Ausschreibung von Wartungen für Gaswarnanlagen

Nahezu jeden Monat „stolpern“ wir über die öffentliche Ausschreibung zur Wartung von stationären Gaswarnanlagen im öffentlichen Dienst.

Wenn man sich die jeweiligen Details dazu anschaut, wird man erstaunt sein, wie man dies so ausschreiben kann, wenn es doch diverse Vorgaben hinsichtlich der Qualifikation und Sachkunde in Sachen Wartungen gibt.

Interessiert dies den öffentlichen Dienst nicht?

Setzt man sich bewusst über gültige Normen und Regelwerk hinweg, weil man der „öffentliche Dienst“ ist?

Warum verlangt man jedoch die Einhaltung aller Normen und Regelwerke von der Industrie und allen privaten Firmen?

Ist dies Sicherheitsbewusst und ein Vorbild?

Man muss feststellen, dass hier teilweise schon sehr gravierende Missstände ablaufen, welche bewusst und absichtlich so umgesetzt werden. Auch der öffentliche Dienst ist ein Arbeitgeber, allerdings scheint diesen Arbeitgeber das Thema Betriebssicherheitsverordnung und aktuelle Normen und Regelwerke nicht weiter zu interessieren. Getreu dem Motto, „dass dem Staat schon nichts passieren wird“.

Angesprochen auf diese Thematik kommen unterschiedliche Reaktionen, welche natürlich an dem jeweiligen Mitarbeiter hängen.
Die einen sind betroffen und sind offen darüber zumindest einmal nachzudenken, andere hingegen verstecken sich hinter der Thematik der unendlichen Vorgaben des öffentlichen Dienstes.
Wobei man zu hinterfragen vermag in, wieweit unser öffentlicher Dienst der Meinung ist, dass für diesen die Betriebssicherheitsverordnung keine Gültigkeit besitzt. Dem sollte nicht so sein. Allerdings vermisst man hier die Konsequenzen des Missachtens grundlegender Gesetze, Normen und Regelwerke. Was man als Staat den Firmen abverlangt, das sollte man auch als öffentlicher Arbeitgeber ebenfalls umsetzen.

Nur auf das Thema der Wartung von stationären Gaswarnanlagen bezogen, sollte sich das Thema der Ausschreibungen von Wartungen wie folgt verändern:

  • Fabrikate und Typen genau auflisten inkl. Gasart und Messbereich.
  • Getrennte Ausschreibung nach verschiedenen Herstellern.
  • Getrennte Ausschreibung nach Ex-Zonen und Nicht-Ex-Zonen.
  • Vorgaben, dass der Nachweis einer jeweiligen Herstellerautorisierung vorliegen muss.
  • Vorgabe, dass jeder durchführende Servicetechniker Schulungsnachweise zur befähigten Person vorlegen muss.
  • Vorgabe, dass jeder durchführende Servicetechniker Schulungsnachweise für jedes zu wartende Produkt/Typ nachweisen muss.
  • Vorgabe, dass alle Nachweise nicht älter als zwei Jahre sein dürfen.
  • Vorgabe, dass die Wartung auf Basis der jeweiligen Normen (aufführen) durchzuführen und vollständig zu dokumentieren ist. Ein Hinweis auf T021 und T023 bei einem Stand von 2016 (veraltet) alleine ist nicht sinnvoll/ausreichend.
  • Usw. usw.

Es ist somit möglich, Wartung an stationären Gaswarnanlagen auszuschreiben, allerdings bedarf es mehrere Ausschreibungen, damit jeder darauf anbieten kann, so wie dieser es auch umsetzen kann. Die aktuelle Praxis ist völlig unzureichend und verleitet extrem zum Betrug bzw. der Durchführung einer Sichtkontrolle statt vollständigen Wartung bzw. Systemkontrolle.

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