Befähigte Person für Tiefgaragen-Gaswarnanlagen
Aufgrund einer erhöhten Nachfrage bieten wir ab sofort ein „Sonderformat“ aus unserer Schulungsreihe zur „befähigten Person“ an. Es handelt sich hierbei um eine Grundlagen-Schulung zur befähigten Person für stationäre Gaswarnanlagen in Tiefgaragen.
Die Besonderheit dieser Schulung liegt darin, dass es im Schulungsinhalt rein und nur um das Einsatzgebiet von stationären Gaswarnanlagen in Tiefgaragen geht. Aus diesem Grund werden vorwiegend die Normen EN 50545 und VDI 2053 wie auch die Ländergaragenvordnungen als Grundlage hinzugezogen.
Zusätzlich natürlich auch die Standard Normen in Sachen Gaswarntechnik wie die EN 62990 und auch die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften T021 wie auch der Deutschen Unfallversicherer unter DGUV 213-056.
Diese Schulung dauert 8-9 Stunden inkl. Pausen und endet mit einem Abschlusstest, welcher mit 50 % zu bestehen ist.
In dieser Schulung wird auch erklärt, wie eine korrekte Justierung einer Messstelle vorzunehmen ist. Allerdings ersetzt dies nicht die technische Schulung beim Hersteller.
Es wird somit weiterführend für jedes Produkt, für welches eine Inbetriebnahme, Systemkontrolle oder Instandsetzung vorgesehen wird, eine zusätzliche Schulung beim jeweiligen Hersteller benötigt. Hier reicht durchaus eine rein technische Schulung ohne „Befähigungsgrad“ völlig aus. Wichtig ist nur, dass Sie dort alles erlernen, was für eine Kalibrierung und Justierung sowie Programmierung notwendig ist.
Bevor Sie nachfragen, warum nicht “Wartung“ aufgeführt ist: Dies hat den Hintergrund, dass es im Bereich der Tiefgaragen für Gaswarnanlagen nur eine Systemkontrolle gibt, weil diese jährlich zu warten sind und eine Systemkontrolle jährlich zu erfolgen hat. Deshalb ist im Bereich der Tiefgaragen eine Wartung/Systemkontrolle auch nur mit dem Befähigungsstand der „befähigten Person“ zulässig und nicht wie in anderen Bereichen mit dem Befähigungsstand „qualifiziertes Fachpersonal“.
Dieses Sonderformat an Schulung bieten wir aktuell zum Festpreis von netto 2.000,- Euro an, egal ob 1 oder bis zu 10 Teilnehmern. An Zusatzkosten zu dem Festpreis kommen bei einer „InHouse“ Schulung noch die etwaigen Reise- oder Übernachtungskosten, je nach Entfernung, hinzu.
Der Sonderpreis beinhaltet keine Raum- oder Verpflegungskosten, genauso wenig wie Präsentationskosten für Beamer, Leinwand oder großem Monitor. Dies wäre bei einer „InHouse“ Schulung entsprechend alles zu stellen.
Für die Voraussetzung zur befähigten Person, gemäß TRBS 1203, ist der jeweilige Auftraggeber bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Wir werden diese Voraussetzungen nicht überprüfen.
Im Falle, dass der Abschlusstest nicht bestanden wird, erfolgt nur einer Teilnahmebestätigung. Es findet keine Rückerstattung oder Nachschulung statt.
Dieses Schulungssonderformat ist für alle geeignet, welche sich rein im Bereich der Tiefgaragen „bewegen“, also an stationären Gaswarnanlagen in diesem Bereich tätig sind oder tätig werden wollen. Auch richtet sich dieses Schulungsformat an alle, welche bereits seit Jahren in diesem Segment „unterwegs“ sind.
Schulungs-Sonderformat, als Basis und Wiederholungskurs:
Dieser Kurs dauert inkl. Pausen ca. 8-9 Stunden, also einen vollen Arbeitstag und ist als InHouse wie auch als Online-Version umsetzbar. Die Kosten belaufen sich auf netto 2.000,- Euro zuzüglich etwaiger Reise- und Übernachtungskosten.
Schulungsinhalt_befähigte Person für stationäre Gaswarnanlagen in Tiefgaragen, Dauer 1 Tag
Bitte beachten Sie
Folgendes ist zusätzlich erforderlich:
- Beachten Sie eigenverantwortlich die Zugangsvoraussetzung gemäß der TRBS 1203.
- Eine technische Schulung (ohne Befähigungsgrad) für jedes Produkt welches Sie warten oder instandsetzen möchten, beim Hersteller des jeweiligen Produktes.
- Eine schriftliche Berufung zur „befähigten Person“ durch Ihren Arbeitgeber.
- Ein bestandener Wissenstest nach absolvierter Grundlagenschulung bei uns.
- Die Schulung hat eine Gültigkeit von 2-Jahren und sollte dann wiederholt werden (Nachschulung).
Tel. 06004 930 110
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