Hausaufgabenliste” für die Normen-Gremien DKE UK 966.1 und die Projektgruppe MEWAGG

Wir erlauben uns einmal in den Raum zu stellen, dass nicht mehr jeder Mitwirkende in den beiden genannten Ausschüssen täglich vor Ort bei den Kunden und in den Projekten tätig ist. Aus diesem Grund soll die folgende Auflistung eine Hilfestellung darstellen, zu welchen Themen draußen in der Praxis unter anderem Diskrepanzen vorliegen und dringend ein Regelungs- oder Verbesserungsbedarf vorherrscht.
Es wäre somit für den Sicherheitsgedanken hilfreich diesen Problempunkten mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

  • Änderung und genaue Ausweisung wer „Planung von Gaswarnanlagen“ durchführen darf.
    Vorschlag: Das Wort „Fachkunde“ zu verwenden, statt eines „Fachkundigen“. Mit entsprechenden Vorgaben, was man als Wissenstand unter der Fachkunde zur Planung von Gaswarnanlagen, versteht.
    Alternativ wäre auch der Begriff „Fachkundiger“ und „Sachkundiger“ möglich mit entsprechender Ausführung wie dazu der Wissensstand auszusehen hat.
    In jedem Fall bedarf es einer eigenen genauen Festlegung, was eine Person zur Planung einer Gaswarnanlage für Kenntnisse benötigt. Und das Ganze sicherheitsorientiert und nicht lobbyorientiert.
  • Die „Grau-Zone“ für Dienstleister, welche gegen Berechnung Wartungen und Instandsetzungen an Gaswarnanlagen durchführen, benötigt Grundlagen und Anforderungen auf dessen dies umzusetzen ist. Diese Anforderungen sollten sowohl an den jeweiligen Servicetechniker (Ausbildung, Tätigkeit, Schulungen) als auch an den Arbeitgeber gerichtet sein.
    Vorschlag: Jeder Arbeitgeber, welcher seine Mitarbeiter zu kostenpflichtigen Einsätze an Gaswarnanlagen vorsieht, muss sicherstellen, dass jeder einzelne Mitarbeiter über eine Elektro- oder Elektroniker-Ausbildung verfügt, mindestens ein Jahr in dieser Tätigkeit ausgelernt gearbeitet hat, eine umfassende Grundlagen-Schulung für Gaswarntechnik (5 Tage, Extern) absolviert hat, für jedes einzelne Produkt welches gewartet bzw. instandgesetzt werden soll entsprechend eine technische Schulung besitzt und wenn die Produkte Ex-Produkte sind oder in einer Ex-Zone montiert wurden bzw. man eine Ex-Zone betreten muss, dann eine Service-Schulung für Ex-Zonen. Diese drei Schulungen wären dann jährlich aufzufrischen. Sollte ein Techniker länger als 12 Monate keine Tätigkeiten in Sachen Gaswarntechnik durchgeführt haben, dann wäre wieder die ausführliche Grundlagenschulung erforderlich.
    Zusätzlich sollte die Haftung für die ausführende Tätigkeit komplett auf den Anbieter der Dienstleistung übergehen. Bietet eine Firma diese Dienstleitung an, dann haftet diese auch vollumfänglich dafür und nicht oder in Teilen der Betreiber der Gaswarnanlage.
    Es muss eine höhere Qualität der Arbeiten und des Kenntnisstandes für Dienstleister sichergestellt werden. Genauso müssen die Arbeitgeber dieser Mitarbeiter mehr in die Haftung genommen werden, da diese selten Wert auf eine ordentliche Aus- und Weiterbildung legen (unbeachtet von der Arbeitsweise und dem eingesetzten Arbeitsmaterial).
