen.
Und Sie sichern sich ab gegen etwaige spätere „Angriffe“ zu Ihrem Schulungsinhalt.
Was ist, wenn später jemand an Sie herantritt und in dem Raum stellt, dass bei dieser Schulung nicht der notwendige Inhalt gelehrt wurde, wozu es durch Unwissenheit, dann zu einem Vorfall kam.
Mit einer Zertifizierung können Sie nachweisen und belegen, dass Ihre Schulung nach den jeweils aktuellen Normen und Regelwerken ablaufen (was den Inhalt betrifft) und damit nehmen Sie sehr viel Angriffsfläche weg für spekulative Behauptungen.
Sie sehen, es lohnt sich in jedem Fall für Sie und es hebt Sie von den vielen ab, welche keine Zertifizierung durchlaufen möchten (was wohl Gründe haben dürfte).

Klares, JA.
Wir haben immer wieder Vorfälle bei uns auf dem Tisch, wo Gaswarnanlagen-Händler und Anlagenbauer, Gaswarnanlagen ausgelegt und gewartet haben, wo es im Anschluss zu Vorfällen kam. Einige davon banal, andere schon schwerwiegender.
Nun stellt sich oft die Frage, wie es dazu kommen konnte. Und dann ist man schnell bei dem Thema Schulungen. Da es zahlreiche Personen gibt, welche sich mit Gaswarntechnik als Nebenprodukt beschäftigen, sind hier Schulungen und der Schulungsinhalt deutlich wichtiger, wie bei Profis die täglich mit Gaswarntechnik arbeiten.
Es ist also auch für Hersteller extrem wichtig, von außenstehenden Fachleuten einmal die Schulungen und deren Schulungsinhalt überprüfen zu lassen. Nach aktuellen Erfahrungswerten sind die unzureichenden Schulungsinhalte bei Herstellern mindestens genauso hoch wie bei Schulungsgesellschaften. Dies sollte einem als Hersteller zu denken geben.
Ein Hersteller weiß nicht alles. Von seinen eigenen Produkten sicherlich schon, aber die Gaswarntechnik dreht sich um mehr wie nur die eigenen Produkte. Und wenn ich noch dazu sehr „unwissende“ Personengruppen schule, dann wird der Inhalt umso wichtiger.
Deshalb können wir nur empfehlen, dass sich auch Hersteller zertifizieren lassen, und allen Interessenten empfehlen wir nur zertifizierte Hersteller für eine Schulung in Erwägung zu ziehen.

Fragen zu Gaswarnanlagen

Nein, Sie müssen nicht.
Wenn Sie über einen anderen mindestens gelichwertig zuverlässigen Weg die Sicherheit Ihrer Mitarbieter und den Explosionsschutz sicherstellen können, dann müssen Sie keine Gaswarnanlage installieren.
ABER, es gibt Ausnehmen wie zum Beispiel in unbelüfteten Tiefgaragen, Schankanlagen oder anderen Branchen, wo diverse Normen eine Gaswarnanlage vorgeben. Hier handelt es sich zwar nicht um ein Gesetz, allerdings ist die “Messlatte” deutlich höher, wenn man in diesen Branchen keine Gaswarnanlage einsetzen möchte. 
Am besten Sie lesen dazu unseren Beitrag “Gaswarnanlagen Pflicht“. Ansonsten stehen wir Ihnen für eine Beurteilung gerne beratend zur Seite.

Gemäß den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherer sollte eine Gaswarnanlage immer von einer fachkundigen Person ausgelegt werden.

