Gaswarnanlagen planen & auslegen

Sie benötigen eine Gaswarnanlage oder haben die Auflage zu einer stationären Gaswarnanlage bekommen?

Sie wenden sich an einen Gaswarngeräte-Hersteller oder Gaswarntechnik-Händler und lassen sich von diesem ein Angebot erstellen? Denken Sie, dies ist eine Ausarbeitung, welche absolut passend für Ihre Bedürfnisse und Anforderungen ist? Wurde allen regelwerkstechnischen Anforderungen nachgekommen? Im Anschluss fragen Sie Angebote bei anderen Gaswarnanlagen Anbietern an und vergleichen diese? Und die wichtigste Frage: Was ist, wenn der Ursprung fehlerhaft ist

Sicherlich bemerken Sie durch die Fragestellungen, dass ein Hersteller oder Händler für Gaswarntechnik niemals ein unabhängiges Angebot passend zu Ihren Anforderungen erstellen kann. Hier werden immer die Produkte angeboten, welche Hersteller bzw. Händler im „Programm“ haben.

Die Lösung: Wir erarbeiten mit Ihnen (oder Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit) zusammen die Auslegung einer Gaswarnanlagen und erstellen dann ein Pflichten- bzw. Lastenheft. Dies können Sie nun an die Gaswarngeräte-Hersteller und Händler übergeben und sich auf Basis dessen ein Angebot erstellen lassen. Diese können Sie jetzt miteinander vergleichen. Oder wir übernehmen es für Sie. Damit ist sichergestellt, dass die Gaswarnanlage allen Erfordernissen entspricht und nicht überdimensioniert ist. Damit senken Sie auch die Folgekosten. Je mehr Messstellen, desto höher die Wartungskosten und später die Kosten für Ersatzsensoren.

Natürlich übernehmen wir diese Dienstleistung gerne auch für Planungs- und Ingenieurbüros. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung und Ausarbeitung und kümmern uns bei Bedarf auch um die notwendigen Ausschreibungstexte.

Die Gaswarnanlage

Je nachdem, wen man dazu befragt, ist die Gaswarnanlage Fluch und Segen zugleich. In jedem Fall ist sie eine Sicherheitseinrichtung der besonderen Art, welche sehr viel Aufmerksamkeit und Fachkompetenz bei der Planung benötigt. Die Gaswarnanlage soll vor toxischen und explosiven Gasen warnen. Sie funktioniert nur zuverlässig, wenn alle örtlichen Einflussfaktoren beachtet werden und sich die richtigen Produkte an der richtigen Stelle befinden.  Sollte hier an einer Stelle ein Fehler begangen werden, dann sind danach Menschenleben oder Gebäude in Gefahr. Dies sollte man bei dem Produkt „Gaswarnanlage“ niemals aus den Augen verlieren.

Wenn eine stationäre Gaswarnanlage ordnungsgemäß verbaut ist, kann sie bei entsprechender Wartung problemlos 20 Jahre den Dienst verrichten.

Brauche ich eine Gaswarnanlage?

Hier sind wir bei dem Thema „passend“. Was ist „passend“ bei einer Gaswarnanlage? Und brauche ich überhaupt solch eine Einrichtung? Dies sind gängige Fragen der Planer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Anwender an mich. Was antwortet man darauf am besten?

Eine einzige Antwort existiert nicht. Die Meinungen sind vielfältig. Hier möchte jeder gerne eine Norm oder Gesetz vorgelegt bekommen, in welchen trennscharf formuliert wird:

„Es muss eine Gaswarnanlage eingesetzt und nach x ausgeführt werden.“

Leider gibt es so etwas nur für ganz wenige Bereiche, wie zum Beispiel für Schankanlagen (DIN EN 6653-2) oder Tiefgaragen (DIN EN 50545). Also landen wir immer bei dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welche vorgeben, dass der Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu sorgen hat.

Dies ist aber nicht die Antwort, welche ein Planungsbüro an dieser Stelle gerne hören möchte. Auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft dies meist nicht weiter.

