Warum ist eine Investition in Gaswarntechnik sinnvoll?
Kaum ein Arbeitgeber investiert so wenig in das Thema Gaswarntechnik wie „die öffentliche Hand“. Seien es Städte, Gemeinden, Landkreise oder der Bund. Keiner kommt, unserer persönlichen Meinung nach, seinen eigenen Vorgaben und Gesetzen in Sachen Arbeitsplatzsicherheit so nach, wie dies von den Arbeitgebern der Privatwirtschaft verlangt wird.
Beispiele für den Einsatz von Gaswarnanlagen
- CO2 bei der Wasserförderung/Brunnen
- Ozon oder Chlor für die Wasserreinigung
- CO, NOx und Erdgas in den Tiefgaragen
- Und ganz neu das Thema Batteriefahrzeuge und Knallgas in den Tiefgaragen
- Chlor in den Schwimmbädern
- CH4 und H2S in den Kläranlagen
- CO bei Krematorien
- CO2 bei den Schankanlagen (Gemeinschaftshäusern)
- Kältemittel bei den Klimaanlagen
- Erdgas und CO bei den Heizungsräumen
- Und viele andere Bereiche
Unser Appell: Gaswarntechnik kann Leben retten!
Mancher öffentlicher Arbeitgeber setzt bereits an einzelnen Stellen Gaswarnanlagen ein. Dies ist beispielsweise oft in Tiefgaragen der Fall, bedingt durch die Garagenverordnung.
Hier und in allen anderen erwähnten Bereichen gilt es zu Prüfen und Vorkehrungen zu treffen. Der Arbeitgeber und die Sicherheit aller Beteiligten verlangen es so.
Strategische Konzepte erleichtern die Umsetzung
Mit dem richtigen Konzept lassen sich solche Projekte bündeln und so ausführen, wie es wirklich notwendig ist. Dazu kann man sich auch mit anderen Städten und Gemeinden oder Landkreisen zusammenschließen und Rahmenverträge aushandeln, welche sich beim Materialpreis, wie auch bei der späteren Wartung erheblich bemerkbar machen können.
Bei richtiger Umsetzung lässt sich somit einiges einsparen, ohne dabei auf Sicherheit zu verzichten.
Wir helfen Ihnen dabei!
Gerne sind wir Ihnen bei allen Schritten plus Preisverhandlungen behilflich. Damit können Sie die Sicherheit für Ihr Verantwortungsgebiet erhöhen und nur das einsetzen, was wirklich notwendig ist. Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis inklusive!
Tel. 06004 930 110
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