  • Nächste „Grau-Zone“ Hersteller, welche keinen Service unterhalten bzw. jeder Hersteller welcher über Wiederverkäufer vertreibt. Hier sollte dringend der Schulungsansatz dieser Hersteller geregelt und angehoben werden. Hierzu würde sich eine Haftungsänderung anbieten. Der Hersteller sollte mit in der Haftung stehen für die Tätigkeiten, welcher der Wiederverkäufer auf Basis seiner Schulungen, durchführt. Das Ziel sollte sein, dass der Hersteller vorab den Werdegang und Kenntnisstand der interessierten Personen prüft und nicht jeden schult. Nur wer den notwendigen Werdegang und Vorkenntnisse hat, sollte vom Hersteller geschult werden. Zusätzlich muss die Qualität und der Umfang der Schulungen und des Schulungsinhaltes erheblich steigen.
  • Es sollten Herstellerschulungen, bestehend aus Grundlagen und technischer Schulung untersagt werden bzw. aufgetrennt werden. Zusätzlich sollte bei Grundlagenschulungen durch Hersteller im Zertifikat vermerkt werden, dass diese nur als Grundlage für dessen Produkte einsetzbar sind und nicht für andere Hersteller/generell nutzbar sind (wohlgemerkt Grundlagen nicht technische Schulung). Die Grundlagenschulung der Hersteller sind meistens völlig unzureichend. Hier ist dringender Handlungsbedarf erforderlich. Das Ziel sollte sein, dass der Hersteller sich vorwiegend um seine technischen Schulungen kümmert. Grundlagenschulung sollte dieser nur anbieten, wenn über entsprechendes Schulungs-Fachpersonal verfügt wird.
  • Anforderungen an schulende Personen.
    Draußen schulen Personen das Thema Gaswarntechnik, welche selber noch nicht einmal mit Gaswarntechnik gearbeitet haben. Es wäre dringend erforderlich einen Kenntnisstand z. B. Fachkundiger oder Sachkundiger festzulegen und zu definieren, welcher notwendig ist, um Schulungen für Gaswarntechnik durchzuführen. Es kann nicht sein, dass z. B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit Gaswarntechnik schulen. Oder dass ein Hersteller-Vertriebler beim Kunden Grundlagenschulungen durchführt. Beim Thema Schulungen gibt es auch allgemeine Anforderungen wie zum Beispiel den Ausbilderschein“, usw. welche ebenfalls mit aufgeführt werden sollten.
  • Abschlusstest. Es sollte für jeden Befähigungsgrad ein Abschlusstest erforderlich sein. Diese sollte über eine Durchfallquote verfügen. Es kann nicht sein, dass jeder, welcher an einer Schulung teilnimmt, danach ein Zertifikat erhält und los legen kann mit der Sicherheit von Personen und Gebäuden „zu spielen“. Der Wissensstand wäre ausführlicher zu kontrollieren mit der Konsequenz, dass entsprechend auch zahlreiche Teilnehmer durchfallen und die Schulungen wiederholen müssen. Dies würde auch die Qualität der Schulungen und Wertigkeit erhöhen und hätte nicht den Touch von “Zertifikatskauf”.
  • Normen-Müdigkeit. Es sollte dringend etwas dagegen getan werden, dass sich einige Hersteller an möglichst alle Normen halten und die Produkte entsprechend danach auslegen bzw. prüfen lassen. Wiederum andere Hersteller verzichten bewusst darauf, um dann kostengünstigere Produkte anbieten zu können. Dabei liegt zusätzlich die Vermutung nahe, dass die Produkte auch nicht vollumfänglich der Norm entsprechen würden.
    Kleines Beispiel: Wir kennen einen Hersteller, welcher der Meinung ist sein Produkt erfüllt vollumfänglich eine Norm. Dies wird auch so in der EG-Konformitätserklärung bestätigt. Aus diversen Gründen wird das Produkt nach Jahren dann von einem Prüfinstitut überprüft und hat nach jahrelanger Prüfung und Nachbesserung die Prüfung nicht erfüllt bzw. bestanden. Dies war auch im Alltag an diversen Fehlern für den Servicetechniker sichtbar.
