Generelle Fragen zu uns

Unsere Dienstleistungen sind gerichtet an Firmen jeglicher Größe. Von kleinen Firmen bis zu großen Konzernen. Genau wie öffentliche Einrichtungen, Immobiliengesellschaften oder Planungsbüros. Genauso gehören zu unseren Zielkunden Gaswarngeräte-Hersteller und Händler, genauso wie Anlagenbauer. Selbst Industrie- und Handelskammern, oder Handwerkskammern, wie auch Schulungsgesellschaften, gehören zu unseren Zielkunden.

Nein. Für private Endkunden arbeiten wir nicht.

Nein. Wir haben mit dem Verkauf von Gaswarnprodukten nichts zu tun. Wir sind als Sachverständiger oder Berater in Sachen Gaswarntechnik tätig.

Nein. Wir haben nichts mit dem Thema der Wartungen und Instandhaltungen von Gaswarngeräten zu tun. Wir sind als Sachverständiger und Berater in Sachen Gaswarntechnik tätig.

Nein. Dies obliegt der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsingenieuren. Gerne können Sie sich dazu an unsere Partner wenden.

Nein. Vom Ausbildungsstand gesehen dürften wir dies aber haben keinerlei Erfahrung damit. Bitte wenden Sie sich dazu vertrauensvoll an unsere Partner.

Nein. Diese Tätigkeit obliegt dem “Prüfsachverständigen”. Dies bedarf einer anderen Ausbildung und Zulassung. Wir werden dann meist als Zweitgutachter tätig, wenn die Mängelliste ein Problem darstellt oder bei Projekten betreuen wir diese bis zur Fertigstellung. Sollten Sie aber eine offizielle Abnahme benötigen (Behördlich erforderlich), dann muss ein Prüfsachverständiger beauftragt werden.

Das kommt darauf an was Sie darunter verstehen. Wir legen eine Gaswarnanlage aus, also stellen diese zusammen. Eine Planung, wie es ein Planungsbüro macht, mit Plänen und Zeichnungen, führen wir nicht durch. 

Nein. Wir legen auf Wunsch nur Produktkriterien fest, welche für eine Anwendung notwendig sind, aber empfehlen keine Hersteller oder direkte Produkte.

Wir sind deutschlandweit für Sie tätig, egal wo Sie sich in Deutschland befinden (auch Inseln). Wir arbeiten mit pauschalen Reisekosten, wenn es sich um planbare Einsätze handelt, oder mit Kilometerpauschalen, wenn es mal eilig ist. Auf jeden Fall gibt es bei planbaren Einsätzen keinen Nachteil oder höhere Kosten für Sie, was die Entfernung zu uns betrifft.
Für Kunden in unserer unmittelbaren Nähe finden wir immer Sonderlösungen bzw. es steht Ihnen immer frei die Kilometerpauschale zu wählen, je nachdem was für Sie kostengünstiger ist.
Unser Büro ist verkehrstechnisch sehr gut gelegen am Gambacher Kreuz, was der Schnittpunkt der Autobahnen A5/A45 ist. Man findet dies ca. 50 km nördlich von Frankfurt. Unsere Reisedauer ist nach Hamburg, München und Berlin nahezu gleicht lang, deshalb arbeiten wir auch vorwiegend mit günstigen Pauschalen.

Ja, wir führen Schulungen durch. Entweder bei Ihnen Vor-Ort (Inhouse-Schulungen) oder Online.
Der Schulungsinhalt richtet sich dazu nach Ihrem Bedarf und wird individuell darauf angepasst und zusammengestellt. Dieser kann bis hin zu einer Befähigungsschulung reichen, welche dann aus 2 Blöcken a 2 Tagen besteht, inklusive zwei Wissenstests, welche zu bestehen sind.
Auch besteht die Möglichkeit praktische Teile mit einzubauen wie z.B. die Gegenüberstellung von Messprinzipen.
Wir arbeiten mit festen Tagespauschalen, welche Vor- und Nachbereitung, sowie etwaige Übernachtungen/Reisekosten mit beinhalten. Aus diesem Grund macht es oft Sinn, wenn es mehr wie ein Schulungsteilnehmer ist.
Die Zielgruppe sind meist Planer, Vertriebler, Innendienst, Servicetechniker oder neue Mitarbeiter.
Jeder Teilnehmer bekommt ein Zertifikat, was auch den Schulungsinhalt aufführt. Auf Wunsch kann auch eine Abschlussprüfung mit eingebaut werden.

