Gaswarnanlagen für Wassererstoff-Elektrolyseure

Ein aktuelles und noch wachsendes Thema in der Gaswarntechnik ist die Wasserstoff-Produktion.
Hier werden viel Projekte mit Wasserstoff-Elektrolyseuren geplant und umgesetzt.
Leider ist dieses Thema sehr fehlerbehaftet hinsichtlich der Planung und Auslegung von Gaswarnanlagen für die Wasserstoff-Produktion.
Drei geteilte Gaswarnanlage
Das Ganze ist sogar bei vielen Projekten drei geteilt. Einen Teil der Gaswarnanlage liefert der Hersteller der Elektrolyseure. Einen weiteren Teil liefert der GU welcher die Halle baut und den dritten Teil liefert die Lüftungsbaufirma. Am besten jeder noch mit einem anderen Hersteller.
Was denken Sie, wird dies sicherheitsgerichtet funktionieren?
NEIN, mit hoher Sicherheit nicht.
Was bedarf es, um es besser zu machen?
Einer einzigen Gaswarnanlage und einem einzigen Konzept zur Gaswarnanlage.
Eine Gaswarnanlage sollte weder wie eine Brandmeldeanlage gesehen und behandelt werden noch ist es ein „Beiwerk“ des sekundären Ex-Schutzes.
Eine Gaswarnanlage für Wasserstoff-Elektrolyseure sollte immer ganzheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Dabei ist sowohl die Wasserstoff-Produktion, wie auch die Decken der Produktionshalle und die Lüftung als Gesamtes zu sehen und zu bewerten.

Was sind aktuell die gängigsten Fehler hinsichtlich Elektrolyseur – Gaswarnanlage?
- Sichtweise, Stellenwert und Beginn des Themas Gaswarnanlage;
- Zwei oder drei geteilte Gaswarnanlage (Elektrolyseur, Halle, Lüftung);
- Planung Gaswarnanlage vom Planungsbüro;
- Behandelt und umgesetzt wie eine Brandmeldeanlage;
- Kein vollständiges Ex-Schutzkonzept hinsichtlich der Vorgaben an die Gaswarntechnik;
- Fehlende Alarmierungsmatrix, bzw. Details zur Gaswarnanlage im HAZOP oder LOPA;
- Nicht von Anfang an die Gaswarnanlage in die Planungen mit einbezogen;
- Messstellen einfach nur an die höchste Stelle der Decke platziert und das war es;
- Messstellen nur über den Elektrolyseuren vorgesehen;
- Keine Sauerstoffüberwachung;
- Zu hohe Alarmschwellen;
- Mischen von Gaswarngeräte-Komponenten;
- Spätere Wartungseinsätze nicht berücksichtigt was die Zugänglichkeit und die Fremdumsetzung betrifft;
- Bei Fernkalibrierung einen Hersteller vorgehen welcher offiziell aussagt, dass die Schlauchlänge völlig egal wäre;
- Dass die Abluft nicht überwacht wird.
- Einsatz von Komponenten in der Abluft, wo der Hersteller keine Angaben liefert, sondern einfach nur aussagt „das passt schon“;
- Lichtkuppeln nicht berücksichtigt;
- Einsatz von Produkten ohne Zulassung z. B. Gaswarnzentralen;
- Verwendung von Produkten ohne Ex-Ausführung oder nur für Ex-Zone 2 trotz fehlender Stromabschaltung ab 50 % UEG;
- Produkte ohne messtechnische Funktionsprüfung mit z. B. neuen Messprinzipen;
- Vertrauen auf Aussagen, die ein Vertriebsmitarbeiter des Herstellers mitteilt;
- usw. usw.