Der Planungsweg der Gaswarnanlage

Deshalb geht ein Planungsbüro oft den Weg eine Gaswarnanlage einfach mal vorzusehen. Weil es aber meist noch in letzter Sekunde auffällt, wird ganz schnell ein Ausschreibungstext benötigt. Hier bedient man sich dann gerne einmal bei Texten die man schon vor Jahren für eine Gaswarnanlage verwendet hat.

Oder man ist etwas früher dran, dann lässt man sich diese von einem Hersteller zur Verfügung stellen. Wie passend die Ausführung oder das Produkt ist, ist aus meiner Erfahrung eher nebensächlich. Wenn man diesen Ablauf einmal „nüchtern“ und unparteiisch betrachtet, dann wird einem schon etwas mulmig, wenn man bedenkt, dass daran später Menschenleben hängen werden. Schauen Sie einmal am Ende des Beitrages, dort finden Sie Auszüge von Ausschreibungen.

Ein kleines Beispiel dazu:

In einem Lebensmittelmarkt sollten wegen des Kältemittels CO2 die Lagerräume überwacht werden. Das Ganze wurde im Zuge des Neubauprojektes in letzter Minute mit in die Ausschreibung aufgenommen. Hierzu bediente man sich in der Eile an vorhandenen Texten. Leider nahm man einen Text für CO (Kohlenstoffmonoxid) und nicht CO2 (Kohlenstoffdioxid). Aus der Hektik heraus wurde schnell noch aus CO ein CO2 gemacht, aber alles jedoch ist gleichgeblieben. Eine CO-Messstelle befestigt man unter/an der Decke und eine CO2-Messstelle knapp über dem Boden. Das Gewerk wurde mit der Kälteanlage ausgeschrieben. Den Zuschlag bekam ein Kälteanlagebauer, welcher die Gaswarnanlage selbst ausführte. Deshalb montierte er die Messstellen knapp unter die Decke, sowie es in der Ausschreibung und den Plänen vorgesehen war. Nun kam es wie es kommen musste: In einem Lagerraum wurde eine Kältemittelleitung undicht. Ein Mitarbeiter betrat den Raum und wurde ohnmächtig. Er fiel zufällig nach hinten in den Flur, sodass schlimmeres verhindert wurde. Wer trägt nun die Schuld?

Natürlich gibt es viele Planungsbüros, welche sehr gewissenhaft der Planung einer Gaswarnanlage nachgehen. Nicht ohne Grund gibt es die Ansprüche der Berufsgenossenschaft, dass die Fachkunde bereits bei der Planung einer Gaswarnanlage gewährleistet sein muss.

Aber es wird noch besser

Viele Ausschreibungen werden dann nach VOB ausgeschrieben in der allgemeinen Praxis:

„Es wird so angeboten, wie es ausgeschrieben ist.“

Es ist in der Tat so, auch wenn es verschiedene Fachleute abstreiten werden.

Die Gaswarnanlage ist meistens einem Gewerk zugeordnet wie Heizung, Elektro oder Lüftung. Die entsprechenden Fachfirmen haben keine Ahnung von Gaswarnanlagen. Deshalb senden sie den Teil der Ausschreibung jedem Anbieter, welcher ihnen bekannt ist. Gerne wird hier auch fleißig „gegoogelt“, um Anbieter zu finden und dann oft auch im angrenzenden Ausland angefragt. Dann erhalten diese die Angebote. Wenn es hochkommt, wird noch geschaut, dass die einzelnen Positionen der Ausschreibung entsprechen. Zu jeder Abfrage der Ausschreibung muss nämlich auch etwas eingetragen werden muss.

Der Schwerpunkt liegt hier mehr auf der Textgenauigkeit der Produktmerkmale, als auf der technischen Eignung oder den Zulassungen. Dies können die Gewerke meist gar nicht beurteilen. Nun wird der günstigste Anbieter eingetragen.

Wenn man nun mitteilt, dass die Ausschreibung für diese Anwendung völlig falsch ist, dann kann man dies als „Alternativ-Angebot“ abgeben. Es wird gar nicht berücksichtigt, sofern ein anderes Angebot vorliegt. Warum gibt es wohl so viele Nachträge oder später höher ausfallende Kosten?

