Änderungen in 2022 bei der TRGS 910
TRGS 910 – Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Bereits in 2021 soll die Akzeptanzgrenze (untere Grenzwert) für krebserzeugende Gefahrstoffe um den Faktor 10 reduziert werden. Die höhere Toleranzgrenze hingegen bleibt unberührt.
Dies bedeutet, dass sich im Hinblick auf die Messbereiche und Alarmschwellen in der Gaswarntechnik einiges ändern wird, was Sie prüfen sollten, wenn Sie mit krebserzeugende Gefahrstoffen zu tun haben.
Von dieser Änderungen bzw. Reduzierung werden im Nachgang auch die AGW-Werte der TRGS 900 betroffen sein. Dies könnte viele Gaswarnanlage betreffen, deren Alarmschwellen dann zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern wären.
Prüfen Sie regelmäßig die aktuelle AGW-Werte und achten Sie auf die Veränderungen, im Hinblick auf Ihre Gasmesstechnik, welche sich aus der Änderung der Akzeptanzgrenzen nun ergeben.
Tel. 06004 930 110
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