Gaswarnanlagen Vorschriften

Gaswarnanlagen Vorschriften

Sie fragen sich ob es Vorschriften für Gaswarnanlage gibt, welche Ihnen genau aufzeigen, dass eine Gaswarnanlage einzubauen ist und wie genau diese auszusehen hat?

Nicht zu verwechseln mit der Fragestellung nach einer Gaswarnanlagen Pflicht.

Auf jeden Fall haben Sie für diese Frage schon einmal richtig gegoogelt, denn dies ist Bestandteil unserer Tätigkeiten als Sachverständige für Gaswarntechnik.

Die Antwort auf Ihre Frage ist „Ja“, aber nur für ganz wenige Branchen wie z. B.:

  • Tiefgaragen mit der VDI 2053 und DIN EN 50545 (seit 2012)
  • Schankanlagen mit der DIN 6653-2

Ansonsten gibt es noch viele Normen und Regelwerke welche Gaswarnanlage vorgeben oder empfehlen, wie z. B. DIN EN 378, DIN EN 14624 und DIN EN 50676 (alle drei für Kältemittel), allerdings keine genauen Details zu einer Ausführung vorgeben.

Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Regelwerk Gaswarnanlagen
Regelwerk Gaswarnanlage

Warum ist dies so?

Dies hat den Grund, dass der Gesetzgeber oder Normen-Ausschüsse nicht im Detail auf jede Branche und jedes Einsatzgebiet eingehen können.
Dies sieht man wunderbar an den beiden genannten Branchen Tiefgarage und Schankanlage. Hier werden Gaswarnanlagen eingebaut, aber nur exakt so wie es in der Norm gefordert ist. Dies bedeutet, dass Hersteller eigens Produkte dafür entwickeln, welche gerade so diese Forderungen erfüllen und so günstig wie möglich sind.
Damit wird der ursprüngliche Sicherheitsgedanke unterlaufen und es werden Gaswarnanlagen eingebaut, dessen Funktionsfähigkeit nicht in jeder Situation und Anwendung gegeben ist.
Würde man dies nun über alle Branchen ziehen, dann gäbe es mehr Gaswarnanlagen, aber auch nur genau so ausgeführt wie es in der Norm gefordert wäre mit dem Effekt, dass es unter Umständen zu mehr Unfällen kommen würde. Man würde sich dann auf Sicherheitstechnik verlassen, welche unter Umständen gar nicht passend ausgelegt wäre.

Es ist also nicht sicherheitsgerichtet Gaswarnanlagen im Detail vorzugeben. Sicherlich macht es Sinn, den Einsatz von Gaswarnanlagen zu empfehlen oder auch grob vorzugeben, aber weiter sollte es nicht gehen.

Dafür gibt es die Gefährdungsbeurteilungen und das Explosionsschutzdokument. Dort sollte man die Gefahren einschätzen und die Maßnahmen festlegen.
Dann sollte man sich eines Fachkundigen für Gaswarntechnik bedienen und sich eine wirklich passende Gaswarnanlage (nicht herstellerorientiert) auslegen lassen.

Nur dann wird das Ergebnis auch eine passende Sicherheitslösung für die jeweilige Anwendung sein, auf welche man sich auch verlassen kann.
Und um etwiage Bedenken auszuräumen: Ja es gibt auch die Fälle wo entweder eine stationäre Gaswarnanlage nicht benötigt wid oder auch keinen Sinn macht. Hier sind wir gerne mit Lösungansätzen zu Alternativen behilflich.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung und kontaktieren Sie uns:



    Loading…