T021 oder DGUV 213-056 und T023 oder DGUV 213-057

T021 von 2023

Hier ein paar Antworten auf gängige Fragen zu dem Thema T021 und T023:

Für was sind diese beiden Veröffentlichungen gut?

Die beiden sogenannten Informationsblätter der Berufsgenossenschaften BG RCI sind eine sogenannte „Präventionsmaßnahme“ der Berufsgenossenschaften.
Dabei dienen die T 021 und T 023 als Informationshefte und Handlungshilfe in Fragen rund um das Thema Gaswarntechnik.
Dabei werden sowohl die tragbaren und mobilen Gaswarngeräte behandelt, wie auch stationäre und festinstallierte Gaswarnanlagen.

Was ist der Unterschied zwischen den beiden T021 und T023?

Der Unterschied liegt darin, dass sich die T 021 mit der Thematik von toxischen Gasen und Sauerstoff-Überwachung beschäftigt und die T 023 mit brennbaren Gasen und dem Explosionsschutz. Da aber auch toxische Gase explosiv sein können z. B. Ammoniak, oder einfach nur in Ex-Zonen eingesetzt werden können, so kann es vorkommen, dass beide Merkblätter angewendet werden sollten.

Gibt es große Unterschiede zwischen den beiden Merkblättern?

Nein. Da es vorkommen kann, dass beide Hefte Anwendung finden, wurden diese auch sehr einheitlich aufgebaut. Sehr viele Teile sind identisch gehalten und Abweichung wie z. B. beim Wartungszyklus, wurden in den letzten Ausgaben einheitlich ausgeführt.

T023 von 2023

Sind die Ausführungen der T021 und T023 rechtsverbindlich?

Zitat: „Die Inhalte der Merkblätter T 021 und T 023 geben den Stand der Technik wieder, sind jedoch keine verbindlichen Rechtsnormen. Sie gelten als wichtige Bewertungsmaßstäbe und Regeln der Technik, von denen abgewichen werden kann, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Weise erreicht wird. Der Nachweis ist in der Gefährdungsbeurteilung zu führen.

Die Merkblätter gelten für alle bei den Unfallversicherungsträgern der DGUV versicherten Betriebe.“

Wer verfasst die Informationsblätter bzw. Merkblätter T021 und T023?

Diese werden durch die Projektgruppe „Mess- und Warngeräte für gefährliche Gaskonzentrationen (MEWAGG)“ erstellt.

Zitat: „Dazu gehören Vertreter von Herstellern, Unternehmern, Prüfstellen und weitere Spezialisten/Spezialistinnen. Sie befassen sich mit Fragen im Zusammenhang von Einsatz und Betrieb der Gaswarneinrichtungen im Bereich des Explosionsschutzes und der Überwachung toxischer Gase und Dämpfe. Unter anderem gehören zu den Aufgaben die Erstellung und Pflege der Merkblätter T 021, T 023 und T 055, die Betreuung der Liste funktionsgeprüfter Geräte und die Beratung von Anwendern und anderen Gremien. MEWAGG arbeitet eng mit dem für Gaswarntechnik zuständigen Normungsgremium zusammen, so dass auch jederzeit die aktuellen Bauartanforderungen an die Geräte berücksichtigt werden.“

T055 von 2023

Wer ist in diesem Ausschuss vertreten?

Hier kann man ganz klar feststellen, dass die Mehrheit Hersteller oder große Firmen sind, welche ein Interesse daran haben die Vorgaben in die richtige Richtung zu „leiten“.

Als Hersteller sind hier vertreten:

  • Alf-Christian Achilles, Prozesstechnik-Hersteller SCMA Prozesstechnik GmbH/Egling
  • Ingmar Boening, Gaswarngeräte-Hersteller MSA/Berlin
  • Malte Berndt, Gaswarngeräte-Hersteller Dräger/Lübeck
  • Jörg Hübner, Gaswarngeräte-Hersteller GfG/Dortmund
  • Hans-Joachim Pielot, Gaswarngeräte-Händler GfU/Potsdam
  • Siegfried Räcke, Gaswarngeräte-Hersteller Sewerin/Gütersloh
  • Dr. Michael Unruh, Gaswarngeräte-Hersteller ExTox/Unna
  • Alexander Zabawa, Gaswarngeräte-Hersteller Honeywell/München

Eine aktuelle Liste finden Sie jeweils hier.

