Tricks und Tücken in der Gaswarnbranche

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gerne einmal näher bringen, mit welchen Tricks in der Gaswarnbranche gearbeitet wird.

Sicherlich ist die Branche für Gaswarnanlagen nicht anders wie viele andere Branchen. Überall gibt es seriöse und weniger seriöse Anbieter. Mit ein paar Hinweisen kann man diese jedoch oftmals gut auseinanderhalten.

Hier ein paar Erfahrungswerte, welche wir immer mal wieder aktualisieren:

Betrug an Gaswarnanlagen
Betrug in der Gaswarnbranche

1. Eine der gängigsten Tricks (man kann es schon Betrug nennen) ist es, Ihnen eine „Wartung“ Ihrer Gaswarnanlage zu verkaufen, jedoch nur eine „Prüfung auf Funktion“ durchzuführen.
Aktuell sollte alle vier Monate eine Wartung durchgeführt werden, bei welcher die Sensoren der Messstellen nachkalibriert werden sollten (abhängig von der Abweichung/Drift).
Hier gibt es Anbieter, meistens keine richtigen Hersteller, welche dazu Gas auf die Messstellen aufgeben und am Display der Zentrale prüfen ob der Messwert ansteigt bzw. die Alarme ausgelöst werden. Wenn dem so ist, dann wird die vermeintliche Wartung als „bestanden“ deklariert und Sie bekommen eine Rechnung.
Wenn die Alarme nicht kommen, dann wird Ihnen meistens erklärt, dass die Messstelle defekt sei, oder Sie eine neuen Gaswarnanlage benötigen würden, mit diversen Begründungen.
Wenn Sie bei einer solchen „Wartung“ dabei sind, dann achten Sie einmal auf den Adapter, welcher auf die Messstelle gesetzt wird. Ist dieser passgenau für die Messstelle oder eher zu groß. Oder wird ein Joghurtbecher oder Plastikbecher verwendet? Alles real, alles schon passiert.
Oder schauen Sie sich die Schritte an der Zentrale genau an. Wird die Gaswarnzentrale in einen Wartungsmodus versetzt? Kennt der Servicetechniker das Passwort der Zentrale oder fordert er Sie auf, ihm das Passwort zu geben, da es Ihre Anlage wäre?
An diesen verschiedenen Beispielen erkennen Sie selber direkt bereits, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt.
Korrekt wäre das passende Equipment, besteht aus passendem Kalibrieradapter, Zugangscodes und digitale Schnittstellen, ohne Ihr zutun.
Wichtig für Sie ist, zu wissen, dass Sie als Betreiber bzw. Arbeitgeber für die beauftragte Firma bzw. die Durchführung in der Haftung stehen. Bedeutet, Sie sollten die Ausführung sprich Wartung kontrollieren. Wird diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt, dann haftet der Betreiber, nicht zwingend die ausführende Firma.
Es gibt Branchen, da ist dieser Ablauf an der Tagesordnung, wie z. B. im Bereich Tiefgaragen.
Ein unseriöses Angebot erkennen Sie bereits im Vorfeld daran, wenn ein Anbieter bewirbt, dass dieser nahezu alle Hersteller „warten“ kann. Wenn Ihnen diese oder eine ähnliche Formulierung begegnet, dann „Finger weg“.
Beauftragen Sie immer den Service des Herstellers oder eine vom Hersteller selber empfohlene Firma, dann reduzieren Sie dieses Risiko erheblich.

Angst in der Gaswarnbranche
Gaswarnanlage durch Angst verkaufen

2. Auch eine regelmäßige Form des Verkaufens ist Ihnen „Angst“ zu machen.
Es gibt Anbieter am Markt, welche nicht über Argumente verkaufen, sondern über Angst. Dazu bedient man sich diverser Normen und Regelwerke, sowie Bußgeldkataloge der Betriebssicherheitsverordnung und steigert das Ganze so weit, dass man am Ende zu der Erkenntnis gedrängt wird, es so zu machen oder demnächst im Gefängnis zu sitzen.
Mit einher geht auch meistens die Tatsache, dass die dann ausgelegten Gaswarnanlagen sehr umfangreich ist. Da befinden sich schnell in einem Raum innerhalb 2 qm zwei identische Messstellen (bei Bedarf können wir Nachweise mit Bildern dazu liefern) oder Sie benötigen dann teure Not-Aus-Schalter oder aufwendige Visualisierung auf PCs oder Ähnliches.
Hier ist der Ratschlag relativ einfach:
Lassen Sie Ihre Gaswarnanlage anbieterunabhängig auslegen, dann kann dieses Problem nicht auftreten. Im Anschluss können Sie mit dieser Auslegung Angebote einholen. Wenn dann jemand mit „Druck“ mehr verkaufen möchte, dann können Sie dem entspannt entgegentreten, da Sie eine verbindliche Auslegung vorliegen haben und nicht zwingend mehr benötigen.

