Gaswarnanlagen – Geträumte Händler Haftung
oder der Irrglaube:
Ihr Gaswarngeräte-Anlagenbauer haftet (definitiv nicht)
Heute greifen wir einmal als Thema einen der unseriösesten und auch gefährlichsten Bereiche der Gaswarnbranche auf.
Dies sind die Anlagenbauer, welche Gaswarnanlagen als „Beiprodukt“ mit verkaufen.
Seien es Kälteanlagenbauer, Lüftungsfirmen, Facilityfirmen, Elektrofirmen oder die sogenannten Sicherheitsfirmen, welche Brandmeldeanlagen und Alarmanlagen vertreiben. Alle zusammen verkaufen Gaswarnanlagen als Nebenprodukt.
Soweit stellt dies erst einmal kein Problem dar, wenn die entsprechenden Erfahrungen vorhanden wäre oder auch die notwendige Ausbildung und Schulungen. Da diese Art der „Händler“ aber meist von den normalen Gaswarngeräte-Herstellern kaum beliefert werden, gibt es Hersteller am deutschen Gaswarngeräte-Markt, welche hauptsächlich an diese Zielgruppe verkaufen.
„Fachleute“ ohne Erfahrung
Das Problem was sich hierbei jedoch ergibt, ist, dass der Händler nicht über die nötigen Grundlagen, Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und der Hersteller diese auch nicht in notwendiger Form vermittelt. Denn wenn man dies richtig machen würde, wäre dies sehr teuer und kosten- und zeitintensiv und es könnte nicht jeder Händler werden. Dies steht jedoch einem guten und schnellen Geschäft im Weg. Schnell und unkompliziert soll es sein.
Erhebliches Risiko durch Unwissenheit
Der Hersteller macht es sich dabei sehr einfach und oftmals viel zu einfach. Dieser geht davon aus, dass der Händler über die notwendige Fachkunde verfügt und gibt dies sicherlich auch irgendwo im Kleingedruckten vor. Dann erfolgen technische Schulungen zu den Produkten, welche auch ein paar Grundlagen beinhalten und damit ist in zwei Tagen für den Hersteller das Thema „Händlerschulung bzw. Ausbildung“ für zwei Jahre erledigt.
An dieser Stelle sollte man einmal testen, wie der Wissensstand dieser „geschulten“ Händler ist. Wir haben selber erlebt, dass es welche davon gibt, die nicht einmal CO von CO2 unterscheiden können, oder NO2 auf 1,5 m Höhe positionieren würden, weil sie dies so aus der Tiefgarage kennen, usw. Unsere Erfahrungen zeigen hier ein ganz erhebliches Risiko von Fehlern durch Unwissenheit auf.
Der Händler
Nun geht der Händler mit diesen geringfügigen Kenntnissen zu seinem Kunden, plant eine Gaswarnanlage (welche er ohne die Fachkunde gar nicht planen dürfte), verkauft und montiert diese. Was soll man dazu schreiben? Da ist man nur noch „sprachlos“.
Lotto spielen mit Menschenleben
Wir diskutieren in der Gaswarnbrache über SIL-Level und andere Ausfallszenarien und dann laufen draußen Firmen herum und verkaufen Gaswarnanlagen, welche nicht einmal den Unterschied zwischen normalreaktiven und hochreaktiven Gasen kennen. Geschweige denn, dass diesen „Fachleuten“ der Begriff T90-Zeit auch nur irgendetwas sagt.
Aber diese sogenannten „Fachfirmen“ werden vom Hersteller beliefert/geschult und ihnen wird damit suggeriert, dass sie fit sind Gaswarnanlagen zu planen, auszuführen und zu warten. Dies sollte man als „Lotto spielen mit Menschenleben“ bezeichnen und alle schauen weg.
Der Betreiber haftet für die Arbeit des Händlers
Den wenigsten Betreibern/Arbeitgebern ist jedoch auch nur im Ansatz klar, dass sie alleine für die Planung und die Ausführung der Gaswarnanlage in der Haftung stehen, wenn diese durch solch eine „Fachfirma“ durchgeführt wird. Der Denkansatz jemanden aus der Nähe zu nehmen ehrt den Arbeitgeber, ist jedoch bei der Gaswarnanlage der falsche Weg.
Hinz und Kunz Handwerker
Und genau dies ist der angesprochene unseriöse Part in der Gaswarnbranche. Da der Hersteller, des Geschäftsmodells sehr stark in Deutschland wächst, steigt auch das Risiko, dass etwas passieren wird stetig weiter nach oben. Gaswarnanlage sind Produkte für Spezialisten und nicht für jeden „Hinz und Kunz“ Handwerker. Dies lernt man nicht eben Mal so in einem zwei Tages Kurs.
Aber wer trägt die Hauptschuld?
Der Hersteller, welcher nur den Umsatz im Blick hat und die notwendigen Kriterien in Sachen Gaswarntechnik auf den Händler „abwälzt“ bzw. voraussetzt, dass dieser dies weiß und umsetzt bzw. beachtet?
Der Händler, welcher der Meinung ist Gaswarnanlagen könne man einfach mal so mit verkaufen, da es auch nicht komplizierter wie andere technische Produkte ist. Sich dabei um die notwendigen Kenntnisse und Befähigungen jedoch keine Gedanken macht?
Oder der Betreiber, welcher aus diversen Gründen bei einer „Nicht-Fachfirma“ eine Gaswarnanlage kauft und der Meinung ist, damit alles richtig gemacht zu haben?
Was ist aber mit dem Gesetzgeber und seinen Organen?
Natürlich bleibt da auch noch der Gesetzgeber oder die BGs und DGUVs, welchen diese Praxis bekannt ist aber man die „Augen zu macht“ als würde es dies nicht geben. Man redet sich hierbei damit heraus „man könne ja nicht alles regeln“.
Sicherheitseinrichtungen und deren unseriöse Umsetzung
Es geht also bei der Gaswarnanlage um eine Sicherheitseinrichtung, welche Gebäude und Menschen schützen soll. Und dort, wo Schutz so wichtig ist, wird derartig unsauber und unseriös gearbeitet, dies ist schon sehr traurig und gefährlich. Was machen Überlegungen in Ausfallrisiken für einen Sinn, wenn es solche Praktiken im großen Stil gibt?
Empfehlung
Allen Betreibern und Arbeitgebern kann man an dieser Stelle nur empfehlen, aufzuhören, an der falschen Stelle zu sparen. Für eine Gaswarnanlage geht man zum Fachbetrieb bzw. Hersteller. Bei einem Verkehrsmittel, womit massenhaft Personen befördert werden, dort wird man sicherlich auch nicht in eine Hinterhofwerkstatt gehen. Genauso ist dies auch bei der Gaswarnanlage.
Unsere Gaswarn-Fachausschüsse
Zusätzlich wäre unseren Ausschüssen zu empfehlen diese und weitere unseriöse und bekannte Bereiche endlich einmal anzugehen und deutliche Empfehlungen dazu auszusprechen bzw. zu formulieren. Also einmal die Lobbyarbeit sein lassen und mal etwas tun, für was die Ausschüsse auch gedacht sind, im Sinne der Sicherheit der ganzen Gaswarnbranche.
Tel. 06004 930 110
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