Fragen zu Angeboten

Weil bei meiner Beratungsleistung keine genaue Festlegung möglich ist. Wenn ich ein Gaswarnprodukt liefere, dann weiß ich, was es kostet und kann es anbieten. Wenn ich aber eine Beratungsleistung durchführe, dann ist dies immer abhängig davon, was und wie viel beraten werden soll. Auch die schriftlichen Ausarbeitungen dauern mal länger und gehen mal schneller. Dies ist immer von vielen kleinen Faktoren abhängig. Klar ist der Rahmen bekannt, allerdings hat die Praxis ergeben, dass dann noch das eine oder andere Problem dazu kommt. Oft fällt dies auch erst auf beim schriftlichen Ausführen meiner Empfehlung. Deshalb gebe ich in meiner E-Mail zur Kosteninformation eine reine Abschätzung ab und Sie können dann selbst entscheiden, wie viel Sie in Anspruch nehmen möchten.

Die Kunden gehen in der Regel her und legen bei einer Beauftragung eine Summe oder Stunden fest. Bis dahin kann ich dann frei arbeiten und wenn es mehr werden sollte, dann muss dies schriftlich vom Auftraggeber frei gegeben werden (dann Zeitverzug berücksichtigen). Es kommt aber auch vor, dass es günstiger wird, weil weniger Zeit benötigt wurde, dann wird natürlich auch nur diese Zeit berechnet.

Zu Ihrer und meiner Sicherheit sollte bei einem Auftrag Fragen formuliert werden, welche Bestandteil des Auftrags sind. Diese werde ich dann versuchen zu beantworten. Wenn diese beantwortet sind, gilt dieser Auftrag als erledigt. Sollten dann neue Fragen auftreten, dann kann ein neuer Auftrag angewendet werden. Die Fragen sollten so genau wie möglich formuliert sein und nicht allgemein gehalten.
Beispiel: Wie muss meine Gaswarnanlage ausgeführt sein? Oder worauf ist bei meiner Gaswarnanlage für Wasserstoffüberwachung zu achten? Usw.

Nein. Ich war selber jahrelang ein Gaswarngeräte-Hersteller aber ich pflege keinerlei finanzielle Zusammenarbeit mit Herstellern. Weder erhalte ich etwas dafür, noch gebe ich etwas dafür. Um unabhängig beurteilen und beraten zu können sind solche Verbindungen nicht sinnvoll und werden von mir in keinster Weise praktiziert.
Allerdings kennt man sich in der Branche und trifft sich auch immer mal wieder bei Projekten, somit ist die Bekanntheit und bei manchen auch eine gewisse Vertrautheit vorhanden, ohne dass dies Einfluss in irgendeiner Form hat.

Fragen zur Abwicklung

Die Abrechnung erfolgt, wenn die Fragestellung schriftlich beantwortet wurde. Dann sende ich eine E-Mail mit meiner schriftlichen Ausarbeitung und die Rechnung befindet sich sehr oft mit anbei. Ein postalischer Versand erfolgt nur bei Gutachten, wegen des notwendigen Stempels. Deshalb benötige ich auch eine Emaildresse für diese Unterlagen.
Meine Rechnung sind Dienstleistungsrechnung und sofort, also innerhalb 14 Tage, ohne Abzug zahlbar.

Das lässt sich schlecht pauschal beantworten. In der Regel werde ich direkt nach dem Auftragseingang bereits tätig und schließe die meisten Projekte auch innerhalb 14 Tagen ab. Dies hängt aber von vielen Faktoren ab. Zum Beispiel, wann ist der Ortstermin, sind alle Unterlagen und Informationen vorhanden, usw. Oft hängt es an den Unterlagen und Informationen vom Auftraggeber, was dann natürlich die Ausführungszeit verzögert.
Da ich aber ein „Ein-Mann-Betrieb“ bin kann ich natürlich nicht mehr wie arbeiten. Wenn sehr viele Projekte auf einmal beauftragt werden, dann muss ich eines nach dem anderen abarbeiten und dann kann es auch einmal zu etwas Verzögerung kommen. Aber dann frage ich meist vorab nach, wie eilig jeder einzelne Auftrag ist.