Mischen von Gaswarnanlagen
Mischen von Gaswarngeräte Komponenten

3. Etwas spezieller aber trotzdem an der Tagesordnung, das Mischen von Produkten, welche dann in Ex-Zonen eingesetzt werden.
Es gibt zum einen Anbieter, welche nur Gaswarnanlagen für „Nicht-Ex-Bereiche“ im Programm haben, da diese nicht in teure Zulassungskosten investieren wollen. Zum anderen gibt es Hersteller, welche einzelne Produkte, wegen der Zulassungskosten zukaufen.
An diese Stelle beginnt, das Mischen von Produkten. Sie beauftragen also einen Hersteller und bekommen dann Produkte dieses und eines anderen Herstellers. Dies hinterfragen Sie meist gar nicht, weil es Ihnen nicht auffällt und auch nicht erwähnt wird.
Beim Einsatz von Produkten für die Ex-Zone 1 oder 0 sind die Gaswarnzentralen und Messstellen immer als eine Einheit zu betrachten und dementsprechend auch zulassungstechnisch zu prüfen. Wenn man nun ein anderes Produkt dazu nimmt, dann sollte diese neue „Einheit“ entsprechend von einem Prüfinstitut geprüft werden. Bis dahin weiß niemand sicher wie gut und zuverlässig diese Produkte miteinander zusammenarbeiten. Genau deshalb wird dies von den aktuellen Normen als nicht „sicherheitsgerichtet“ angesehen und sollte vermieden oder geprüft werden.
Wir können Ihnen zahlreiche Anbieter benennen, welche dies genauso praktizieren. Wenn es nun zu einem Vorkommnis kommt, dann ist der Betreiber in der Beweispflicht.
Tipp: Schauen Sie sich die Zulassungen genau an. Finden Sie dort andere Namen wie der vorgesehene Herstellername? Oder schauen Sie auf das Typenschild des Produktes. Steht dort der Name des beauftragten Herstellers?

Gaswarnanlagen Service
Goldgrube Service Gaswarnanlagen

4. Ein weiteres Thema sind vermeintlich günstige Produkte und teure Wartungen bzw. Ersatzteile.
Es ist an der Tagesordnung, dass Produkte, im Vergleich zu anderen Anbietern, günstig verkauft werden, um dann an den Folgekosten das Geld zu verdienen.
Und dies wird meist nicht offensichtlich betrieben.
Meistens kostet die Erste oder die Ersten Wartungen noch normales Geld, aber dann müssen aus diversen Gründen die Preise angehoben werden und dies jährlich (ist meist in den Wartungsverträgen schon mit einer möglichen Prozentzahl angegeben), dann müssen die Filter erneuert werden, welche nicht im Wartungspreis enthalten sind, diverse andere Dinge noch ersetzt werden, usw. Und am Ende sind es dann die Sensoren, welche frühzeitig ausgetauscht werden müssen. Kurzum, man wird seinen Schwerpunkt auf alles Legen was unter „Verschleiß“ fällt, da dies von der Gewährleistung nicht erfasst wird.
Auf diesem Wege ist dann der vermeintlich günstige Anbieter auf Dauer der Teuerste.

Günstige Gaswarngeräte Hersteller

5. Günstige Hersteller, sind auch immer wieder ein Thema.
Es gibt am Markt Anbieter, da fragt sich der Rest der Marktbegleiter wie diese mit solch niedrigen Preisen überleben und arbeiten können.
Den Kunden freut es. Erst einmal. Aber meist nicht lange.
Wenn der vorher genannte Punkt nicht zum Tragen kommt (oder zusätzlich), dann liegt dies an den eingesetzten Materialien.
Der Gaswarngerätemarkt besteht aus einem Komponenten-Einkauf. Nur wenige Hersteller bauen vieles selber. Die meisten kaufen alle Komponenten zu und setzen diese dann bei sich zusammen. Und wie dies im Komponenten-Einkauf so ist, hier kann man günstig oder teuer und in Deutschland /EU oder China/Fernost kaufen.
Es gibt also Anbieter, welche alles in Fernost beziehen. Vom Gehäuse bis zu den Sensoren, einfach alles. Hier merkt man dann aber im Einsatz irgendwann die Qualität, unabhängig von der Zuverlässigkeit der Produkte. Dies fällt offensichtlich meist nicht so sehr auf, weil der vor beschriebene Punkt Anwendung findet. Wenn man aber nach ein paar Jahren der Nutzung gesagt bekommt, dass es kein Ersatzteil für das Produkt gibt, dann weiß man sicher, um welche Art Anbieter es sich handelt. Dann leider jedoch zu spät.
Bei einem seriösen Anbieter sollten zum einen wenige Defekte auftreten und zum anderen sollten mehr als 10 Jahre die Ersatzteile uneingeschränkt lieferbar sein.
Bei vielen Anbietern sind die Teile 20 Jahre und länger lieferbar, je nachdem, in welchem Bereich des Produktzyklus man die Produkte erworben hat.

