Schulung zur unterwiesenen Person für stationäre Gaswarnanlagen

Uertifikat Unterwiesene Person für Gaswarnanlagen
Zertifikat „unterwiesene Person“ für Gaswarnanlagen

Eine „unterwiesene Person“ für stationäre Gaswarnanlagen ist erforderlich für die monatliche Sichtkontrolle an den Gaswarnanlagen und Messstellen.
Diese Unterweisung kann auch durch Mitarbeiter vorgenommen werden, welche mindestens den Befähigungsstand des „qualifiziertem Fachpersonals“ oder der „befähigten Person“ erfüllen und sollte spätestens alle 2 Jahre wiederholt werden.

Sollte dies bei Ihnen nicht vorhanden sein, dann bieten wir Ihnen dafür entsprechend passende Schulungsangebote an.

Diese Schulung ersetzt nicht die jährliche Unterweisung der Mitarbeiter hinsichtlich dem Umgang mit Gasalarmen und Bedienung der Gaswarnanlage.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Schulungen in unseren FAQs.

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Wir bieten Ihnen dazu als Online-Variante an:

Variante 40, Schulung zur unterwiesenen Person
Dieser Kurs besteht aus einer 3-4 Stunden Online-Schulung.

Schulungsinhalt_Variante 40_Unterwiesene Person für stationäre Gaswarnanlagen

Gemeinsamkeit aller Varianten:
Alle Blöcke gibt es als Online Version.
Da die Kurszeit nur 3-4 Stunden beträgt, kann ein individueller Beginn vereinbart werden. Alle Online-Schulungen erfolgen über Microsoft Teams.

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Es wird benötigt

Für alle Online-Schulungen ist ein PC oder Laptop mit Interzugang erforderlich. Die Geschwindigkeit sollte für ruckelfreie Video-Meetings geeignet sein. Zusätzlich wird eine Videokamera für Webkonferenzen benötigt, sowie ein Headset oder Lautsprecher mit Mikrofon.
Während der ganzen Schulung ist bei Befähigungsschulungen die Kamera eingeschaltet zu halten.
Da die Präsentation nicht übergeben wird, ist ein Mitschreiben erforderlich.

Interessiert Sie diese Schulung? Dann melden Sie sich bei uns:



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