Zweitmeinung – Gegengutachten – Gaswarnanlage

Als Kunde ist man oft der Meinung und Beurteilung von bekannten Prüfinstituten ausgeliefert. Der Bereich Gaswarntechnik ist oftmals nicht das tagtägliche Geschäft des jeweiligen Prüfers, ohne die Fachkompetenz damit infrage stellen zu wollen.

Gaswarntechnik ist ein Nischenbereich, wo das Thema „Erfahrung“ mehr Auswirkungen auf eine Beurteilung hat, als ein Studium oder Ausbildung. Durch die Einwirkung verschiedenster Faktoren und dem Zusammenspiel zwischen Elektronik und Sensorik, ergeben sich sehr viele „Sichtweisen“. Und diese „Sichtweisen“ lassen sich mit einer breiten und langjährigen Erfahrung mit einer Spezialisierung auf den Bereich der Gaswarntechnik oft genauer beurteilen, als wenn es sich nur um ein „Nebenprodukt“ aus einem Zuständigkeitsbereich handelt.

Deshalb findet man in den aktuellen Empfehlungen der Berufsgenossenschaften auch immer öfter die Anforderung an die Fachkunde und dabei spielt ein Studium oder eine andere Ausbildung nur eine untergeordnete Rolle. Es geht einzig und alleine um das Thema Erfahrung.
Deshalb macht es oft Sinn, eine Ausarbeitung eines Prüfinstitutes durch eine Zweit-Meinung eines geprüften Sachverständigen für Gaswarntechnik nachprüfen zu lassen. Damit lässt sich wesentlich besser einen Lösungsweg finden, denn der nächste Prüfer des Prüfinstitutes könnte wieder eine ganz andere Sichtweise dazu haben.

Ein kleines Beispiel:

Ein Gefahrgutlager, welches schon seit vielen Jahren bestand, wurde nun wegen neuer Auflagen von einem Prüfinstitut geprüft. Daraufhin bekam der Kunde eine mehrseitige Mängelliste, rein zur Gaswarnanlage. Es wurden verschiedenste Vermutungen und Sichtweisen in den Raum gestellt, welche sich für einen Kunden kaum anzweifeln lassen.
Der Kunde beauftrage uns, um eine Zweitmeinung dazu abzugeben. Als erstes wurden alle Unterlagen, wie Gebäude und Raumpläne, sowie Explosionsschutzdokumente und die Mängelliste übergeben.

Im Anschluss wurde vereinbart, einige der bemängelten Punkte des Prüfinstitutes mittels Nebel- und Prüfgas-Tests zu überprüfen. Dies wurde entsprechend mit Videoaufnahmen dokumentiert und zeigte, dass die bestehende Gaswarntechnik fehlerfrei funktionierte.
Mit diesem Zweitgutachten konnte der Kunde nun in die Diskussion mit dem Prüfinstitut einsteigen und viel Geld einsparen.

So gibt es viele Einsatzgebiete, wo einmal die Sichtweise eines Sachverständigen für Gaswarntechnik benötigt wird oder sinnvoll ist. Vertrauen Sie nicht alleine auf die Sichtweise der großen Prüfinstitute, dahinter stecken auch nur Menschen die mehr oder weniger Erfahrung mit Gaswarntechnik besitzen.

Bevor Missverständnisse aufkommen: Prüfungstätigkeiten dürfen in Deutschland nur von Prüfungssachverständigen durchgeführt werden. Diese Dienstleistung können wir Ihnen nicht anbieten.

Warten Sie nicht länger, kontaktieren Sie uns:



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