Von großen Firmen sind vertreten:

  • Dr. Michael Theuer, BASF/Ludwigshafen
  • Andre Reidelbach, Bilfinger/Frankfurt/M.
  • Matthias Lenhard, Merck/Darmstadt
  • Hubert Stüsser, YNCORIS/Hürth

Eine aktuelle Liste finden Sie jeweils hier.

Von Prüfstellen sind vertreten:

  • Dr. Jörg Kiesewetter, DEKRA/Essen
  • Dr. Volkmar Lohse, Rentner

Eine aktuelle Liste finden Sie jeweils hier.

T022 von 1995

Und mit weiteren „Spezialisten“ sind vertreten:

  • Roland Knopp, BG Holz und Metall ???, Hannover
  • Hans-Peter Maurischat, SGG/Laufen
  • Björn Poga, BG RCI/Heidelberg
  • Uwe Breitenbach, Brebac Ingenieure/Gründau

Eine aktuelle Liste finden Sie jeweils hier.

Sie sehen, wenn Sie nun die Hersteller und großen Konzerne, sowie Berufsgenossenschaften herausnehmen, dann bleibt nicht viel an „unabhängigen Spezialisten“ übrig.
Ist dies so sinnvoll und unabhängig? Was meinen Sie dazu?

Auch scheint das Thema Generationswechsel in der Projektgruppe schwierig zu sein, da zahlreiche Mitglieder das Rentenalter erreicht oder überschritten haben und immer noch an ihrem “Stamm-Platz” in der Projektgruppe “festhalten”. Auch ein Ausscheiden aus den dazu gehörenden Firmen/Arbeitgebern, ändert an der Mitwirkung in dem Ausschuss relativ wenig.
Daraus ergibt sich die Fragestellung:

Was hat es mit den Bezeichnung DGUV 213-056 und 057 auf sich?

Begonnen hat die Projektgruppe ursprünglich einmal für die chemische Industrie, um hier Leitfäden und Handlungshilfen für den täglichen Umgang mit Gaswarngeräten zu schaffen.
Da Gaswarngeräte in nahezu allen Branchen auftreten, jedoch andere Berufsgenossenschaften keine solche Projektgruppe besitzen, hat man sich dieser Informationsheften bzw. Merkblättern angeschlossen.
So etablierten sich die Merklätter T021 und T023 als Branchen übergreifende Handlungshilfe in Sachen Gaswarntechnik für alle Berufsgenossenschaften in Deutschland.
Da nun auch die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherer entsprechende Handlungshilfen erteilen möchten, hat man sich entschlossen hierbei keine eigenen Wege zu gehen, sondern auf die Expertise der Projektgruppe MEWAGG zurück zu greifen und diese auch entsprechend zu veröffentlichen.
Da alle Werke der DGUV entsprechend eine andere Bezeichnung haben, wurde die DGUV 213-056 und 057 kreiert, welche original die T021 und T023 der BG RCI darstellen.
Dies untermauert aber nochmals die Gültigkeit und Wichtigkeit dieser beiden Merkblätter in Sachen Gaswarntechnik, verfasst unter anderem von zahlreichen Herstellern der Geräte.

T017 von 1996

Wie kommt der Inhalt zu diesen Informationsblättern oder Merkblättern zustande?

