Ammoniak – R717 – Kältemittel-Überwachung

Ammoniak Gaswarnanlage

Ammoniak wird schon seit vielen Jahrzehnten als Kältemittel eingesetzt. Sehr oft in Bereichen wo hohe Kältemengen erforderlich sind z. B. ganze Lagerhallen oder Produktionsbereiche gekühlt werden müssen.

Da wir dazu schon diverse Projekte begleitet haben, welche von Hersteller der Kälteanlagen bis zum Betreiber reichen, wissen wir aus Erfahrung, dass der Einsatz von Ammoniak bzw. R717 sehr speziell ist.
Nicht ohne Grund widmet die Normenreihe DIN EN 378 alleine dem Kältemittel R717 eigene Hinweise zur Ausführung.

Kleine Faktenzusammenstellung auf Basis der aktuellen Normen und Regelwerke:

Gaswarnanlage Ammoniak Kältemittel
  • Es ist eine Risikoanalyse auf Basis des Sicherheitskonzeptes zu erstellen;
  • Es ist eine „Sicherheitsakte“ für die Positionierung der Messstellen anzulegen;
  • Ab 50 kg ist eine Gaswarnanlage mit Messstelle im Maschinenraum notwendig;
  • Ab 500 kg ist die Überwachung des Glykolkreislaufes erforderlich;
  • Verrohrung größer DN 25 ist als „überwachungsbedürftiger Anlagenteil“ anzusehen;
  • Es ist eine Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument erforderlich;
  • Die Abblaseleitung ist zu überwachen (bei Überwachung des Sicherheitsventils);
  • Die Gaswarnanlage sollte „Eignungsgeprüft“ nach DIN EN 45544 durch eine „akkreditierte Prüfstelle“ sein;
  • Es gibt keinen Bestandsschutz;
  • Der Zündschutz sollte der DIN EN 60079 ff entsprechen;
  • Die Messfunktion sollte nach DIN EN 60079-29-2 beurteilt sein;
  • Wenn die Gaswarnanlage über 50 % UEG NH3 weiter betrieben werden soll, dann ist mindestens eine Ausführung in 3G (Ex-Zone 2) für die Gaswarnanlage erforderlich;
  • Wenn die Gaswarnzentrale sicherheitsgerichtete Schaltmaßnahmen umsetzt, benötigt diese auch mindestens eine 3G-Zulassung;
  • Alarmschwelle Voralarm zwischen 150 und 500 ppm;
  • Alarmschwelle Hauptalarm 1.000 ppm
  • Havarie-Alarm bei 40 % UEG NH3 mit Spannungsfreischaltung;
  • Somit Einsatz von verschiedenen Messstellen und Messprinzipen notwendig;
  • Messstellenpositionierung ist sehr komplex, Boden und Decke sind zu beachten (ja, Boden auch);
  • Befinden sich in Maschinenräumen nur Verdichtersätze, dann sollte über diesen eine Messstelle platziert werden;
  • Beim Einsatz einer Kältemittelpumpe sollte über dieser eine Messstelle platziert werden;
  • Kälteanlagen über 50 kg Füllmenge sollten mit Absperreinrichtungen versehen sein, diese sind potenzielle Undichtigkeiten und sollten jeweils überwacht werden;
  • Kälteanlagen über 3.000 kg Füllmenge sollten in der Flüssigkeitsleitung ferngesteuerte Absperreinrichtungen vorsehen und entsprechend überwacht werden;
  • Alarmierung im Maschinenraum optisch und akustisch;
  • Akustische Alarmierung 15 dB über dem Grundgeräuschpegel;
  • Alarmierung vor dem Zugang zum Maschinenraum;
  • Alarmierung in Aufenthaltsräume, wenn diese überwacht werden bzw. ein Risiko aufweisen;
  • Meldung an eine ständig besetzte Stelle erforderlich;
  • Usw.

Quellen dieser Fakten: EN 378, EN 45544, EN 60079-29-f, EN 14624, EN 50676, TRAS 110, VDMA 24020, …

Ammoniak Überwachung – Gaswarntechnik

Kannten Sie diese Fakten alle?
Werden diese bei Ihnen alle umgesetzt bzw. beachtet?
Wann wurde dies das letzte Mal überprüft?

Wurden auch die Zulassungen überprüft z. B. Eignungsgeprüft nach DIN EN 45544?

Sie wissen, es existiert kein Bestandsschutz?

An dieser doch recht kurzen Zusammenfassung können Sie bereits erkennen wie komplex diese Anwendung ist und welche Gefahren davon ausgehen.
Vertrauen Sie nicht darauf, dass Sie schon seit Jahren oder Jahrzehnten diese Technik einsetzen, sondern prüfen Sie (oder lassen Sie prüfen) ob Ihr bestehendes Konzept in Sachen Gas­warn­anlagen den aktuellen Erfordernissen entspricht. Die aufgeführten Vorgaben gibt es größtenteils schon seit 2016 und sind somit auch bereits schon einigen Jahre alt. Dies macht jegliche Argumentation der „Nichtbeachtung“ noch schwieriger.

Gerne sind wir auch Ihnen, wie bereits zahlreichen sehr großen und kleineren Betreibern, bei der Prüfung und Umsetzung behilflich.

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