Ganz einfach, weil Sie selber dann für diese Planung haften werden.
Es gibt Ausnahmen, wie z. B. bei der Firma Dräger, aber mehrheitlich bekommen Sie von einem Hersteller keine schriftlich verbindliche Planung bzw. Auslegung einer Gaswarnanlage. Dazu würde nicht nur die entsprechende Formulierung der schriftlichen Auslegung gehören, sondern auch die dazu erforderliche „Planungshaftpflichtversicherung“. Diese ist nicht Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung und somit wären die meisten Hersteller auch nicht für diese Tätigkeit versichert.
Ein weiterer Grund ist das finanzielle Interesse an der Planung und Auslegung der Gaswarnanlage. Stellen Sie sich vor Sie lassen einen Verkäufer zusammenstellen, was Sie später dann kaufen und bezahlen sollen. Würden Sie dies generell so machen?
Es hat so sein „Geschmäckle“ wenn der Verkäufer vorgibt was Sie benötigen.
Sie sollten bei allen Planungen, Auslegungen und Beurteilungen in Sachen Gaswarnanlagen nur auf Aussagen vertrauen, welche unabhängig und ohne finanziellem Interesse an der Antwort getroffen wurden.
Schauen Sie sich gerne dazu einmal unseren Beitrag „Gaswarnanlagen-Herstellerplanung“ an. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Ganz einfach, weil Sie selber dann oftmals für diese Planung haften werden.
Es ist ähnlich wie bei den Herstellern. Oftmals fehlt die entsprechende „Planungshaftpflichtversicherung“. Des Weiteren liegt auch hier ein finanzielles Interesse an der Planung und Auslegung der Gaswarnanlage vor. Stellen Sie sich vor Sie lassen einen Verkäufer zusammenstellen, was Sie später dann kaufen und bezahlen sollen. Würden Sie dies generell so machen?
Es hat so sein „Geschmäckle“ wenn der Verkäufer vorgibt was Sie benötigen, egal ob Hersteller oder Händler.
Sie sollten bei allen Planungen, Auslegungen und Beurteilungen in Sachen Gaswarnanlagen nur auf Aussagen vertrauen, welche unabhängig und ohne finanziellem Interesse an der Antwort getroffen wurden.
Schauen Sie sich gerne dazu einmal unseren Beitrag „Gaswarnanlagen-Herstellerplanung“ an. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Ja, gemäß Betriebssicherheitsverordnung wird immer eine Gefährdungsbeurteilung benötigt.

Mindestens zwei, also Voralarm und Hauptalarm. Es können aber auch mehr sein, wenn es Sinn ergibt.

Dies läßt sich nicht pauschal beantworten und sollte in der Gefährdungsbeurteilung oder Explosionsschutzdokument festgelegt werden. Bei brennbaren Gasen sollten die Alamschwellen zwischen 10-40 % UEG liegen und bei toxischen Gasen ist sehr oft der Voralarm der MAK-Wert und der Hauptalarm der doppelte MAK-Wert. Aber dies muss nicht immer so sein und für manche toxischen Gase gibt es auch keinen verbindlichen MAK-Wert.

Dies läßt sich nicht pauschal beantworten. In vielen Normen wird gefordert, dass bei einem Stromausfall eine Störungsmeldung zu erfolgen hat. Dies kann man mit einem abfallenden Relais lösen oder mit einer Notstromversorgung. Da die Gaswarnanlage eine Sicherheitseinrichtung ist, empfehlen wir den Einsatz einer Notstromversorgung.

Dies ist nicht greifbar geregelt. Als unverbindlicher Standard sollte man in jedem Fall eine Stunde Laufzeit des ganzen Systems sicherstellen.

Folgende Unterlagen sollten Sie gemäß der aktuellen Normen und Regelwerke ab der Inbetriebnahme vorhalten bzw. aufbewahren:

  • Ausführliche Bedienungsanleitung für die Gaswarnzentrale (in Deutsch).

  • Bedienungs- und Wartungsanleitung für jeden Messstellentype (in Deutsch).

  • EG-Konformitätserklärung der Gaswarnzentrale (kann auch in der BDA aufgeführt sein).

  • EG-Konformitätserklärung für jeden Messstellentype (kann auch in der BDA aufgeführt sein).

  • Sollten Ex-Zonen 0/1 vorliegen, dann wäre der Nachweis eine Baumusterprüfung erforderlich, sowie eine messtechnische Funktionsprüfung auf die Zielgasart.

  • Inbetriebnahme Protokoll inkl. Kalibrierungsnachweis von jeder Messstelle vor Ort.

  • Einweisungsprotokoll, wo der Hersteller die Nutzer der Gaswarnanlage (mindestens alle welche Alarme quittieren werden) unterwiesen hat.

  • Installations-/ Elektropläne worauf zu erkennen ist wie die Komponenten untereinander verkabelt sind.

  • Ein Schaltschema, worauf zu erkennen ist wie die Schaltmaßnamen angeschlossen sind z. B. Alarmierungsmittel, Ventile, usw., sofern dies nicht in den Elektroplänen aufgeführt wäre.

  • Alarmierungskonzept oder Alarmierungsmatrix. 

  • Parametrierung der Gaswarnanlage. Also ein Auszug über die Programmierung der Gaswarnanlage. Einige Hersteller liefern dies im Servicebericht der Inbetriebnahme mit.

  • Auflistung der Art und Konzentration der zu verwendenden Prüfgase, damit Sie in der Lage sind dies später nachkontrollieren zu können (steht tatsächlich so in den Vorgaben).

  • Dokumentation über die monatliche Sichtkontrolle, inkl. Mängelangaben und Nachweise der Mängelbeseitigung. Dies sollte durch eine unterwiesene Person erfolgen.

