Meine Gaswarnanlage hat der Hersteller geplant!
Unsere Normen und Regelwerke sind alle auf den Spruch aufgebaut:
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
Und genau so ist es. Man sollte sich vor einem Projekt entsprechend fachkundig informieren. Auch ist es in nahezu allen Bereichen so, dass wenn etwas umsonst ist, es meist auch einen „Haken“ hat.
Es mag sein, dass der Hersteller Ihnen eine Gaswarnanlage kostenlos geplant hat, allerdings werden Sie dies sicherlich nicht als „verbindliche Planung oder Auslegung“ schriftlich vorliegen haben. In der Regel hat Ihnen der Hersteller ein Angebot für eine Gaswarnanlage erstellt. Wenn es gut war, dann hat sich der Außendienstler vorab die Gegebenheiten angeschaut.
Unabhängig von den Einschränkungen, dass ein Hersteller nicht für jedes Projekt und Branche die passenden Lösungen hat, liegt hier das Problem bei der Haftung.
Dies bedeutet, dass Sie als Firma / Arbeitgeber / Betreiber für die geplante Gaswarnanlage haften. Und dazu kommt auch noch, dass Ihre Geschäftshaftpflicht dies voraussichtlich auch nicht abdeckt. Erkundigen Sie sich gerne dazu.
Bedeutet, wenn aufgrund der Planung oder Auslegung der Gaswarnanlage etwas oder jemand zu Schaden kommt, dann werden Sie dafür haften müssen.
Dies könnte man nun noch „dramatisieren“ aber dies ist weder zielführend noch sinnvoll. Sicherlich haben Sie verstanden, was damit gemeint ist und wohin es führen kann.
Dies ist der Haken einer kostenlosen Planung eines Herstellers oder auch Händlers. Darüber sollten Sie sich im Klaren sein.
Und weil es so viele Planungs- und Auslegungsfehler gibt, fordern die Deutschen Unfallversicherer und Berufsgenossenschaften auch die Planung durch „Fachkundige“ in Verbindung mit der entsprechenden Haftung für die Auslegung der Gaswarnanlage.
Dies kann man nicht kostenlos erbringen, wenn es mit passenden Produkten (Herstellerunabhängig) geplant werden soll und dafür auch die Haftung übernommen wird.
Aber aus der Erfahrung können wir Ihnen sagen, dass Sie meistens auch ein Einsparpotenzial haben, durch den Einsatz eines passenden Herstellers. Oder dann auch Produkte einsetzen, welche für Ihre Anwendung geeignet sind und zugelassen sind.
Wie es laufen kann, finden Sie bei unseren Beispielen.
Und was ist, wenn Sie gerade (oder schon vor Längerem) eine vom Hersteller geplante Gaswarnanlage installiert bekommen haben?
Dann ist noch nichts zu spät. Sie haben sozusagen Zeit, bis es zu einem Vorfall kommt. Nur weiß niemand ob und wann dies geschieht.
Der einzige Nachteil ist, dass Sie sich auf einen Hersteller und dessen Produkte damit festgelegt haben und alle Lösungen somit bei dessen Produkte gesucht werden sollten.
Dies schränkt die Möglichkeiten oftmals erheblich ein, aber auch damit lässt sich arbeiten.
Es ist also jederzeit möglich, die Auslegung der Gaswarnanlage von einem unabhängigen Fachkundigen prüfen zu lassen. In diesem Zuge bietet es sich auch an die Platzierung der Messstelle zu prüfen und in einer „Sicherheitsakte“ aufzuführen, um den aktuellen Normen damit nachzukommen.
Tel. 06004 930 110
E-Mail