Der Service für Sie:
Unsere Sachverständigen für Ihre Gaswarntechnik

Als BDSH-geprüfte Sachverständige und Gutachter für Gaswarntechnik stehen wir Ihnen gerne bundesweit für alle Arten der Beurteilungen in Sachen stationäre Gaswarnanlagen zur Verfügung.

Ein Beispiel: Ein Prüfinstitut erstellt ein Gutachten. Oft lohnt es sich, eine Zweitmeinung einzuholen. Dies erledigen wir. Wir prüfen die Mängelliste und erstellen ein Zweitgutachten. Der Dialog gestaltet sich dadurch einfacher. Es kommt vor, dass Prüfinstitute ungerechtfertige Mängel auflisten oder auch Schwachstellen übersehen. Durch unsere Arbeit können diese Defizite rechtzeitig behoben und bei der aktuellen, wie auch zukünftigen, Prüfung Geld eingespart werden.

Weitere Bereiche, die erfahrungsgemäß durch unsere Sachverständigen optimiert werden:

  • Prüfung der Ausführung, Messstellenplatzierungen und Dokumentationen nach neusten Normen und Regelwerken von Ihrer aktuellen festinstallierten Gaswarnanlage inkl. Beratung. Beachten Sie das Gaswarnanlagen keinen Bestandsschutz besitzen.
  • Überprüfung von Gaswarnanlagen in der Größenordnung “öffentliche Landkreise” nach Vollständigkeit und auf aktuelle Vorgaben aller eingesetzten Gaswarnanlagen z. B. in Schulen, Kläranlagen, Tiefgragen, Schwimmbädern, Festsäle, usw..
  • Flexible Prüfung von Gaswarnanlagen noch aktuellen Normen und Regelwerken, im Hinblick auf Ausführung und Dokumentation, in Firmen, welche z. B. in jeder einzelnen ihrer Niederlassungen andere Vorgaben zu den Regelwerken besitzen.

Unser Service: Unsere Sachverständigen verfügen über viele Jahre Erfahrung in Sachen Gaswarntechnik und sind mit der modernsten Technik ausgestattet, um eine einwandfreie Prüfung Ihrer Ausführungen und Dokumentationen in Sachen Gaswarntechnik zu gewährleisten. Der Einsatzbereich unseres Arbeitsfelds ist vielfältig. Wir sind flexibel und gehen gerne auf Ihre Anliegen ein. 

Haben Sie Fragen, dann kontaktieren Sie uns bitte:



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