Die Industrie und Ihr Fullservice-Gedanke

Industrie – Umgang mit Gaswarntechnik

In der Großindustrie ist es an der Tagesordnung, dass man seine Dienstleistungen alle „outsourct“, um kalkulierbare Kosten zu haben. Soweit nachvollziehbar.

Aber wie sinnvoll ist dies bei Sicherheitseinrichtungen?

Dazu konnten wir in den letzten Jahren bereits zahlreiche Erfahrungen sammeln, durch die Überprüfung der Tätigkeiten in Sachen Gaswarnanlagen von sogenannten Serviceprovidern oder Facility-Organisationen.
Natürlich gibt es bessere und schlechtere, aber eines lässt sich über alle zusammen feststellen:
In Sachen Gaswarntechnik sind alle zusammen unzureichend.

Die Defizite sind unterschiedlich, aber es tauchen immer wieder die gleichen Schwachpunkte auf:

  • Unzureichende Serviceberichte.
  • Der Betreiber/Kunde bekommt gar keine Serviceberichte.
  • Keine Auflistung von Mängeln.
  • Kein Nachweis für die Behebung von Mängeln.
  • Keine Dokumentation des Prüfgases.
  • Keine Autorisierung vom Hersteller.
  • Keine Nachweise für zweijährige Lehrgänge zur „befähigten Person“ des jeweiligen Servicetechnikers.
  • Keine technische Schulung beim Hersteller auf das zu wartende Produkt des jeweiligen Servicetechnikers.
  • Keine Unterlagenkontrolle.
  • Keine Sichtkontrollen.
  • Keine Unterscheidung zwischen Wartung und Systemkontrollen.
  • Keine Dokumentation über die Sensoraustäusche.
  • Keine Alarmmeldungsdokumentation oder Auswertung.
  • Usw. usw.

Zahlreiche der beauftragten Dienstleister kann man als „wandelndes Sicherheitsrisiko“ in Sachen Gaswarnanlagen betrachten. Hierbei stellt sich nun die Frage inwieweit die Industrie dies bewusst hinnimmt und nicht sehen möchte.
Auf jeden Fall haben wir festgestellt, dass wenn es zu einem Vorkommnis kommt, es extrem schwierig wird, an brauchbare Unterlagen zur Gaswarnanlage zu kommen, da niemand weiß, wo diese sind und, wie erwähnt, der Servicepartner diverse Defizite dazu aufweist.

Nur wenigen Entscheidern in der Industrie Schein klar zu sein, dass am Ende die Firma, also der Auftraggeber/Betreiber der Gas­warn­anla­ge seinen Ruf schädigt und am Ende trotz Dienstleister selber in der Haftung steht. Deshalb agieren die Service-Dienstleister auch so „unbeschwert“ in dieser Thematik. Hier sollte dringend ein Umdenken stattfinden und der Betreiber selber das Thema Gaswarnanlagen in die Hand nehmen und koordinieren.

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