    Und dies ist der Alltag draußen. Es muss aufhören, dass immer mehr Hersteller die Normen ignorieren, und niemand wird tätig. Entweder gelten Normen für alle und sind von allen gleichermaßen umzusetzen, oder man sollte die Anzahl an Normen und Regelwerken so weit reduzieren, dass dieses „Ungleichgewicht“ aufhört.
    Am Beispiel Tiefgarage ist erkennbar, was draußen im Markt los ist. Nur zwei deutsche Hersteller haben eine aktuelle Baumusterprüfung nach EN 50545. Trotz klarer Vorgaben der Normen. Die anderen Hersteller ignorieren es und der Prüfsachverständige prüft es auch nicht, da man sonst die Gaswarnanlage wieder abbauen müsste.
    Kurzum: Es machen immer mehr Beteiligte die Augen zu auf Kosten der Sicherheit und des Wettbewerbs. Es kann nicht sein, dass sich ein seriöser Hersteller mit den entsprechenden Zulassungen mit einem unseriösen Hersteller ohne diese Zulassungen vergleichen muss und Prüfsachverständige nicht eingreifen.
  • Ausbildung Prüfsachverständige. Das Thema Gaswarntechnik ist sehr speziell und sehr klein im Gesamtportfolio der Mess- und Regeltechnik gesehen. Die Beurteilungen und Prüfungen der sogenannten Prüfsachverständigen sind in der Mehrheit unzureichend und unvollständig. Hier wäre dringender Handlungsbedarf an die Ausbildung und Spezialisierung der Prüfsachverständigen in Sachen Gaswarntechnik zu stellen.
  • Ein häufig anzutreffendes Problem bei Betreibern ist die dreijährige Unterlagenkontrolle.
    Hierzu sollte seitens der BG-Empfehlungen deutlicher darauf hingewiesen werden.
    Wenn diese Kontrollen auch inhaltlich korrekt durchgeführt werden, dann fallen viele Missstände und auch Fehlerquellen auf, welche man dann abstellen kann. Bei der Mehrheit der Betreiber findet jedoch keine Unterlagenkontrolle statt.
  • Sicherheitsakte. Dieser seit 2015 existierende Begriff sollte in den Empfehlungen weiter verdeutlicht werden. Kaum ein Betreiber kann damit etwas anfangen und weiß, dass darin die Gründe für die Positionierung der Messstellen entsprechend zu dokumentieren sind.
    Hierzu ist Aufklärungsbedarf erforderlich.
  • Die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften und Deutschen Unfallversicherer sollten Praxis- und Marktorientierter und auch schneller werden.
    Der Ansatz dieser Empfehlungen ist sehr gut. Allerdings erfolgen in sehr langen Zeitabständen kaum noch große Änderungen und Erweiterungen der Empfehlungen. Dies ist nicht als Angriff zu verstehen, sondern als Vorschlag sich zurück zu dem Denkansatz dieser Empfehlungen zu bewegen und praxisorientierte Lösungsempfehlungen zu geben. Diese vorliegende Liste zeigt, dass es viele Grau-Bereiche und unklare Dinge gibt, welche die Sicherheit entsprechend gefährden.
  • Es gibt noch einen Bereich in Sachen Schulugen, welcher aktuell ungünstig gelöst ist. Hier geht es um das Tehma der Unterlagenkontrolle, welche aktuell alle 3 Jahre angeraten ist. Dazu ist der Befähigungsstand “befähigte Person” vorgegeben.
    Dies ist im Alltag aber unpraktisch. Um diesen Befähigungsstand zu erreichen muss man aktuell alles erlernen was mit der Wartung von Gaswarnanlagen inkl. Instandsetzungen zusammenhängt. Hinzu kommen noch die Vorgaben der TRBS 1203 an den Werdegang. Dies ergibt jedoch für die Unterlagenkontrolle keinen Sinn und verlagert die Kontrolle zu den Personen, welche diese auch ausführen. Dies kann nicht im Sinne der Sicherheit sein.
    Es wird somit ein Befähigungsstand für die Unterlagenkontrolle benötigt, welcher nicht an die Wartung gebunden ist. Zum Beispiel wäre “Fachkunde” hier eine neue Möglichkeit.

