Schulungen zum Thema stationäre Gaswarnanlagen

War Ihnen bekannt, dass der Arbeitgeber für den Wissenstand seiner Mitarbeiter haftet?
Gemäß des Technische Regelwerks TRBS 1203 muss der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zur „befähigten Person“ berufen, wenn dieser zukünftig Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten an einer Gaswarnanlage ausführen soll. Dazu hat der Arbeitgeber sich von dem notwendigen Fachwissen zu überzeugen und sicherzustellen, dass der Mitarbeiter darüber verfügt. Wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter nun auf eine Schulung schickt, wo nur unzureichende Kenntnisse vermittelt werden z. B. um Kosten zu sparen, dann wird sich der Arbeitgeber alleine in vollem Umfang in der Haftung befinden.
Deshalb ist es zu empfehlen folgende Informationen im Vorfeld abzufragen:
- Ist der Dozent vom Fach, also hat der Referent mit Gaswarntechnik langjährig gearbeitet?
- Sind die Schulungen in Sachen Gaswarntechnik sein Fachgebiet oder handelt es sich um eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, welche dies nur „nebenbei“ mit macht?
- Handelt es sich beim Dozenten um einen Dipl. Ingenieur oder Fachkundigen für Lüftungs- und oder Entrauchungsanlagen? Wenn ja, verfügt dieser über die notwendigen Erfahrungen in Sachen Gaswarntechnik aus anderen Branchen?
- Wie viele Schulungstage sind angesetzt?
- Wie sieht der Inhalt der Schulung aus? Leider weiß man dies selten im Voraus.
- Gibt es einen Wissenstest? Wenn ja, wie hoch ist die Durchfallquote?
- Gibt es Zugangsvoraussetzungen zu der Schulung? Wenn ja, werden diese kontrolliert?
- Gibt es Bedingungen, welche an das Zertifikat geknüpft sind, wie z. B. weiterführende Schulungen bei Herstellern.
- Ist das Schulungszertifikat zeitlich begrenzt?
- Usw.
Weiterführende Antworten und Hinweise finden Sie auch bei unseren FAQs zum Thema Schulungen.
Hier ein paar Kurs-Beispiele:
- Befähigte Person für stationäre Gaswarnanlagen*
Dauer: 3-4 volle Tage - Wiederholungsschulung/ Vorkenntnisse zur befähigten Person für stationäre Gaswarnanlagen
Dauer: 2-3 volle Tage - Qualifiziertes Fachpersonal für stationäre Gaswarnanlagen
Dauer: 2 volle Tage - Fachkunde stationäre Gaswarntechnik
Dauer: 2 volle Tage - Unterwiesene Person für stationäre Gaswarnanlagen
Dauer: 3-4 Stunden - Grundlagen der stationären Gaswarntechnik
Dauer: 1 Tag - Schulung zur Auslegung von Gaswarnanlagen
Dauer: 2 volle Tage - Normen und Regelwerke der Gaswarnbranche
Dauer: 1-2 Tage, je nach gewünschtem Umfang - Grundlagen zur Wartung von Gaswarnanlagen
Dauer: 1-2 Tage, je nach gewünschtem Umfang - Projektplanungen von Gaswarnanlagen
Dauer: 1-2 Tage, je nach gewünschtem Umfang - Befähigte Person für stationäre Gaswarnanlagen in Tiefgaragen*
Dauer: 8-9 Stunden / 1 Tag, zum Sonder-Festpreis - Befähigte Person für stationäre Gaswarnanlage für Schankanlagen*
Dauer: 1 Tag - Befähigte Person für stationäre Gaswarnanlage für Kälteanlagen / Kältemittelüberwachung*
Dauer: 2 volle Tage
Man kann im Vorfeld bei vielen schon die Wertigkeit der Schulung erkennen. Je pauschaler der Ablauf, sozusagen anonymes Buchungssystem, umso genauer sollte man die genannten Punkte abfragen.
Denken Sie immer daran, der Arbeitgeber steht am Ende in der Haftung, meistens nicht der Dozent.
Ausführliche Informationen zu unserem Schulungsangebot in Sachen stationäre Gaswarnanlagen finden Sie auch bei unseren Leistungen.
Tel. 06004 930 110
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