Ja. Wenn man seriös etwas beurteilen möchte, dann geht dies nur, wenn man sich selber ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten gemacht hat. Man glaubt gar nicht, was einem alles vor Ort auffallen kann, an was man durch Fragestellungen und Bilder gar nicht gedacht hat.
Natürlich gibt es auch Standardanwendungen wie z. B. Tiefgaragen, wo reine technische Daten ausreichen, um etwas zu erarbeiten. Genauso gibt es Mini-Projekte, wo ein Ortstermin teurer wie die Ausführung wäre.
Wenn kein Ortstermin stattfindet, dann erfolgt die Beurteilung immer anhand der vorliegenden Informationen und Bilder und wird dann auch so vermerkt.
Der Auftraggeber legt fest ob er einen Ortstermin wünscht oder nicht.

Ja, Sie erhalten eine Auftragsbestätigung, sowie alle notwendigen Unterlagen vorliegen und eine Fragestellung formuliert wurde.

Weil wir schon von Beginn an ausschließlich digital arbeiten. Also keine Papier-Ordner, keine Ausdrucke, kein Papier. Alles digital. Aus diesem Grund benötigen wir für die Überstellung der späteren Rechnung eine entsprechende Emailadresse.

Fragen zur Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt sehr oft am Tag an welchen Ihnen digital die Unterlagen übergeben wurden.
Bei großen und längeren Projekten, welche einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen in Anspruch nehmen, wird eine Zwischenabrechnung jeweils zum Ende des Kalendermonats, erstellt.

Unsere Leistugen sind Dienstleitungen und somit sofort zahlbar. Es liegt ein Zahlungsziel von 14 Tagen vor.

Nein. Alle unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge zahlbar.

Nein.
Und dies gibt immer mal wieder Diskussionen mit großen Konzernen, welche dies bis heute noch praktizieren.
Wir vesenden keine Rechnungen per Post. Zum einen weil wir restlos Digital arbeiten, zum anderen weil bei Ausnahmen der Brief jedes Mal nicht ankam (warum auch immer) und wir dann eine erhebliche Verzögerung im Geldeingang hatten.
Ohne Rechnungs-Email-Adresse lehnen wir den Aufrag ab, bzw. warten so lange bis uns diese vorliegt. Keine Ausnahmen, egal wie groß der Konzern sein mag.

Fragen zu Schulungen

Der Hauptunterschied ist die Erfahrung.
Bevor Sie eine Schulung buchen, schauen Sie sich an wer der Dozent dazu ist. Oft sind es Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Nun stellen Sie die Frage ob diese Person schon einmal über einen längeren Zeitraum mit Gaswarntechnik gearbeitet hat. Also hat der Dozent Gaswarnanalgen selber zusammengebaut, selber geplant, selber angeschlossen und programmiert und selber kalibriert und Instandgesetzt? Und dies einige Jahre?
Wenn Sie ohne Ausnahme alles mit einem „ja“ beantworten konnten, dann sind Sie in guten Händen, denn der Dozent weiß dann genau wovon er spricht. Sollten Sie ein „nein“ geäußert haben, dann sollten Sie Ihre Buchung überdenken.

Unzureichende und teilweise auch unseriöse Schulungsangbote erkennen Sie als Laie an folgenden Dingen:

  • Wer eine Schulung zum „Fachkundigen“ anbietet.
  • Wenn eine Befähigungsschulungen kürzer als 2 Tage sind (für den Grundlagenstoff brauch man deutlich mehr als 2 Tage).
  • Wenn bei Befähigungsschulungen kein Wissenstest erfolgt.
  • Wenn bei Befähigungsschulungen niemand nachweisbar durchfällt bzw. Sie kein Detailergebnis mit den falschen Antworten bekommen.
  • Wenn für eine Befähigungsschulung keine Nachweise über den Ausbildung- und Kenntnisstand abgefragt bzw. angefordert werden.
  • Wenn das Zertifikat unbefristet ausgestellt wird.
  • Wenn ein Befähigungszertifikat ohne Verweis auf die notwendige technische Schulung beim Hersteller, ausgestellt wird.
  • Wenn der Dozent nicht in der Gaswarnbranche arbeitet.
  • Wenn der Dozent in nur einer Branche tätig ist, z. B. Lüftung/Tiefgarage aber Schulungen für alles anbietet.
  • Wenn Sie eine Schulung für Produkte von verschiedenen Herstellern angeboten bekommen.
  • Wenn kein Schulungs-Siegel für eine geprüfte Schulung vorliegt (am eindeutigsten)