Wie sieht die Realität oftmals aus?
Ein GU bekommt den Auftrag über alle Gewerke. Dieser vergibt die einzelnen Gewerke an verschiedene Fachplanungsbüros. Die Gaswarnanlage landet dann gerne bei der Brandmeldeanlage oder dem Gewerk Elektro (manchmal auch Lüftung). Ein Fachplanungsbüro hat also dann die Aufgabe, die Gaswarnanlage zu planen. Dies läuft dann in der Regel ab wie bei einer Brandmeldeanlage. Und genauso sieht dann auch das Ergebnis aus. Es ist durchaus erstaunlich, dass es noch keine großen Vorkommnisse gab, allerdings stehen wir auch erst am Anfang vieler neuen Wasserstoffanwendungen.
Was kann dies aktuell bei der vorliegenden Umsetzung bedeuten?
Man wiegt sich in falscher Sicherheit, da die vom Planungsbüro auf Basis des Exschutz-Dokumentes geplante Gaswarnanlage zu spät oder gar nicht reagiert mit den entsprechenden Konsequenzen. Dies hat im Nachgang natürlich dann Haftungsthemen. Wie dies ausgehen wird, ist eine Einzelfallbetrachtung.
Aber es kostet auch Zeit und Geld
Bei einem Projekt wurde zuerst die Gaswarnanlage von einem Fachplanungsbüro geplant. Dies 0815 wie eine Brandmeldeanlage. Aber ein Planer hat sich etwas mehr Gedanken zu dem Thema gemacht und stieß im Internet darauf, dass er eigentlich gar keine Gaswarnanlage auslegen darf. Daraufhin suchte er entsprechende Hilfestellung. Diese fand er. Daraufhin gab es ganz viele Fragen um eine Gaswarnanlage auszulegen, welche er natürlich nicht beantworten konnte. Somit zog sich der ganze Vorgang 6 Monate in die Länge. Dann viel das ganze auf und der Vorgang wurde vom GU in die Hand genommen, sodass eine Planung der Gaswarnanlage dann fachlich betreut durch den GU umgesetzt wurde. Diese kam jedoch selber mit der Beantwortung der Fragen nicht weiter, sodass der spätere Betreiber mit eingebunden wurde. Dazu jeweils entsprechende Fachabteilungen, sodass dann in entsprechenden Meetings alle Fragen geklärt werden konnten. Zeitverzug rund 9 Monate (zusätzlich).
Zu dem Zeitverzug kommt meist auch dazu, dass bei solchen vorangeschrittenen Projekten, dann hinsichtlich der Gaswarntechnik zahlreiche Kompromisse eingegangen werden müssen, weil es eben schon geplant und teilweise gebaut ist. Also grundsätzlich gilt es, derartige Abläufe zu vermeiden, wegen der Sicherheit und der Kosten.

Vorsicht vor Händlern und Anlagenbauern bei diesen Projekten
Alle Gaswarngeräte-Hersteller werben mit Wasserstoff-Überwachung hinsichtlich deren Gaswarnanlagen, manche halten ganze Symposien usw. dazu ab. Ebenfalls führen nahezu alle Hersteller große Erfahrungen in diesem Segment auf. An Selbstsicherheit leiden die Aussagen meist nicht, aber an Realität.
Wichtig, ziehen Sie keine Produkte in Erwägung, wo Sie nicht direkt mit dem Hersteller selber zu tun haben. Sonst sollten Sie sich die Fachkompetenz nachweisen lassen. Zusätzlich steht dann eine weitere Haftungsebene dazwischen, welches alles nur verkompliziert. Es gibt einen Hersteller in Deutschland der wirbt in den sozialen Medien ganz groß mit solchen Themen und wickelt dann die Projekte mit Händler und Anlagenbauern ab. Ganz deutlich: „Finger weg von solchen Konstellationen“. Sie werden niemals den Hersteller in die Haftung bekommen und dies ist nicht zu empfehlen. Es gibt ganz wenige Händler und Anlagenbauer, welche man für solche Projekte vertrauen könnte, aber mir persönlich fällt dazu aktuell nur ein einziger ein. Deshalb sollte direkt beim Hersteller gekauft werden.
Aber auch Herstellern kann man nicht blind vertrauen
Die Projekte der Wasserstofferzeugung sind hinsichtlich der Gaswarnanlagen meist größere Projekte. Die Auftraggeber sind oftmals Konzerne. Somit werden auch oft Konzerne für die Gaswarnanlage beauftragt. So weit spricht nichts dagegen. Aber…
In Deutschland agieren auch Hersteller, welche sich als vermeintlich „deutsch“ darstellen, aber durch das Ausland geführte Konzerne sind. Oft daran erkennbar, dass deren Abteilungen und Fachkompetenz in Deutschland sehr überschaubar ist. Dies hat zum Ergebnis, dass viel über den Vertriebsaußendienst gemacht wird.
Wenn es also um die Klärung technischer Fragestellungen geht, dann läuft dies vollumfänglich über den Vertriebsaußendienst des jeweiligen Herstellers. Eine Antwort dazu kommt dann ebenfalls vom zuständigen Vertriebler. Auf diese Aussage verlassen Sie sich dann bei Ihrem Projekt. Und wenn es dann zum Fall der Fälle kommt und Sie berufen sich auf den Vertriebler, dann bekommen Sie zur Aussage, dass es diesen nicht mehr gibt, dieser solche Aussagen hätte nie treffen dürfen und dass man Ihnen nicht weiterhelfen könnte.
Deshalb Vorsicht vor solchen Konstellationen. Arbeiten Sie immer mit Experten hinsichtlich der Gaswarnanlage zusammen und binden über diese den Hersteller mit ein. Dann klappt es auch mit der Greifbarkeit von Aussagen und der entsprechenden Haftung dazu.