  • Festlegung des Wartungszykluses (wenn nicht in der Gefährdungsbeurteilung oder Explosionsschutzdokument aufgeführt).

  • Sicherheitsakte (sehr wichtig seit 2015). Darin sollte der Gedankengang inkl. aller Unterlagen wie z. B. Kontrollmessungen usw. aufbewahrt werden. Zu jeder einzelnen Messstelle sollten Sie eine Erläuterung verfassen, warum die Messstelle sich an dem jeweiligen Ort befindet. Hier sollten alle Erkenntnisse aufgeführt werden, welche zu der Entscheidung geführt haben. Je ausführlicher desto besser. Je mehr Messdaten, umso weniger angreifbar z. B. durch Temperaturmessungen, Kontrollmessungen mit mobilem Gaswarngeräte, usw.. Auf jeden Fall sollte es für fremde Personen nachvollziehbar sein.

  • Betriebsanweisung über den Umgang mit der Gaswarnanlage. Also was ist im Alarmfall bei welchem Alarm genau zu tun, wie haben sich die Mitarbeiter zu verhalten, usw.. Zusätzliche Festlegung wer Gasalarme quittieren darf. Für die Personen-Gruppe der Mitarbeiter im Bereich der Gaswarnanlage, wie auch für die Personen-Gruppe der „Alarm-Quittierer, sollte jährlich eine Unterweisung zu diesem Thema getrennt stattfinden. Dies wäre zu protokollieren.
  • Besonderheit absaugende Systeme bzw. messen in Lüftungskanälen:
    Hier sollte zusätzlich:
    • Bei der Inbetriebnahme sollte eine Kontrolle der Gaskonzentration mit Anzeige durchgeführt werden. Bedeutet, es sollte mittels definierter Prüfgaskonzentration ein Leck simuliert werden und dann an der Anzeige der Gaswarnanlage der Messwert kontrolliert werden. In der Regel ist der Wert deutlich niedriger wie die Prüfgaskonzentration. Hierzu sollte beurteilt werden ob dies noch sicherheitsgerichtet ist und mittels niedriger Alarmeinstellungen kompensiert werden kann. Dieser Test inkl. der Ergebnisse sollte protokolliert werden.
    • Bei absaugenden Systemen sollte eine Durchflussüberwachung vorgesehen sein. Trotzdem ist die regelmäßige Kontrolle und der etwaige Austausch von Filtern wichtig. Hierzu die Anweisungen des Herstellers beachten und einhalten.
    • Auch gibt es bei diesen Systemen sehr oft Kondensatabscheider, welche regelmäßig zu kontrollieren wären.
    • Ein absaugendes System bedarf also kürzerer Kontrollintervallen und diese sollten dokumentiert werden.
  • Berücksichtigung das alle drei Jahre eine Unterlagenkontrolle stattfinden sollte. Dazu gehört auch der Inhalt der Unterlagen wie z. B. die Vollständigkeit der Daten von Serviceberichten. Dies sollte durch eine befähigte Person erfolgen. Diese sollte frühzeitig benannt oder extern beauftragt werden. Die Wartungsfirma ist dafür nicht geeignet.

Ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität.

Die Fortlaufende Dokumentation der Gaswarnanlage sollte alle drei Jahre von einer „befähigten Person“ kontrolliert werden und möglichst nicht von der Person/Firma, welche auch den Service durchführt.

Die Dokumentation sollte neben allen Unterlagen zur Inbetriebnahme (siehe Frage zu Unterlagen Gaswarnanlage) zusätzlich folgende Unterlagen fortlaufend enthalten:

  • Nachweis zur monatlichen Sichtkontrolle, inkl. Mängeldokumentation.
  • Behebung etwaiger Mängel von der Sichtkontrolle.
  • Servicebericht jeder Wartung/Funktionskontrolle inkl. Mängeldokumentation.
  • Behebung etwaiger Mängel von der Wartung.
  • Servicebericht zur jährlichen Systemkontrolle inkl. Mängeldokumentation.
  • Behebung etwaiger Mängel von der Systemkontrolle.
  • Nachweis zur Kontrolle der aktuellen Alarmschwellen also etwaigen AGW-Werte auf neue Vorgaben.
  • Kontrolle der Sicherheitsakte auf Aktualität, was die Position der Messstellen betrifft.
  • Kontrolle der Gaswarnanlage und Auslegung auf Aktualität hinsichtlich neuer Normen und veränderte Betriebsbedingungen.
  • Dokumentation der Kontrolle der Aufzeichnungen.