Aber auch Grundlagenschulungen bei Herstellern haben so ihre Tücken. Was man dort in Sachen Grundlage zu hören bekommt ist oftmals auch als „Grenzwertig“ zu bezeichnen. Zum Beispiel wurde von einem deutschen Hersteller den Teilnehmern erklärt, dass eine CO2-Messstelle nur alle 5 Jahre kalibriert werden muss, ansonsten würde eine reine Funktionskontrolle ausreichen.
An diesem Beispiel ist erkennbar, dass technische Schulungen bei Herstellern gut aufgehoben sind, aber Grundlagenschulungen nicht unbedingt, da man dort unter Umständen zu wenig auf die Normen und Regelwerke bei den Schulungen achtet.

Unsere Schulungen können auf Wunsch sehr umfangreich sein. Aktuell hat unsere Schulungspräsentation einen Umfang von über 1.000 Folien. Und die Folien sind mit Text befüllt und keine „Einzeilen-Bilder“ Folien. Dies bedeutet, es gibt sehr viel zu erfahren und dies kann auf Wunsch sehr umfangreich sein. Vergleichen Sie dies gerne mit anderen, welche Ihnen Präsentation mit 150 bis 200 Folien darlegen, deren Inhalt oft noch geprägt sind von Unfallschilderungen.

Bei unseren Schulungen geht es darum etwas zu lernen und auf keinen Fall darum die Zeit abzusitzen für ein „geschenktes“ Zertifikat. Zum Beispiel bestehen wir bei unseren Online-Schulungen darauf, dass die Kamera die ganze Zeit eingeschaltet bleiben. Denn es geht wirklich darum etwas zu lernen und dies wird man nicht in dem man sich anmeldet und dann nur beiläufig an einer Schulung teilnimmt.

Weil eine Schulung außerhalb vom Hersteller, immer nur eine Grundlagenschulung in Sachen Gaswarntechnik ist. Aus genau dem gleichen Grund bieten viele Hersteller auch keine „Befähigungsschulungen“ an, da diese oft den Grundlagenteil nicht erfüllen wollen oder können.
Eine vollwertige Schulung zur befähigten Person erreichen Sie ausschließlich über einen Grundlagenteil in Sachen Gaswarntechnik und einem technischen Teil für das jeweilige Produkt.
Alles anders was es vielleicht am Markt gibt und anders lautet, sollte man in Frage stellen.

Die Antwort dazu ist kurz: Weil Sie für Ihre Tätigkeit haften.
Was genau bringt Ihnen ein Schulungszertifikat, wenn Sie nicht die notwendigen Inhalte gelernt haben? Klar Sie haben ein Zertifikat, was Sie nutzen können, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, dass etwas falsch gelaufen ist. Ab dann wird es umso schlimmer.
Man sollte beachten: Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter zu „befähigten Person“ berufen und sich vergewissern, dass dieser die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Sollte nun klar sein, dass der Mitarbeiter nicht das notwendige Wissen hatte, weil die Schulung nur eine günstige „Tarnschulung“ war, dann haftet der Arbeitgeber und nicht die Schulungsgesellschaft. Dies wissen viele Arbeitgeber nicht. Deshalb sollte man sehr genau darauf achten, welchen Umfang die Schulung hat, wer der Dozent ist und dass auch wirklich das notwendige Wissen vermittelt wurde.