Kleines Hersteller-Beispiel
Bei einem Wasserstoff-Elektrolyseurprojekt ging es um die Schlauchlängen für eine Fernkalibrierung der Messstellen. Wenn man eine Messstelle vom Boden aus kalibrieren möchte, dann muss ein entsprechender Schlauch vom Boden bis zum Sensor verlegt und eine entsprechende Fernkalibrierkappe dauerhaft montiert sein.
Zum Einen hat der Fernkalibrieradapter Einfluss auf die Reaktion des Gaswarnsensors, zum andern hat die Schlauchlänge einen Einfluss auf die Fließgeschwindigkeit und den Druck mit dem das Prüfgas dann oben am Sensor ankommt. Dies ergibt unterschiedliche Kalibrierungen und unterschiedliche Reaktionen des Sensors.
Zur Länge des Kalibriergasschlauchs hat der Konzern-Hersteller offiziell ausgesagt, dass die Länge völlig egal wäre. Seine Messstellen kämen mit jeder Länge klar.
Des Weiteren wurde bei Nachfrage zum Kalibrieradapter nur geantwortet, dass dieser schon passen würde und funktioniert.
Andere Hersteller geben maximale Schlauchlängen vor und brachten jeden Boden in Abzug und geben dann wiederum schriftlich genaue Kalibriervorgaben für den Einsatz eines Fernkalibrieradapters usw.
Darauf angesprochen kann der Konzern-Hersteller dazu keine weiterführenden Aussagen treffen. Nachfragen bei der Fachkompetenz im Ausland verlaufen genauso unzufriedenstellend. Und da bleibt das Thema dann stehen. Da bewegt sich nichts, weil die vermeintlichen Fachleute des Konzerns im Ausland sitzen, keinen Bezug zu deutschen Projekten und Kunden haben und auch viele Unterlagen gar nicht oder nicht in deutscher Sprache existieren. Normentechnische Vorgaben hinsichtlich Unterlagen in Landessprache werde ignoriert und dies als Konzern.

Daran erkennt man
Man darf sich nicht von großen Konzernen oder Namen täuschen lassen. Die Herstellergröße besagt nicht, dass man es mit Seriosität, Professionalität und normentechnischer Umsetzungen zu tun hat. Hinterfragen Sie jeden Konzern genauso wie sie es mit einem Noname-Hersteller tun würden bzw. schalten Sie Fachkundige ein, welche mit den Aussagen der Hersteller etwas anfangen können. Und mit „Fachkundig“ sind unabhängige Fachleute gemeint, keine Mitarbeiter von Herstellern welche in Normen-Ausschüssen sitzen und sich deshalb als „Fachkundig“ bezeichnen. Die reine Anwesenheit in einem Ausschuss stellt keine Fachkunde dar, zumindest sehe ich dies so.
Und denken Sie daran
So könnte man nun zu jedem Punkt der obigen Auflistung ein oder mehrere Beispiele aufführen, was dann aber sicherlich in einem kleinen Buch enden würde.
Wichtig für Sie ist, der Betreiber hat die Haftung für das ganze Thema Gaswarnanlage. Den Hersteller werden Sie für nahezu nichts heranziehen können (außer Produkthaftung). Dies sollten Sie immer in Erinnerung behalten und unzureichende Antworten und Unterlagen nicht akzeptieren.
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