Wichtig zu beachten ist auch, dass der Inhalt der Aufzeichnung mit zur Kontrolle gehört. Es ist somit nicht damit getan zu kontrollieren ob ein Servicebericht vorhanden ist, sondern es ist auch der Inhalt des Ser­vi­ce­berich­ts zu kontrollieren. Deshalb ist dazu eine „befähigte Person“ notwendig, um dies beurteilen zu können.

Weil es viele unentdeckte Fehler gibt. Sei es, dass diese bei der Planung bzw. Auslegung bereits entstanden sind, oder sei es, dass sich diese im Laufe der Zeit eingeschlichen haben. Auch ändern sich Erkenntnisse, Normen und Regelwerke, welche es nicht sinnvoll machen Dinge über Jahrzehnte hinweg gleichbleibend durchzuführen.

Bei der Unterlagenkontrolle geht es nicht nur um die Vollständigkeit aller Unterlagen zur Gaswarnanlage, sondern auch um deren Inhalt und ob das Gesamtkonzept noch dem aktuellen Stand der Technik und der Normen und Regelwerke entspricht.
Es ist also extrem wichtig spätestens alle drei Jahre diese vollständige Unterlagenkontrolle durchzuführen.
Um dies zuverlässig umsetzen zu können ist ein entsprechender Kenntnisstand erforderlich. Aus Interessenkonflikten macht es wenig Sinn, dass eine solche Kontrolle von einem Lieferanten oder durchführenden Servicebetrieb umgesetzt wird. Es sollte jemand durchführen ohne finanziellem Interesse an dem Ergebnis der Kontrolle.
Lesen Sie dazu gerne auch unseren Beitrag „Aufzeichnungs-Kontrolle“.

Spekulativ gesprochen, weil vielleicht Äpfel mit Birnen verglichen wurden.
Es ist sehr schwierig Gaswarnanlagen mit einander zu vergleichen (Ausnahme, durchgeregelte wie bei Tiefgaragen).
Dies bedeutet, dass ein Laie meist nicht erkennen kann, welche Gaswarnanlage das beste Preis-Leistungsverhältnis besitzt. Die Kaufsumme ist sicherlich nicht das aussagefähige Entscheidungskriterium. Wer ohne Fachwissen nach dem Preis entscheidet, begeht in der Regel einen Fehlkauf. Dies kann sich in teuren Folgekosten, technischen Schwierigkeiten oder in Haftungsthematiken zu einem späteren Zeitpunkt bemerkbar machen.
Auch wir müssen uns immer wieder von den Herstellern zahlreiche Begriffe und Ausführungen erklären lassen, um nachvollziehbar einen Vergleich zwischen verschiedenen Produkten umsetzen zu können.
Hinzu kommt, dass sehr viele gar nicht alle Hersteller kennen oder wissen welcher Hersteller entsprechende Lösungen für die vorliegenden Anwendung anbieten kann.
Wenn Sie Geld sparen und Ihrer Gaswarnanlage vertrauen wollen, dann sollten Sie etwas Geld ausgeben. Dies sparen Sie oftmals beim Kauf locker wieder ein, aber in jedem Fall haben Sie dann ein geeignetes Produkt zum besten Preis-Leistungsverhältnis und keine Äpfel mit Birnen verglichen.
Schauen Sie sich gerne auch unseren Beitrag „Gaswarnanlagenangebote prüfen & vergleichen“ dazu an.

 

Fragen zu Gaswarnzentralen

Am besten außerhalb des Überwachungsbereichs und so dass man auch nicht durch den Überwachungsbereich muss, um die Gaswarnzentrale im Alarmfall zu erreichen. Zusätzlich sollte der Ort so gewählt sein, dass Unbefugte die Gaswarnzentrale nicht erreichen bzw. bedienen können.

Fragen zu Messstellen

Dies ist nicht in kurzen Sätzen zu erklären. Grundsätzlich gibt es verschiedene Messprinzipe, welche in vielen Fällen Halbleiter, Wärmetöner/Pelistoren, Elektrochemisch oder Infrarot sind. Dann gibt es verschiedene Gehäuse wie Kunststoff, Aluminium, Edelstahl oder druckgekapselte Gehäuse. Zusätzlich unterscheiden sich die Messstellen in der Zulassung und dem Einsatzgebiet. Und zu guter letzt gibt es noch den Unterschied ob die Messstelle mit einem analogen 4-20 mA Signal betrieben wird oder mit moderner Bus-Technik. Dies alles ergeben die vielfältigen Einsatzgebiete und auch Preisunterschiede bei Messstellen.