Ja, zur „Fachkunde“ nicht zum „Fachkundigen“.
In den Informationen der Berufsgenossenschaften und Deutschen Unfallversicherungen T021 und T023 (DGUV 213-056/057)ist etwas unklar formuliert in wie weit man die „Fachkunde“ besitzen oder „Fachkundiger“ sein muss.
Der Begriff „Fachkundiger“ hieß ursprünglich einmal „Sachkundiger“ und ist die höchste Qualifizierungsstufe im Bereich der Gaswarntechnik (ausgenommen Sachverständiger).
Es ist sicherlich von den Verfassern der T021 und T023 nicht gemeint, dass eine Gaswarnanlage ausschließlich von der höchsten Qualifizierungsstufe ausgelegt werden darf.
Dies würde dann auch das Problem mit sich bringen, dass es keine Qualifizierungsstufe darüber gibt, welche diese schulen könnte, zumal die Ausbildung und der Werdegang hier auch mit zu betrachten wären.
Deshalb interpretieren wir die Begriffsunterschiede der „Fachkunde“ und des „Fachkundigen“.
Die „Fachkunde“ kann man schulen die Qualifizierungsstufe „Fachkundiger“ nicht.

Weil nur dieser Weg später darlegen kann, dass Sie auch das notwendige Wissen aus der Schulung verinnerlicht haben. Der Test ist die Absicherung für den Dozenten, dass Sie das notwendige Wissen besitzen.
Allerdings wird bei diesen Tests sehr oft „geschummelt“. Man bekommt die Fragen schon im Vorfeld genannt oder man darf bei der Prüfung diverse Hilfsmittel  nutzen (teilweise sogar die Präsentation), usw.
Fragen oder erkundigen Sie sich vor einer Buchung: Ist in den letzten Schulungen dieser Art jemand durchgefallen?
Bei uns fast immer (abhängig von der Teilnehmerzahl). Für Wissenstests gibt es keinerlei Hilfestellungen. Die Fragen kommen alle aus der Präsentation, sodass man sagen kann, aus jeder 3-5 Folie kommt eine Frage im Wissentest vor. Wenn man also aufpasst, ein paar Eckpunkte mitschreibt (Notizen darf man verwenden), dann besteht man auch den Test. Sollte man aber nicht aufpassen, dann wird man mit hoher Sicherheit durchfallen. Und genau dies ist bei größeren Gruppen immer der Fall.

Ja.
Aber, Sie sollten beachten, dass bei unserem Zertifikat darauf verwiesen wird, dass dieses nur in Verbindung mit einer Herstellerschulung zu allen Produkten, für welche die Befähigung gelten soll, gültig ist.
Versuche (wie schon oft passiert) mit uns darüber zu diskutieren, werden nicht funktionieren. Dies sind unsere Bedingungen und davon weichen wir nicht ab.

Alle unsere Schulungszertifikate haben eine Laufzeit von 2 Jahren. Danach ist eine Widerholungsschulungen erforderlich. In seltenen Ausnahmen kann es auch vorkommen, dass Schulungen jährlich wiederholt werden müssen.

Nein.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Voraussetzungen, welche nachgewiesen werden müssen z. B. durch Vorgaben der TRBS 1203. Zum anderen führen wir nur sinnvolle Schulungen durch, welche für die Teilnehmer auch einen Mehrwert ergeben.
Dies bedeutet, dass wir auch regelmäßig Schulungen aus verschiedensten Gründen ablehnen.

Ja.
Wir schulen auch des Öfteren die Servicetechniker von Gaswarngeräte-Herstellern. Dies macht gelegentlich Sinn, um einmal einen anderen „Input“ als den Firmeninternen zu bekommen. Zusätzlich dient es der Auffrischung von Grundlagenkenntnissen. Der Vorteil bei Herstellerschulungen ist, dass es hier keine Probleme mit der Befähigung gibt, da ein Hersteller immer die Befähigung bzw. Fachkunde für seine Produkte besitzt.
Auch der Vertrieb wird immer mal wieder geschult. Für die Vertriebler ist eine Grundlagenschulung auch oftmals sinnvoll, um deren Wissen zu erweitern, auch wenn diese manches davon nicht benötigen, aber dann etwaige Zusammenhänge besser nachvollziehen können.