Es ist Alltag, ohne jemanden dafür die Schuld geben zu wollen. Und genau so kommt es dann zustande, dass z.B. Messstellen für CO2 (Kohlenstoffdioxid) unter der Decke montiert werden, statt knapp über dem Boden, wie im Beispiel zuvor erwähnt. Der Berliner Flughafen lässt grüßen.

Diese Probleme sind nicht neu, nur in der heutigen hektischen Zeit und dem Zuwachs von Gaswarnanlagen, werden diese Probleme immer häufiger. Dadurch werden die Gefahren auch immer größer. Wenn keine Gaswarnanlage da ist, dann verlässt sich auch niemand darauf. Aber wenn es eine gibt, dann entstehen schnell große Gefahren für Mensch und Gebäude..

Die Hilfestellung der BG

Aus dieser Problematik heraus gibt es schon seit mehr als zehn Jahren die Vorgabe der Berufsgenossenschaften, dass die Planung einer Gaswarnanlage nur von fachkundigen Personen durchführt werden dürfen. Dies finden Sie in der T021 und T023 bzw. DGUV 213-056/057, jeweils unter Punkt 7. Leider hat sich dies bis heute nicht wirklich herumgesprochen.

Hier muss man klar feststellen, dass sich nur wenige Branchen für diese Empfehlungen interessieren. Es gibt zahlreiche Normen wie Gaswarnanlagen technisch aufgebaut sein müssen. Diese richten sich aber schwerpunktmäßig im gewerblichen Bereich an die Hersteller. Aber es gibt nur wenige alltagstaugliche Hilfestellungen in Sachen Gaswarntechnik. Diese werden dann von viele Brachen ignoriert mit der Bemerkung „die sind nur für die chemische Industrie und von jeweiliger Berufsgenossenschaft – Die gelten für uns nicht“. An dieser Stelle wäre sicherlich mehr Handlungsbedarf und Aufklärung seitens aller Berufsgenossenschaften erforderlich. Ein erster Schritt wäre sicherlich, wenn man keine spezifische Berufsgenossenschaft erwähnen, sondern auf die allgemeine Gültigkeit verweisen würde.

Dadurch, dass diese Hilfestellungen nur wenig Beachtung finden und viele Branchen in Sachen Gaswarntechnik „machen, was Sie wollen“, kommt es auch schnell einmal zu gefährlichen Situationen. Man kann davon ausgehen, dass dies häufiger der Fall ist, als man glauben möchte.

Wenn natürlich ein Mensch zu Schaden kommt oder ein Gebäude beschädigt wird, dann werden immer gleich Sündenböcke gesucht. In diesem Fall möchte ich das Projekt nicht geplant haben, sei es als Planungsbüro oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Aber wie macht man es richtig?

Das ist eigentlich klar geregelt, aber es möchte keiner hören oder lesen. Jeder Arbeitgeber bzw. Betreiber ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dies gilt auch, wenn ein Bauvorhaben geplant wird und im Zuge dessen von späteren Gefahren auszugehen ist. Bedeutet also, dass das Planungsbüro den Auftraggeber dazu verpflichten muss, diese Gefährdungsbeurteilung bzw. Risikoanalyse durch seine Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellen zu lassen. Wenn dazu noch Gefahren durch explosive Stoffe vorliegen, dann auch gleich noch ein Explosionsschutzkonzept.

Aber im Alltag ist es schwer, da man es als Planungsbüro beim Angebot vergisst mit aufzuführen oder als Bedingung zu erwähnen. Es gibt genügend andere Planungsbüros gibt, welche derartige Ansprüche nicht haben. So sieht leider die Realität aus und am Ende geht es auf Kosten der Sicherheit.

Dies ist natürlich kurzfristig gedacht, denn es holt das Planungsbüro unter Umständen später ein, genauso wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betreiber bzw. Arbeitgeber. Dann ist unter Umständen aber schon etwas passiert, was man hätte vermeiden können. Und sei es nur die Gaswarnanlage austauschen zu müssen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wenn das Planungsbüro sich durchsetzen konnte, dann liegt nun der „Ball“ bei dem Auftraggeber bzw. dessen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese sollte er gemäß Vorgabe der Berufsgenossenschaften haben. Egal, ob intern oder extern.

