Begutachtung Gaswarnanlage

Begutachtung Gaswarnanlage

Ein Bedarf in allen Firmengrößen ist die Begutachtung von vorhandenen Gaswarnanlagen.
Viele Gaswarnanlagen wurden bereits vor Jahren oder Jahrzehnten montiert und in Betrieb genommen. Die Gaswarnanlagen verrichten oftmals zuverlässig ihren Dienst, weshalb nur wenige auf die Idee kommen, daran etwas zu überprüfen.

Vergangenen Jahre

Doch in den vergangenen Jahren hat sich so manches im Hinblick auf die Anforderungen an die Gaswarnanlagen geändert. Da es im Bereich der Gaswarntechnik keinen Bestandsschutz gibt, ist es wichtig und unerlässlich regelmäßig das gesamte Konzept der Gaswarnanlage zu überprüfen.
Dies geben die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherer bereits durch eine alle drei Jahre zu erfolgende Unterlagenkontrolle vor, jedoch beinhaltet dies auch das ursprüngliche Konzept der Gaswarnanlage.

Prüfung Gaswarnanlage

Tagesgeschäft

Unser Tagesgeschäft ist es bei Betreibern von Gaswarnanlagen deren ursprüngliches Konzept vollständig zu überprüfen. Dies beinhaltet neben der Positionierung und Anzahl der Messstellen auch die notwendigen Zulassungen der eingesetzten Geräte. Des Weiteren ist nicht nur die Vollständigkeit aller Unterlagen zur Gaswarnanlage wichtig, sondern auch deren Inhalt. Dies trifft zum Beispiel auf alle Serviceberichte, Unterweisungen und Sichtkontrollen zu.

Auch wenn eine Gaswarnanlage zuverlässig funktioniert und regelmäßig gewartet wird, ist eine Kontrolle bzw. Begutachtung der Gaswarnanlage unerlässlich und spätestens alle drei Jahre vorgegeben.

Unterlagenkontrolle Gaswarnanlage

Viele Auflagen

In der Tat hat Deutschland zu viele Auflagen, Normen und Gesetze, welche am Ende des Tages keiner kontrolliert. Und vieles davon wird als überzogen und unnötig wahrgenommen.
Durch Erfahrungen von Schadensfällen können wir Ihnen nur empfehlen, die Begutachtung der Gaswarnanlage nicht als unnötige „Schikane“ zu sehen und zu bewerten, sondern dies als Chance, Risiken und Haftung zu reduzieren und den Versicherungsschutz zu erhöhen.
Es geht am Ende doch darum, dass nichts passiert und wenn doch leider etwas passiert ist, dass der Betreiber nicht schuld ist und eine Versicherung den Schaden abdeckt (zumindest den materiellen Schaden).

Regeln der Technik

Dies wird nur möglich sein, wenn Ihre bestehende Gaswarnanlagen nach den aktuellen „Regeln der Technik“ ausgeführt ist und den heutigen Normen entspricht. Auch wenn alles fehlerfrei funktioniert.

Nicht warten sondern handeln

Warten Sie nicht länger, sondern kontrollieren Sie Ihre Gaswarnanlage, wenn diese länger als drei Jahre nicht in Sachen Konzept und Unterlagen überprüft wurde.

Weitere Dienstleistungen finden Sie hier.

Bei Bedarf kontaktieren Sie uns:



    Loading…