Der Unterschied bei dem Befähigungsstand vom „qualifiziertem Fachpersonal“ zur „befähigten Person“ ist, dass Sie mit der Schulung zum qualifiziertem Fachpersonal die Wartung und Funktionsprüfung an stationären Gaswarnanlagen durchführen dürfen.
Jedoch ist es Ihnen damit nicht möglich eine jährliche Systemkontrolle, Inbetriebnahme oder eine Instandsetzung durchzuführen. Für diese drei Tätigkeiten ist eine Schulung zur befähigten Person notwendig.
Wenn Se also an der Gaswarnanlage Sensoren austauschen wollen, dann sollten Sie sich zur „befähigten Person“ schulen lassen. Wollen Sie allerdings nur eine extern beauftragte Firma bei der Durchführung dazu überwachen, dann reicht die Schulung zum qualifiziertem Fachpersonal aus.

Fragen zu Schulungszertifizierungen

Gaswarnanlagen sind Sicherheitseinrichtungen, wo es um die Gesundheit der Menschen, die Arbeitsplatzsicherheit und den Explosionsschutz geht. Fehler wirken sich oftmals direkt auf Personen und Gebäude aus. Aus diesem Grund sind alle Normen und Regelwerke bemüht die Fehlermöglichkeiten gering zu halten. Der Beginn eines Fehlers liegt aber oftmals in der Ausbildung und Schulung einer Person, welche sich mit Gaswarntechnik beschäftigt. Sei es ein Planer oder Projektingenieur wie auch ein Servicetechniker. Alle sind mit ihrem Wissen von eigenen Erfahrungen und Schulungen abhängig.
Nun nimmt eine Person an einer Schulung teil, um danach entsprechend Kalibrierungen von Gaswarnanlagen durchzuführen oder Gaswarnanlagen auszulegen. In der Schulung bekommt die Person jedoch nur oberflächliche oder teilweise auch unvollständige Informationen.
Aber es wird ein Zertifikat verteilt, was besagt, dass man nun alle Gaswarnanlage warten oder auslegen darf. Jedoch hat die geschulte Person gar keine Ahnung, worauf zu achten wäre.
Und nun?
Nun gehen die Probleme ihren Weg. Und was nun kommt, ist von vielen Zufallsfaktoren abhängig. Oftmals geht es gut, zumindest eine Zeit lang, aber es kann auch schief gehen. Dann wird man sich der Thematik seitens der BG, DGUV und Staatsanwaltschaft der Sache annehmen und Sachverständige mit einbeziehen, welche den Vorgang prüfen. Wenn sich am Ende herausstellt, dass der Mitarbeiter einen Fehler gemacht hat, dann wird der Arbeitgeber ein Erklärungsproblem bekommen, sofern es nicht grobe Fahrlässigkeit war, was kaum vorkommt.
Der Versuch der Schulungsgesellschaft, Hersteller oder schulenden Person eine Mitschuld einzuräumen, dürfte sehr schwierig werden.
Um also erst gar nicht in diese Problematik zu kommen, ist es sehr wichtig, bei der Auswahl möglicher Schulungen genau hinzuschauen.
Aber wie wollen Sie dies machen, wenn Sie selber keine Ahnung von dem notwendigen Inhalt haben?
Deshalb gibt es unsere Zertifizierung in Sachen Schulungen für Gaswarntechnik.
Vertrauen Sie in Sachen Gaswarntechnik nur auf Schulungen, welche entsprechend unabhängig geprüft und als gut befunden wurden. Egal ob Sie eine Schulung bei einem Hersteller, Schulungsgesellschaft oder Einzelperson besuchen wollen. Mit unserem Siegel können Sie sicher sein, dass die Schulung in Sachen Gaswarntechnik alle Erfordernisse der aktuellen Normen und Regelwerke erfüllt. Fordern Sie den Nachweis bei Schulungsinteresse ein, denn ohne „Druck“ werden sich die Schulungsanbieter nicht Zertifizieren und Prüfen lassen.