Der Inhalt beruht zum größten Teil auf aktuellen Normen. Dies bedeutet, es gibt zahlreiche Normen und Regelwerke, welche sich vollständig oder zu kleinen Teilen mit der Gaswarntechnik beschäftigen.
Vieles in den Normen ist oftmals so verfasst, dass man es als Laie schlecht verstehen kann.
Daraus ergab sich, dass die Projektgruppe diese Normteile aufgegriffen und sozusagen „übersetzt“ hat, in eine praxistaugliche Handlungshilfe.
Teile, welche durch Normen oder Regelwerke nicht ausreichend abgedeckt waren, wie z. B. die Wartungszyklen, hat man dann mit den Empfehlungen der Projektgruppe versehen.
Und so sind die beiden Merkblätter über die Jahrzehnte „gewachsen“.

Wie aktuell ist der Inhalt der Handlungsempfehlungen?

Dies kommt natürlich immer drauf an zu welchem Zeittpunkt Sie diese zurate ziehen.
Aktuell ist der Stand von Oktober 2023, welcher im Dezember 2023 veröffentlicht wurde. Der redatktionelle Teil ist allerdings bereits 1-2 Jahre älter, da man sich mit der Veröffentlichung viel Zeit gelassen hat. Dies bedeutet, dass neu oder überarbeitet erschienen Normen seit ca. 2021 in der Ausgabe von 10/2023 nicht mehr berücksichtigt sind.
Würden Sie dies zum Erscheinungszeitpunkt als “aktuell” bezeichnen? Dies möge jeder für sich entscheiden.

Und wenn sich in der Zwischenzeit schon etwas Wichtges geändert hat?

Dann ist dies Sache des Betreibers. Als Betreiber und Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet sich entsprechend zu informieren. Sich „blind“ auf Handlungsempfehlungen mit dem Stand vor vielen Jahren zu verlassen, wird im Falle eines Falles ein Erklärungsproblem ergeben.
Es macht somit Sinn sich selber über aktuelle Vorgaben und Notwendigkeiten in Sachen Gaswarntechnik zu informieren. Wenn Ihnen dies nicht möglich ist, dann empfehlen wir Ihnen entsprechende Fachleute, welche Sie dabei unterstützen.
Wir zum Beispiel arbeiten mit allen Normen, welche sich mit Gaswarntechnik beschäftigen und haben immer die aktuellsten Normen dazu vorliegen. Damit entsprechen unsere Ausführungen, Empfehlungen und Aussagen immer den aktuellen Normen und Regelwerken und sind nicht über Jahre veraltet.
Dies erhöht die Sicherheit und eventuelle Investitionen in die Zukunft.

Was hat es mit der T055 auf sich?

Die T055 ist etwas ähnliches wie unser Beitrag an dieser Stelle, natürlich mehr in das Thema Gaswarntechnik führend, und stellt eine Informationsquelle dar, welche Fragen aus der T021 und T023 versucht zu beantworten.

T055 von 2009

Wenn es die T021 und T023 gibt, warum sollte man Ihre Dienste in Anspruch nehmen?

Dafür gibt es mehrere Argumente.
Zum einen, weil die Merkblätter immer etwas „veraltet“ sind. Aktuell ist der Stand von 2023 und es wurden in der Zwischenzeit bereits zahlreiche Normen und Regelwerke mit neuen Fassungen veröffentlicht, welche nicht in den aktuellen Merkblättern berücksichtigt sind.
Zum anderen würde man die T055 als Antwort auf Fragen nicht benötigen, wenn die T021 und T023 keine Fragen offen lassen würden.
Sie können die T021 und T023 mehrfach durchlesen und sicherlich können wir Ihnen noch Informationen daraus zitieren, welche Sie gar nicht wahrgenommen haben.
Des Weiteren sind viele Themen auch nur angerissen und auch mit den Heften bleibt offen, wie genau eine Gaswarnanlage auszulegen ist, wo die Messstellen zu platzieren sind und  auf welche Details zu achten ist.
Es geht somit nicht ohne eine fachkundige Unterstützung, die Merkblätter T021 und T023 auch richtig umzusetzen, in Verbindung mit aktuellen Normen und Regelwerken.

Wir hoffen Ihnen ein paar Fragen damit beantwortet zu haben.

Können wir Sie unterstützen, dann kontaktieren Sie uns:



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