Ausschreibung Gaswarnanlage
Fehlerhafte Ausschreibung Gaswarnanlage

6. Unzureichende Ausschreibungen von Gaswarnanlagen sind in der gesamten Gaswarnbranche sicherlich der Teil mit der höchsten Fehlerquote.
Hier geht es aber nicht um das Thema der Fehlerquoten und Haftung, sondern darum worauf man achten sollte.
Grundsätzlich gilt und ist unmissverständlich von den Berufsgenossenschaften und Deutschen Unfallversicherer vorgeben, dass eine Auslegung einer Gaswarnanlage nur durch eine „fachkundige Personen“ erfolgen soll.
Daraus ergibt sich die Frage, welcher Planende oder Planungsbüro besitzt denn diese Fachkunde für Gaswarntechnik?
Und wer schreibt alles Gaswarnanlagen aus? Sehr sehr viele.
Sicherlich ist dies aber nicht im Sinne des Auftraggebers eines Projektes. Diese gehen sicherlich von einer rechtsicheren und ordentlichen Planung aus, wozu dann auch die Gaswarnanlage gehört.
Nun argumentieren sicherlich sofort die Planungsbüros, dass diese sich die Gaswarnanlage von einem Hersteller haben zusammen stellen lassen und dieser besitzt die „Fachkunde“. Soweit korrekt. Jedoch ein Denkfehler ist drin.
Hat das Planungsbüro eine „verbindliche Auslegung“ einer Gaswarnanlage vorliegen? Schriftlich? Mit Haftpflichtversicherung für planende Tätigkeiten (Herstellerhaftpflicht deckt dies nicht ab)?
Die Antwort dürfte in nahezu allen Fällen ein klares „Nein“ sein. Damit haftet bis zum Betrieb das Planungsbüro und danach der Betreiber. Und im Falle eines Vorkommnisses klären dann andere Stellen, wer der beiden Parteien den größten Teil der Haftung bekommt.
Es ist also jedem zu empfehlen, welcher ein Projekt mit Gaswarnanlage vergibt, diesen Punkt entsprechend bei seinem Planungsbüro zu hinterfragen und sich nachweisen zu lassen.

Zulassung Gaswarnanlage
Zulassung Gaswarnanlage

7. Ein unbemerkt aber ein gängiges Thema sind die Zulassungen. Es gibt für gewisse Bereiche wie z. B. Tiefgaragen, Vorgaben an das Thema der Zulassungen. Aber auch in Ex-Zonen ist dies ein gängiges Problem, wie bereits unter Punkt 3 erwähnt.
In Branchen mit Zulassungsvorgaben wird dazu getrickst „was das Zeug hält“. Bedeutet man bekommt Produkte verkauft inkl. Zulassungen, welche überhaupt die notwendigen Zulassungen nicht besitzen. Oder die Zertifikate sind aus dem Ausland und es ist gar nicht zuzuordnen, was diese besagen oder für welches Produkt diese sind.
Beispiel: Seit 2012 gibt es die Vorgabe in Tiefgaragen, dass die Gaswarnanlage der DIN EN 50545 entsprechen und geprüft sein muss. Selbst in 2022, also 10 Jahre später, gibt es noch Produkte, welche neu in diese Branche verkauft werden und diese Vorgabe nicht erfüllen.
Schwieriger wird es hier in Ex-Zonen. Hier lässt sich noch besser tricksen, da es deutlich komplizierter ist.
In der Ex-Zone 1 und 0 sollten in Deutschland nur Produkte eingesetzt werden, welche über eine Baumusterprüfung inkl. messtechnischer Funktionsprüfung verfügen. Leider können viele nichts mit den Begriffen anfangen, somit ist das Wort „Baumustergeprüft“ das etablierte „Schlagwort“. Also gibt es Hersteller, diese besitzen eine vollumfängliche Baumusterprüfung inkl. messtechnischer Funktionsprüfung und es gibt Hersteller, welche nur die Baumusterprüfung absolviert haben, aber keine messtechnische Funktionsprüfung besitzen.
Unsere rein persönliche Meinung und Erfahrung dazu ist, dass dies auch meist begründet ist.
Auf jeden Fall vergleicht man nun „Äpfel mit Birnen“, wenn man diese beiden Zulassungen „in einen Topf wirft“ und geht auch ein erhöhtes Haftungsrisiko ein.
Hier wird aber ganz bewusst und mit voller Absicht der Anwender getäuscht bzw. es diesem sehr schwer gemacht genau die Zulassungen nachzuvollziehen.
Dazu haben wir eigens einen Beitrag verfasst.

Sie sehen, in der „kleinen“ überschaubaren Gaswarnbranche wird genauso mit Trick gearbeitet wie in anderen größeren Brachen auch, nur geht es hier oftmals um Menschenleben. Deshalb sollte man alles genau prüfen und hinterfragen, denn „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, wie das Sprichwort so schön lautet.

Haben Sie Beratungsbedarf, dann kontaktieren Sie uns:



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