Bei vielen herrscht nun Ratlosigkeit. Nun wird Google bemüht. Je nachdem, an wen man gerät, sehen dann auch die Antworten bzw. Ausführungen aus. Man glaubt gar nicht, wie weit dies auseinander gehen kann. Bei den einen benötigen Sie gar keine Gaswarnanlage und bei den anderen werden Sie mit Messstellen „zugepflastert“.

Ein kleines Beispiel dazu:

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte für eine Kläranlage eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und dabei auch gleich die Gaswarnanlage für eine Ex-Zone mit festlegen bzw. ausarbeiten. Dazu wurden Ausarbeitungen von drei Anbietern eingeholt (ohne Explosionsschutzkonzept). Nur einer kam überhaupt vor Ort, aller anderen boten aus der Ferne an. Es wurde der günstige beauftragt (nicht vor Ort). Die Gaswarnanlage wurde montiert. Nach ein paar Wochen zeigte die Gaswarnanlage Störung an. Der Hersteller kam, tauschte die Messstelle aus – In den nächsten Wochen wiederholte sich die Störungsmeldung. In den Ausfallzeiten der Anlage wurde fleißig weitergearbeitet. So ging das Spiel sage und schreibe sieben Mal. Dann wurde ein Sachverständiger mit der Prüfung des Vorgangs beauftragt. Es kam heraus, dass das Messprinzip der Messstelle falsch war.  Die Messstelle hatte keine Zulassung für Ex-Zone 1. Zudem lagen keine Baumusterprüfung und messtechnische Funktionsprüfung vor. Schließlich war auch die Auswerteeinheit nicht für diese Anwendung zugelassen. Die Ursache für die Störung war eine Vergiftung des Sensors durch ein anderes Gas. Wenn nun jemand zu Schaden gekommen wäre oder sich eine Explosion ereignet hätte, wer hätte dann die Schuld?

Es hat also etwas von Lotto spielen.

Aber was erwartet man? Wenn ich ein Auto kaufen möchte und gehe zu einem Hersteller bzw. Händler einer Marke, dann bekomme ich auch nur zu hören was diese Marke hat und kann. Dies wird aber niemals das Produkt sein was am besten zu mir passt (ganz besonders bei gewerblichen Fahrzeugen). Beim neuen Auto kann man sich hier vielleicht noch auf seine eigenen Kenntnisse verlassen aber bei einer Gaswarnanlage wohl weniger. Oder kennen Sie den Unterschied zwischen einem Halbleiter und einem Elektrochemischen Sensor? Und genau solche banal wirkenden Sachen sind entscheidend für die Sicherheit der Menschen.

Die Lobby der Hersteller

Zurück zum Lösungsansatz. Es macht also nicht so sehr viel Sinn sich mit dem Anliegen in diesem Stadium an einen Hersteller oder Händler zu wenden.
Dies ist allerdings die gängigste Praxis. Und weil dies so ist schreiben die Hersteller auch fleißig an den Vorgaben mit.
Beispiel: Die Berufsgenossenschaftlichen Informationen T021/T023 werden verfasst vom MEWAGG-Arbeitskreis. Dieser setzt sich zusammen aus Fachleuten der Hersteller, unabhängigen Fachleuten und Fachleute welche mit Gaswarntechnik arbeiten aber nicht als Hersteller z.B. Pharma-Industrie. Da es nicht so viele unabhängige Fachleute gibt, ist der Ausschuss mit einem großen Teil aus Mitarbeitern verschiedenster Herstellern der Industrie besetzt.
Damit kann man davon ausgehen, dass die Vorgabe der „Planung durch eine fachkundige Person“, sicherlich nicht durch den Passus der „unabhängigen fachkundigen Person“ ersetzt wird.
Um aber ein wirklich passendes Produkt zu erhalten bedarf es einer herstellerunabhängigen Planung und Auslegung (dies hat mit Fachkompetenz nichts zu tun, ein Hersteller hat die Fachkompetenz, Mitarbeiterabhängig). Nur so kann sichergestellt werden, dass es auch für die Anwendung restlos geeignet ist.
Dies ist eigentlich nachvollziehbar und logisch, denn ein Hersteller kann immer nur eine Beratung und Auslegung auf sein Produkt vornehmen. Eine unabhängige Planung ist hier nicht umsetzbar. Diesen Punkt greifen Händler gerne werblich auf mit der Feststellung, dass diese Herstellerunabhängig wären. Daran erkennt man eigentlich die Wichtigkeit dieser Sachlage. In der Realität gibt es wahrscheinlich keinen Händler, der so unabhängig wäre, dass er immer das restlos passende Produkt anbieten könnte. Jeder Händler hat seine Stammlieferanten und nicht jeder Hersteller verkauft an jeden Händler. Dies muss auch so sein, denn sonst ist eine fachgerechte Arbeit nicht möglich.