Fragen zu Alarmierungsmitteln

In der Regel ja, wenn Sie nicht durch ein eigenes System die Alarmierung gewährleisten. Im Alarmfall einer Gaswarnanlage sollte immer eine Reaktion und Alarmierung erfolgen. 

Fragen zur Wartung & Instandhaltung

Ja, immer. Man muss bei der Festlegung der Fristen zwischen der technischen Notwendigkeit und den Empfehlungen und Vorgaben der Regelwerke unterscheiden. Im Grunde wird in der Gefährdungsbeurteilung oder Explosionsschutzdokument der Wartungszyklus festgelegt. Allerdings sollte man die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherer nicht ignorieren. Diese finden Sie in der T021 und T023. Sollten Sie davon abweichen wollen, dann empfiehlt es sich dies in einer genauen Erläuterung festzuhalten. Bei manchen Messprinzipen, wie z. B. Infrarot, wird der Wartungszyklus oft verlängert, aber Sie sollten sich dazu absichern, denn die Haftung liegt dann bei Ihnen.

Dies lässt sich pauschal nicht beantworten.
Grundsätzlich geben verschiedene Normen vor, dass eine Gaswarnanlage einmal im Jahr zu warten ist.
Wie der genaue Wartungszyklus aussieht, hängt von verschiedenen Faktoren ab wie zum Beispiel der Gasart, dem Messbereich und auch vom Messprinzip. Generell sollte der Betreiber den Wartungszyklus selber vorgeben anhand von ermittelten Werten und Erkenntnissen.
Sollte dem Betreiber dies nicht möglich sein, dann kann dieser auf die Empfehlung der Berufsgenossenschaften und gesetzlichen Unfallversicherer zurück zugreifen, welche aktuell eine Wartung alle 4 Monate für alle Gasarten empfehlen.
Aber Achtung, es gibt Anwendungen, Gasarten und Messbereiche, da wäre auch ein Wartungszyklus alle 4 Monate zu lang. Wiederum gibt es ebenfalls Einsatzbereiche, dort ist sogar ein Wartungszyklus von alle 12 Monate zugelassen umsetzbar.

Seien Sie vorsichtig mit den Antworten, welche Sie zu dieser Fragestellung erhalten.
Wenn diese von einer Firma kommen, welche selber Wartungen durchführen, dann sollten Sie die Antwort „mit Vorsicht genießen“.
Ist gibt einige Marktteilnehmer in der Gaswarnbranche, welche es mit dem Thema der Normen, Regelwerke und Haftungsvoraussetzungen nicht so genau nehmen bzw. diese zu ihren eigenen Gunsten auslegen und Haftungsrisiken für Sie verschweigen.
An dieser Stelle könnte man in langwierige Details einsteigen.
Kurzfassung:
Der Hersteller der Gaswarngeräte ist immer der geeignete Ansprechpartner für die Wartung an seinen Produkten.
Alle anderen Firmen ist dies auch möglich, wenn diese entsprechend vom Hersteller dazu autorisiert und geschult sind.
Autorisiert und geschult deshalb, weil man für die heutigen Gaswarnanlagen Zugangscods, digitale Schnittstellen, spezielle Kalibrieradapter und Know-How benötigt. Dies kann nur sicher gewährleistet sein, wenn die entsprechende Firma dazu geschult ist. Diese Art Schulung bekommen in der Regel nur Partnerfirmen, mit welchen der Hersteller zusammenarbeitet, also welche autorisiert sind. Eigentlich soweit logisch.
Wie erwähnt, werden Ihnen gänzlich andere Aussagen begegnen, allerdings von Firmen, welche Wartungseinsätze verkaufen wollen.
Wichtig für Sie:
Als Auftraggeber bzw. Betreiber der Gaswarnanlage sind Sie in der Haftung. Beauftragen Sie eine Firma abseits des Herstellers mit der Wartung, dann müssen Sie sich selber über deren Qualifikation vergewissern und dies jedes Mal und von jeder eingesetzten Person.
Generell gilt: Um eine Wartung offiziell durchführen zu können, bedarf als dem Qualifizierungsstand der „befähigten Person“, welche alle zwei Jahre neu zu erwerben ist. Eine Aussage, dass der niedrige Qualifizierungsstand „qualifiziertes Fachpersonal“ ausreicht, ist zwar korrekt, aber damit ist keine Inbetriebnahme, Systemkontrolle oder der Austausch von defekten Teilen zulässig. Also in der Realität benötigt man eine „befähigte Person“.

Vermissen Sie eine Frage oder benötigen Sie eine Beratung, dann kontaktieren Sie uns:



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