Sie selber, gar nicht. Es sei denn Sie wären „vom Fach“.
Die Schulungsanbieter werden Ihnen alles Mögliche erzählen oder in Texte schreiben. Hauptsache die Schulung wird gebucht.
Auch interessiert es den Schulungsanbieter sehr wenig, ob der Schulungsinhalt passend und geeignet ist, denn wenn es interessieren würde, dann müsste man logischerweise zu dem Ergebnis kommen, dass eine Schulung für Personen in Raffinerien nicht identisch mit Personen aus einem Labor sein können.
Da Sie selber kaum eine geeignete Schulung erkennen können, sollten Sie nur geprüfte und zertifizierten Schulungen vertrauen. Nur dann wissen Sie relativ sicher, dass alle aktuellen Normen und Regelwerke berücksichtigt wurden und der Schulungsinhalt auch dem entspricht, was erforderlich ist. Dies gilt auch für Schulungen beim Hersteller.
Was Sie jedoch nicht vollständig abgebildet werden kann, ist das erwähnte Thema generellen Schulungen, ohne Bezug auf eine Brache. Dies sehen wir als keine passende Schulung an (je nach Befähigungsstand), aber dies wird sich auch mit einer Zertifizierung nicht restlos abbilden lassen.

Sie beauftragen uns, Ihre Schulung in Sachen Gaswarntechnik zu prüfen und zu zertifizieren. Dazu werden wir an der entsprechenden Schulung teilnehmen. Im Zuge dessen werden wir die komplette Schulung beurteilen und oftmals Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Diese sollen dazu dienen, die Schulung nebst Inhalt auf den Stand zu bringen, welcher für das Schulungsziel erforderlich ist. Sie können dann Ihren Schulungsinhalt oder Schulungsablauf entsprechend anpassen. Wenn dies geschehen ist, erfolgt eine erneute Prüfung durch uns.
Wenn dann alle Differenzen beseitigt sind, dann stellen wir Ihnen ein Zertifikat aus, was Sie berechtigt mit unserem Siegel entsprechend zu werben. Das Ganze hat eine Gültigkeit von zwei Jahren.

Seriosität, Vertrauen, Kunden, Umsatz, Gewinn.
Dies bringt Ihnen die Zertifizierung. Mit einer Zertifizierung Ihrer Schulung sagen Sie viele Dinge aus. Zum einen, dass Sie nach aktuellen Normen und Regelwerken den Schulungsinhalt gestalten.
Zum anderen, dass Ihre Schulungen seriös aufgebaut sind und nicht darum gehen Schulungszertifikate zu verkaufen.
Und Sie sichern sich ab gegen etwaige spätere „Angriffe“ zu Ihrem Schulungsinhalt.
Was ist, wenn später jemand an Sie herantritt und in dem Raum stellt, dass bei dieser Schulung nicht der notwendige Inhalt gelehrt wurde, wozu es durch Unwissenheit, dann zu einem Vorfall kam.
Mit einer Zertifizierung können Sie nachweisen und belegen, dass Ihre Schulung nach den jeweils aktuellen Normen und Regelwerken ablaufen (was den Inhalt betrifft) und damit nehmen Sie sehr viel Angriffsfläche weg für spekulative Behauptungen.
Sie sehen, es lohnt sich in jedem Fall für Sie und es hebt Sie von den vielen ab, welche keine Zertifizierung durchlaufen möchten (was wohl Gründe haben dürfte).

Klares, JA.
Wir haben immer wieder Vorfälle bei uns auf dem Tisch, wo Gaswarnanlagen-Händler und Anlagenbauer, Gaswarnanlagen ausgelegt und gewartet haben, wo es im Anschluss zu Vorfällen kam. Einige davon banal, andere schon schwerwiegender.
Nun stellt sich oft die Frage, wie es dazu kommen konnte. Und dann ist man schnell bei dem Thema Schulungen. Da es zahlreiche Personen gibt, welche sich mit Gaswarntechnik als Nebenprodukt beschäftigen, sind hier Schulungen und der Schulungsinhalt deutlich wichtiger, wie bei Profis die täglich mit Gaswarntechnik arbeiten.
Es ist also auch für Hersteller extrem wichtig, von außenstehenden Fachleuten einmal die Schulungen und deren Schulungsinhalt überprüfen zu lassen. Nach aktuellen Erfahrungswerten sind die unzureichenden Schulungsinhalte bei Herstellern mindestens genauso hoch wie bei Schulungsgesellschaften. Dies sollte einem als Hersteller zu denken geben.
Ein Hersteller weiß nicht alles. Von seinen eigenen Produkten sicherlich schon, aber die Gaswarntechnik dreht sich um mehr wie nur die eigenen Produkte. Und wenn ich noch dazu sehr „unwissende“ Personengruppen schule, dann wird der Inhalt umso wichtiger.
Deshalb können wir nur empfehlen, dass sich auch Hersteller zertifizieren lassen, und allen Interessenten empfehlen wir nur zertifizierte Hersteller für eine Schulung in Erwägung zu ziehen.