Liebe Leser, Ihre Mitwirkung ist gefragt. Sicherlich kennen Sie weitere Unklarheiten oder Fragestellungen aus dem Bereich der stationären Gaswarntechnik. Bitte lassen Sie uns Ihre Unklarheiten zu kommen und wir veröffentlichen diese hier (Anonym).

Zu dieser Thematik wurde der MEWAGG-Ausschuss (alle veröffentlichten Stamm-Mitglieder) am 12. Oktober 2023 wie folgt angeschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren (diese Email ging an alle offiziell aufgelisteten MEWAGG-Mitglieder),

ohne auf die Veröffentlichung der Überarbeitung der T021 und T023 zu warten möchte ich Sie bitten folgende Problempunkte in Ihren weiterführenden Sitzungen einmal zu besprechen und gegebenenfalls Lösungsansätze dazu, zu erarbeiten.

Bei den folgenden Punkten handelt es sich um täglich auftretende Fragen, Probleme und ungeregelte „Grau-Bereiche“, welche zum Teil ein hohes Gefahrenpotenzial beinhalten.
Gerne können Sie diese Thematiken auch mit in die jeweiligen Normenausschüsse nehmen, da dort sicherlich der Ursprung des Klärungsbedarfs liegen dürfte.
Meine rein persönliche Meinung ist, dass wir uns nicht nur einer Steigerung der Anforderungen an Technik und Ausführung wie SIL und vieles andere widmen sollten, sondern auch verstärkt die Handlungsfehler und ungeregelten Bereiche im Auge behalten sollten. Von diesen Bereichen gehen nach meiner täglichen Erkenntnis mehr Fehlerquellen aus wie von einem Anlagen- oder Messstellenversagen.

Lassen Sie uns gemeinschaftlich und ohne persönliche Befindlichkeiten daran arbeiten die Gaswarntechnik noch ein wenig sicherer zu machen, zum Wohle der Mitarbeiter und des Explosionsschutzes.

… Dann oben aufgeführtre Punkte…

Die Antworten sahen in Auszügen wie folgt aus:

Zitat Mitglied 1, vom 12.10.23 um 18:49 Uhr :

…Sonst hätten Sie sich mit diesen Fragen in einer direkten Anfrage an die Gremien wenden können. Ich kann mir unter solchen Umständen eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen nicht vorstellen…
…Solche Art der Kontaktaufnahme mögen Sie sich in Zukunft verbitten….

Die ganze Nachricht ist so aggressiv und auch realitätsfremd aufgebaut (ich erspare Ihnen den ganzen Inhalt), was natürlich die Frage aufwirft ob einzelne Mitglieder für einen Ausschuss antworten und ob eine aggressive Vorgehensweise, das ist, was den Ausschuss ausmachen soll (unabhängig vom bekannten Familien-Arbeitgeber des Mitglied 1).

Beispiel zum Verständnis:
Es gibt bereits mehrfache Kontaktaufnahmen an den MEWAGG-Ausschuss mit der Übermittlung einzelner solcher Punkte:
Eine offizielle Antwort dazu vom 08.09.2022, Zitat:

… Verbesserungsvorschläge sind uns willkommen und wir prüfen diese selbstverständlich auf Machbarkeit….
… Ich bitte Sie um Verständnis und darum, von weiteren diesbezüglichen Fragen abzusehen….

Das ganze ohne Signatur oder andere Formalien, welche zu einer ordentlichen Antwort gehören würden.

Und so würden sich die Beispiele über die letzten Jahre fortführen lassen.

Möge sich jeder aus dem Vorgehen selber seine Meinung bilden.

Diese Punkte-Auflistung ist eine Vorläufige und wird immer weiter fortgeführt. Gerne können sich die Normen- und Ausschussmitglieder daran orientieren (oder es auch lassen, wie man lesen konnte und was einiges erklärt), welche Punkte man sicherlich einmal für weitere Empfehlungen besprechen sollte.

Lassen Sie uns an Ihren Erfahrungen teilhaben:



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