Schankanlage
Der Bereich der Schankanlagen, auch Zapfanlagen genannt, ist schon seit Jahren durch die DIN 6653-2, sowie die DGUV 110-007, in Bereich Gaswarntechnik geregelt. Die Ausführung der DIN-Norm stößt nicht immer auf Zuspruch. Im Normenausschuss erklärt man die ungewöhnlichen Vorgaben seitens der Gaswarnanlage damit, dass es zu wenige Unfälle geben würde. Wir empfehlen explizit, die Gaswarnanlage fest anzuschließen und hier keinen Schukostecker zu nutzen. Außerdem sollte die Anlage mit einem eigenen Sicherungsautomaten, eigener Messstelle und Auswerteeinheit voneinander getrennt sein und sowohl im Raum wie auch vor dem Zugang warnen. Auch wenn es laut dem Normenausschuss nur wenige Vorkommnisse gibt, reicht ein Vorfall bereits, damit sich diese Vorkehrungen gelohnt haben.
Gerne stehen wir Ihnen hierbei beratend zur Seite.
Typische Gase: CO2
Referenzen:
- Mehr als man auflisten könnte
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