Fragen zu Gaswarnanlagen

Gemäß den Empfehlungen der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherer sollte eine Gaswarnanlage immer von einer fachkundigen Person ausgelegt werden.

Ja, gemäß Betriebssicherheitsverordnung wird immer eine Gefährdungsbeurteilung benötigt.

Mindestens zwei, also Voralarm und Hauptalarm. Es können aber auch mehr sein, wenn es Sinn ergibt.

Dies läßt sich nicht pauschal beantworten und sollte in der Gefährdungsbeurteilung oder Explosionsschutzdokument festgelegt werden. Bei brennbaren Gasen sollten die Alamschwellen zwischen 10-40 % UEG liegen und bei toxischen Gasen ist sehr oft der Voralarm der MAK-Wert und der Hauptalarm der doppelte MAK-Wert. Aber dies muss nicht immer so sein und für manche toxischen Gase gibt es auch keinen verbindlichen MAK-Wert.

Dies läßt sich nicht pauschal beantworten. In vielen Normen wird gefordert, dass bei einem Stromausfall eine Störungsmeldung zu erfolgen hat. Dies kann man mit einem abfallenden Relais lösen oder mit einer Notstromversorgung. Da die Gaswarnanlage eine Sicherheitseinrichtung ist, empfehlen wir den Einsatz einer Notstromversorgung.

Dies ist nicht greifbar geregelt. Als unverbindlicher Standard sollte man in jedem Fall eine Stunde Laufzeit des ganzen Systems sicherstellen.

Fragen zu Gaswarnzentralen

Am besten außerhalb des Überwachungsbereichs und so dass man auch nicht durch den Überwachungsbereich muss, um die Gaswarnzentrale im Alarmfall zu erreichen. Zusätzlich sollte der Ort so gewählt sein, dass Unbefugte die Gaswarnzentrale nicht erreichen bzw. bedienen können.

Fragen zu Messstellen

Dies ist nicht in kurzen Sätzen zu erklären. Grundsätzlich gibt es verschiedene Messprinzipe, welche in vielen Fällen Halbleiter, Wärmetöner/Pelistoren, Elektrochemisch oder Infrarot sind. Dann gibt es verschiedene Gehäuse wie Kunststoff, Aluminium, Edelstahl oder druckgekapselte Gehäuse. Zusätzlich unterscheiden sich die Messstellen in der Zulassung und dem Einsatzgebiet. Und zu guter letzt gibt es noch den Unterschied ob die Messstelle mit einem analogen 4-20 mA Signal betrieben wird oder mit moderner Bus-Technik. Dies alles ergeben die vielfältigen Einsatzgebiete und auch Preisunterschiede bei Messstellen.

Fragen zu Alarmierungsmitteln

In der Regel ja, wenn Sie nicht durch ein eigenes System die Alarmierung gewährleisten. Im Alarmfall einer Gaswarnanlage sollte immer eine Reaktion und Alarmierung erfolgen. 

Fragen zur Wartung & Instandhaltung

Ja, immer. Man muss bei der Festlegung der Fristen zwischen der technischen Notwendigkeit und den Empfehlungen und Vorgaben der Regelwerke unterscheiden. Im Grunde wird in der Gefährdungsbeurteilung oder Explosionsschutzdokument der Wartungszyklus festgelegt. Allerdings sollte man die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherer nicht ignorieren. Diese finden Sie in der T021 und T023. Sollten Sie davon abweichen wollen, dann empfiehlt es sich dies in einer genauen Erläuterung festzuhalten. Bei manchen Messprinzipen, wie z. B. Infrarot, wird der Wartungszyklus oft verlängert, aber Sie sollten sich dazu absichern, denn die Haftung liegt dann bei Ihnen.

Vermissen Sie eine Frage oder benötigen Sie eine Beratung, dann kontaktieren Sie uns:



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