Zertifikat_Befähigte Person Gaswarntechnik

Schulung zur befähigten Person für stationäre Gaswarntechnik

Sie möchten Mitarbeiter zur befähigten Person für stationäre Gaswarnanlagen weiterbilden lassen, oder sich selber weiterbilden? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeiten von individuellen Schulungen, welche passend auf Ihren Bedarf zugeschnitten werden oder fertige Blöcke.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Schulungen in unseren FAQs.

.

Angebot in drei Ausführungen für die Schulung zur befähigten Person

Variante 1, Basiskurs:
Dieser Kurs besteht aus 2 Blöcken von zwei aneinanderhängenden Tagen (4 Tagen).

Schulungsinhalt_befähigte Person Gaswarntechnik_2x2 Tage


.

Variante 2, Wiederholungskurs:
Dieser Kurs besteht aus 1 Block von zwei bis drei aneinanderhängenden Tagen.

Schulungsinhalt_befähigte Person Gaswarntechnik_2 Tage

.

.

Variante 3, Basiskurs ohne Ex-Zonen:
Dieser Kurs besteht aus 1 Block von zwei aneinanderhängenden Tagen.
Es sollten ein paar Grundkenntnisse vorliegen (nicht für Einsteiger geeignet).

Schulungsinhalt_befähigte Person Gaswarntechnik_2 Tage_ohne Ex

.

.

Gemeinsamkeit der drei Varianten
Alle Blöcke gibt es als Online Version oder InHouse-Schulung bei Ihnen vor Ort.
Die Kurse beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden um 17.00 Uhr (Ausnahme Sonderwünsche vom Auftraggeber). Bei InHouse-Schulungen ist ein Notizheft und Kugelschreiber inklusive, bei Online-Schulungen nicht. Alle Online-Schulungen erfolgen über Microsoft Teams.

.

Es wird benötigt

Für alle Online-Schulungen ist ein PC oder Laptop mit Interzugang erforderlich. Die Geschwindigkeit sollte für ruckelfreie Video-Meetings geeignet sein. Zusätzlich wird eine Videokamera für Webkonferenzen benötigt, sowie ein Headset oder Lautsprecher mit Mikrofon.
Während der ganzen Schulung ist bei Befähigungsschulungen die Kamera eingeschaltet zu halten.
Da die Präsentation nicht übergeben wird, ist ein Mitschreiben erforderlich, besonders bei allen Schulungen mit Wissenstest.

Wenige Teilnehmer

Bitte bedenken Sie bei wenigen Teilnehmern, dass es nicht auf die Anzahl der Teilnehmer ankommt, sondern auf den Schulungsinhalt.
Es wird nicht Zielführend sein wegen 1-2 Teilnehmern eine günstige Schulung zu besuchen, welche aber nicht den notwendigen und passenden Inhalt vermittelt.
Am Ende sollte die Priorität darin liegen den geeigneten Schulungsinhalt vermittelt zu bekommen, welcher zu Ihrer Branche und Anwendung passt und nicht etwas Allgemeines, womit Sie zum größten Teil nichts anfangen können.
Deshalb darauf achten und nicht “Äpfel mit Birnen” vergleichen.

Voraussetzung für die Schulung zur befähigten Person für stationäre Gaswarntechnik (gemäß TRBS 1203)
  • Die zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung der Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder über eine andere, für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation verfügen.
  • Geeignete Berufsausbildungen sind z. B. Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik, Systemelektroniker, Informationselektroniker Schwerpunkt Bürosystemtechnik oder Geräte- und Systemtechnik, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik, vergleichbare industrielle oder handwerkliche Ausbildungen, als auch ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik.
  • Die zur Prüfung befähigte Person muss für die Prüfung der Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine mindestens einjährige praktische Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von Arbeitsmitteln mit elektrischen Komponenten besitzen.
  • Die Anforderungen an die Berufserfahrung sind in der Regel erfüllt, wenn eine zur Prüfung befähigte Person über eine o. g. elektrotechnische Berufsausbildung und über eine mindestens einjährige praktische Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von vergleichbaren Arbeitsmitteln im Tätigkeitsfeld verfügt.

Ab hier vermitteln wir die notwendigen Voraussetzungen
  • Umfassende Kenntnisse über Einsatz und Verwendungsmöglichkeiten von Gaswarneinrichtungen bzw. Gaswarngeräten.
  • Kenntnis der Einflüsse auf das Messprinzip – insbesondere der Einfluss von störenden Gasen, Umgebungsbedingungen sowie die Nachweisgrenzen des Messverfahrens.
  • Kenntnisse über Einflüsse auf das Anzeigeverhalten – insbesondere Einstellzeiten und Einflüsse von Zubehör wie z. B. Filter, Ansaugleitungen, Gasaufbereitung.
  • Umfassende Kenntnisse über die Bedienung, Instandhaltung und Wartung des Gaswarngerätes.
  • Allgemeine Kenntnisse über Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen der gebräuchlichen Messverfahren zur Messung toxischer Gase und von Sauerstoff.
  • Allgemeine Kenntnisse der physikalischen und chemischen Eigenschaften der zu überwachenden Stoffe.

Bitte beachten Sie

Folgendes ist zusätzlich erforderlich:

  • Beachten Sie die Zugangsvoraussetzung gemäß der TRBS 1203.
  • Eine Schulung für jedes Produkt welches Sie warten oder instandsetzen möchten, beim Hersteller des jeweiligen Produktes.
  • Wenn Sie Service in Ex-Zonen durchführen möchten, dann eine Schulung „Service in Ex-Zonen“ bei einem Schulungsanbieter.
  • Eine schriftliche Berufung zur „befähigten Person“ durch Ihren Arbeitgeber.
  • Eine bestandener Wissenstest nach absolvierter Grundlagenschulung bei uns.
  • Die Schulung hat eine Gültigkeit von 2-Jahren und sollte dann wiederholt werden (Nachschulung).
Haben wir Interesse geweckt, dann kontaktieren Sie uns:



    Loading…