Was benötigen Sie

Sie benötigen eine Ausarbeitung, welche passend für Ihre Anwendung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist. Dies kann Ihnen produktunabhängig nur eine unabhängige Firma bzw. Person mit entsprechender Sachkunde erstellen.

Leider gibt es von diesen unabhängigen Fachleuten nicht viele in Deutschland, weil die Nachfrage durch den beschriebenen Ablauf der Hersteller bzw. Lobby gering ist. Der normale Ablauf würde so aussehen, dass man sich zusammensetzt, das Projekt und die Anwendung genau betrachtet. Wenn das Gebäude und die Anwendung schon existiert, dann schaut man es sich zusammen an oder man tut dies vorab an den Plänen und Beschreibungen. Daraus wird dann eine Planung und ein Konzept erstellt und eine Gaswarnanlage geplant. Mit diesem Lasten- oder Pflichtenheft kann man sich dann an entsprechende Hersteller und Händler wenden und bekommt von dort passende Angebote zurück. Eine Liste von vielen in Deutschland tätigen Herstellern finden Sie dazu auf unserer Seite www.gaswarn-beratung.de.

Natürlich kann die Angebotseinholung auch von der Beratungsfirma übernommen werden. Nun macht es Sinn, die eingegangenen Angebote fachlich prüfen zu lassen, um sicher zu stellen, dass die angebotenen Produkte auch dem Bedarf entsprechen und geeignet sind. Man glaubt nicht, was alles angeboten wird. Ein paar Schilderungen finden Sie auf www.gaswarn-beratung.de.

Im Falle einer Vorarbeit für ein Planungsbüro können nun die Ausschreibungstexte erstellt und das Projekt entsprechend ausgeschrieben werden. Das Ganze ohne die Befürchtung, dass die Gaswarnanlage nicht geeignet ist, wichtige Zulassungen vergessen wurden oder ein Hersteller einen Vorteil daraus hat. Mit diesem Ablauf entspricht man vollumfänglich der Vorgabe der Berufsgenossenschaften und reduziert seine eigene Haftung als Planer oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Praxisbeispiele von Ausschreibungen

Ein Planungsbüro kann sich unmöglich mit allen Sachen im Detail auskennen, auch nicht ein Fachplaner. Deshalb gibt es auch die Vorgaben seitens der Berufsgenossenschaften, dass eine Gaswarnanlage nur von einer fachkundigen Person auszulegen ist. Leider erachten viele Planungsbüros eine Gaswarnanlage nicht als ein wichtiges Produkt und verwenden deshalb unpassende Ausschreibungstexte. Dies führt zu späteren hohen Folge- oder Nachtragskosten, sowie zu Gefahren für Mensch und Gebäude.

Nachfolgend finden Sie einige Praxisbeispiele von Ausschreibungen aus den letzten Jahren in Sachen Gaswarnanlagen. Und denken Sie nicht, dass diese noch korrigiert wurden. Man hat die Produkte so geliefert, wie ausgeschrieben. Entweder wurde dann direkt festgestellt, dass es so nicht funktioniert oder oftmals wurde dies erst wesentlich später, nach einem Vorfall, bemerkt und musste dann aufwendig erneuert bzw. geändert werden.

Dieses kann durch den Einsatz einer fachkundigen Planung und Auslegung, mit passenden Ausschreibungstexten, vermieden werden.

CO2-Alarmschwellen falsch – Messprinzip falsch

Wir ergänzen die Beispiele, sowie Zeit dafür vorliegt.

Warten Sie nicht länger, kontaktieren Sie uns:



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