Kontrolle der Aufzeichnungen von Gaswarnanlagen

Aufzeichnungen Gaswarnanlage
Auszug Kontrolle Aufzeichnung T021 Stand 2016

Viele beachten dieses Thema nicht wirklich und kommen auch der entsprechenden Anforderung zur Kontrolle der Aufzeichnungen alle drei Jahre nicht wirklich nach.

Dies ist allerdings ein Fehler. Die Wichtigkeit dieser Kontrolle zeigt sich nahezu jeden Tag bei unseren Tätigkeiten. Nur wenige Arbeitgeber und Gaswarnanlagen-Betreiber haben vollständige Unterlagen.

Die Begründungen dafür sind vielfältig. Manche wissen nicht, dass dies notwendig ist, andere halten es für überflüssig und die Dritten sind der Meinung, weil es outgesourct wurde, dass dies Sache des Dienstleisters wäre. Gleich vorab, dem ist nicht so. Es ist Sache des Arbeitgebers.

Damit wird dies zu einem Problem, wenn es zu einem Vorkommnis kommt. Viele sind dann richtig geschockt, wenn ein Fragenkatalog mit Unterlagenanforderung auf sie zu kommt.
Vieles kann dann gar nicht mehr nachgereicht, erstellt oder besorgt werden.

Alle 3 Jahre – Kontrolle der Aufzeichnungen

Wie denken Sie, wirkt dies dann auf Außenstehende? Damit hat man sich dann automatisch schon in ein ungünstiges Licht gerückt, auch wenn alles ansonsten Top wäre.

Aus Erfahrungen können wir feststellen, dass nahezu keine Unterlagen komplett und vollständig sind. Trotz der teilweise recht genauen Empfehlungen.

Dabei ist auch ein großes Problem das Thema Inhalt der Aufzeichnungen.
Es ist nicht damit getan z. B. Bedienungsanleitungen vorzuhalten, wenn diese nur 4 Seiten besitzen und überhaupt nicht den Anforderungen entsprechen.
Siehe dazu unseren Beitrag „Unzureichende Bedienungsanleitungen für Gaswarnanlagen“.
Dort kann man lesen, worauf bei Bedienungsanleitungen zu achten ist.
Haben Sie dies schon einmal kontrolliert?

Inhalt servicebericht Gaswarnanlage
Inhalt Servicebericht Wartung Gaswarnanlage – T021

Aber auch das Thema der Serviceberichte besitzt eine extrem hohe Fehlerquelle. Spekulativ und auch etwas provokativ würden wir mal in den Raum stellen, dass die Mehrheit der Serviceberichte unzureichend ist und nicht den aktuellen Empfehlungen der Berufsgenossenschaften und Deutschen Unfallversicherer sowie der aktuellen Normen und Regelwerke entsprechen.
Auch dies können Sie in unserem Beitrag „Unzureichende Serviceberichte in der Gaswarnbranche“ nachlesen.

Haben Sie wenigstens dies schon einmal kontrolliert?

Dies sollten Sie aber. Sie können später nicht argumentieren, das hätten Sie nicht gewusst. Die Berufsgenossenschaften geben entsprechende Hinweise, welche für jeden kostenlos einsehbar sind.

Es geht nicht darum Sie unsicher zu machen, sondern darum das Bewusstsein für die Dokumentation zu erhöhen.
Im Alltag wird dem Thema der Dokumentation viel zu wenig Beachtung geschenkt und der Inhalt der Dokumentation erfährt nochmals weniger Beachtung.
Da wir aber täglich die Defizite zu sehen bekommen, lautet unsere Empfehlung den Stellenwert der Dokumentation inkl. Kontrolle zu erhöhen.
Wenn Sie keine befähigte Person für das Thema Gaswarnanlagen sind oder sich nicht damit beschäftigen wollen oder können, dann stehen wir Ihnen gerne für diese Überprüfung zur Verfügung und können dies auch turnusmäßig alle 3 Jahre automatisch übernehmen.

Haben Sie Bedarf, dann kontaktieren Sie uns:



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